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Li|te|ra|tur|spra|che 〈f. 19〉 in der Literatur benutzte, gehobene Sprache, Schriftsprache
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Li|te|ra|tur|spra|che, die (Sprachwiss.):
2. (DDR) einheitlich genormte Schriftsprache.
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Literatursprache,
Bereich der Schriftsprache, der aufgrund bestimmter historischer, sozialer und kultureller Prozesse durch eine besondere Differenz zur allgemeinen Umgangssprache geprägt ist. In Sonderfällen kann es zu Formen der Zweisprachigkeit kommen, in deren Rahmen sich mehr oder weniger selbstständige sprachliche (Teil-)Systeme entwickeln, z. B. zwischen Katharevusa und Demotike in der neugriechischen Sprache oder zwischen literarischer Latinität und Vulgärlatein in der lateinischen Sprache. Die Literatursprache ist im Unterschied zur Sprache der wissenschaftlichen Fach- und Sachliteratur sowie zur Umgangssprache nicht in erster Linie an pragmatischen Gesichtspunkten orientiert, ihre Elemente sind nicht nur entsprechend einem bestimmten Mitteilungszweck ausgewählt und kombiniert. Anstelle eindeutig verbundener (und decodierbarer) Sprachzeichen ist sie häufig durch polyvalente Struktur mit vielfältig einander überlagernden Beziehungen zwischen einzelnen sprachlichen Elementen (z. B. auf phonetisch-phonologische, morphologische, syntaktische und semantische Ebene) gekennzeichnet, die vom Leser (Hörer) eine über die Analyse eines Gebrauchstextes hinausreichende Textinterpretation erfordert.
Zur Ausbildung der Norm der dt. L. (1470-1730), hg. v. J. Schildt, 6 Bde. (Berlin-Ost 1-21976-83);
G. Sasse: L., in: Lex. der germanist. Linguistik, hg. v. H. P. Althaus u. a., Bd. 4 (Neuausg. 21980);
M. M. Guchmann: L. u. Kultur (1984);
R. Baum: Hochsprache, L., Schriftsprache. Materialien zur Charakteristik von Kultursprachen (1987).
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Universal-Lexikon. 2012.