Ge|sạmt|aus|ga|be 〈f. 19〉 Ausgabe aller Werke (eines Dichters)
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Ge|sạmt|aus|ga|be, die (Druckw.):
Ausgabe, die alle Werke eines Dichters od. einer Dichterin, eines Schriftstellers od. einer Schriftstellerin, eines Komponisten od. einer Komponistin umfasst:
eine G. der Dramen von Shakespeare.
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Gesamtausgabe,
die zusammenfassende Herausgabe von Werken der Literatur (einschließlich wissenschaftliche Werke) oder Tonkunst eines Verfassers. Sie darf nur die Werke ein und desselben Autors enthalten und muss zumindest die wesentlichen Werke des Autors umfassen, um ein abgerundetes Bild seines Schaffens zu geben. Nach § 2 Absatz 3 des Gesammelten über das Verlagsrecht ist der Verfasser unabhängig bestehender Verlagsverträge über Einzelwerke befugt, seine Werke in einer Gesamtausgabe zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn seit dem Erscheinen der Einzelwerke 20 Jahre verstrichen sind.
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Ge|sạmt|aus|ga|be, die (Druckw.): Ausgabe, die alle Werke eines Dichters, Schriftstellers, Komponisten od. Wissenschaftlers umfasst: eine G. der Dramen von Shakespeare.
Universal-Lexikon. 2012.