Datenaustausch
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Da|ten|über|tra|gung 〈f. 20; EDV〉 Übertragung von Informationen zw. EDV-Anlagen über öffentl. Fernsprech- od. Fernschreibeleitungen od. über eigens dafür angelegte Fernübertragungssysteme
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Da|ten|über|tra|gung, die:
Übermittlung von Informationen auf weitere Entfernungen mithilfe entsprechender technischer Anlagen.
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Datenübertragung,
jegliche Form des leitungsgebundenen oder funkvermittelten Transports oder Austauschs von Daten innerhalb eines Computers, zwischen Computern, zwischen Computernetzen (Datenverbindung) oder anderen Datenübertragungssystemen (z. B. Mobilfunk). Darunter fallen sowohl die sehr schnelle Kommunikation von Prozessor und Steuer- bzw. Speicher-Chips über den Bus, das Schreiben und Lesen auf bzw. von Datenträgern als auch die Datenfernübertragung (DFÜ). Nicht zur Datenübertragung zählt das Weiterleiten von Daten per Datenträgeraustausch, also z. B. durch Versenden einer Diskette, CD-ROM oder DVD.
Die Datenübertragung ist ein grundlegender Vorgang bei allen Prozessen der Datenverarbeitung. Ein wesentliches Merkmal ist die Menge der übertragenen Daten pro Zeiteinheit, die Datenübertragungsrate.
TIPP:
Alle Formen drahtloser Datenübertragung, etwa in Netzwerken mit Funkverbindung, können relativ leicht abgehört werden. Datenschutz ist meist erst bei verschlüsselter Übertragung gewährleistet.
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Da|ten|über|tra|gung, die: Übermittlung von Informationen auf weitere Entfernungen mithilfe entsprechender technischer Anlagen.
Universal-Lexikon. 2012.