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Selbstbedienung
Selbst|be|die|nung ['zɛlpstbədi:nʊŋ], die; -:
1. Form des Einkaufs, bei dem die Kundinnen und Kunden die Waren selbst nehmen und zur Kasse bringen:
bei Wurstwaren bitte keine Selbstbedienung.
2. Form des Sich-selbst-Bedienens in Gaststätten usw. ohne Bedienungspersonal:
in der Mensa ist natürlich Selbstbedienung.

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Sẹlbst|be|die|nung 〈f. 20; unz.; bes. in Lebensmittelgeschäften u. Kantinen〉 selbstständiger Einkauf des Kunden, der die Waren selbst aussucht u. zur Kasse bringt

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Sẹlbst|be|die|nung, die <Pl. selten>:
1. Form des Einkaufs, bei der die Kundin bzw. der Kunde die Waren selbst aus dem Regal o. Ä. nimmt u. an der Kasse bezahlt:
bitte keine S.!;
ein Geschäft, eine Tankstelle mit S.
2. Form des Sich-selbst-Bedienens in Gaststätten o. Ä. ohne Bedienungspersonal (in denen die Gäste das, was sie verzehren möchten, [am Büfett] selbst zusammenstellen u. an ihren Platz bringen müssen):
eine Cafeteria mit S.

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Selbstbedienung,
 
Abkürzung SB, Verkaufsprinzip (v. a. im Einzelhandel), bei dem der Kunde die Ware ohne Mitwirkung des Verkaufspersonals aus dem ausgestellten Sortiment auswählt, entnimmt und zu den Kassenstellen transportiert. Im Großhandel wird die Selbstbedienung als Cash-and-carry-Großhandel bezeichnet. Die extremste Form der Selbstbedienung ist der Automatenverkauf. Die Selbstbedienung steht im Gegensatz zur traditionellen Bedienung (Fremdbedienung) im Facheinzelhandel, bei der das Verkaufspersonal die Waren präsentiert, den Kunden berät sowie Rechnungsstellung, Verpacken der Ware, Inkasso u. Ä. übernimmt. Selbstbedienungsgeschäfte sind z. B. Supermärkte, Selbstbedienungswarenhäuser (SB-Warenhäuser) und Verbrauchermärkte. In der Praxis herrscht oft die partielle Selbstbedienung vor. So können Teile des Sortiments (z. B. Frischwaren) in Fremdbedienung, andere in Selbstbedienung angeboten werden. Beim Vorwahlsystem (Selbstauswahl, Teilselbstbedienung) kann sich der Kunde entweder selbst bedienen oder verschiedene Dienste des Verkaufspersonals in Anspruch nehmen (z. B. fakultative Bedienung).
 
Die Selbstbedienung rationalisiert die Verkaufsprozesse im Handel durch Wegfall oder erheblicher Verringerung von Personalkosten (Personal ist nur noch für Aufsicht, Auskunft, Kassenführung und Auffüllen der Regale notwendig) und erhöht die Ungezwungenheit des Kaufes aufseiten des Käufers. Andererseits erfordert sie vom Kunden erhöhte Kaufanstrengungen und verführt auch zu Impulskäufen. Darüber hinaus steigen die Diebstahlgefahr und die damit verbundenen Kosten der Warensicherung (z. B. durch Produktsicherungssysteme). Das Selbstbedienungsprinzip erfordert zudem eine besondere Produktgestaltung und Verpackung (z. B. wenig erklärungsbedürftige Waren mit aufgedruckten Verwendungshinweisen, bekannte Markenartikel).
 
Das Selbstbedienungsprinzip wurde 1917 in den USA eingeführt; 1939 wurde das erste Selbstbedienungsgeschäft in Deutschland eröffnet. Besonders aufgrund der zunehmenden Standardisierung der Produkte, technische Fortschritte v. a. im Vertrieb (z. B. Warenwirtschaftssystem, POS-Systeme, SB-Tankstellen), steigender Motorisierung, des rationelleren Konsumentenverhaltens (z. B. möglichst zeitsparender Einkauf von Lebensmitteln) ist die moderne Massendistribution ohne Selbstbedienung kaum denkbar, wobei sich das Selbstbedienungsprinzip auch auf andere Bereiche wie Gastronomie (z. B. Fast-Food-Unternehmen) und Banken (Electronic Banking) ausgeweitet hat. Andererseits gibt es in bestimmten (z. B. höherwertigen) Warenbereichen und Marktsegmenten auch Entwicklungen zurück zum Bedienungsprinzip.

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Sẹlbst|be|die|nung, die: 1. Form des Einkaufs, bei der der Kunde die Waren selbst aus dem Regal o. Ä. nimmt u. an der Kasse bezahlt: bitte keine S.!; ... werden ... Lebensmittel ... in S. angeboten (MM 2. 9. 75, 25); ein Geschäft, eine Tankstelle mit S. 2. Form des Sich-selbst-Bedienens in Gaststätten o. Ä. ohne Bedienungspersonal (in denen die Gäste das, was sie verzehren möchten, [am Büfett] selbst zusammenstellen u. an ihren Platz bringen müssen): eine Gaststätte, Cafeteria mit S.

Universal-Lexikon. 2012.