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Betriebsfunk
Betriebsfunk,
 
Telekommunikation: zellular aufgebauter nichtöffentlicher Mobilfunk, der v. a. von geschlossenen Benutzergruppen (Behörden, Betriebe) genutzt wird. Im Gegensatz zum Bündelfunk (der technischen Weiterentwicklung des Betriebsfunks) wird dem Anwender eine Frequenz zugeteilt, die dieser ausschließlich nutzen kann. Betreiber des weltweit größten Betriebsfunknetzes ist die Deutsche Bahn AG.
 
Zum Betrieb eines Betriebsfunknetzes bedarf es der Genehmigung durch das zuständige Fernmeldeamt; diese wird z. B. Handwerks-, Bau- und Taxiunternehmen bei Bedarfsnachweis erteilt. Erforderlich sind neben ortsfesten Funkanlagen tragbare oder in Fahrzeuge eingebaute Funkgeräte. Die Reichweite ist auf maximal 10 bis 15 km von der ortsfesten Anlage beschränkt; weiterhin ist nur ein abwechselnder Austausch von Daten und Sprache in beiden Richtungen möglich. Um die knappen Funkfrequenzen besser auszunutzen, wurden Funknetze entwickelt, die von mehreren Teilnehmern im Bündelfunk benutzt werden können, wobei Entfernungen bis rund 100 km überbrückt werden. Die Bündelfunknetze werden sowohl von der Deutschen Telekom AG als auch von privaten Betreibern aufgebaut und unterhalten; Besitzer bündelfunkfähiger, genormter Endgeräte können (seit 1990) eine Teilnahme beziehungsweise Rufnummer beantragen.

Universal-Lexikon. 2012.