leitendes Gremium
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Vor|stand ['fo:ɐ̯ʃtant], der; -[e]s, Vorstände ['fo:ɐ̯ʃtɛndə]:a) Gremium, dem die Leitung und Geschäftsführung eines Vereins, eines Verbandes, einer Genossenschaft o. Ä. obliegt:
den Vorstand bilden, wählen; der Vorstand tritt morgen zusammen.
Zus.: Bezirksvorstand, Bundesvorstand, Familienvorstand, Fraktionsvorstand, Gemeindevorstand, Haushaltsvorstand, Kirchenvorstand, Kreisvorstand, Parteivorstand, Vereinsvorstand.
b) Mitglied eines Vorstands (a): er ist Vorstand geworden.
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Vor|stand 〈m. 1u〉 aus einer od. mehreren Personen bestehende Leitung eines Unternehmens, eines Vereins o. Ä.
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1.
a) geschäftsführendes u. zur Leitung u. Vertretung berechtigtes Gremium einer Firma, eines Vereins o. Ä., das aus einer od. mehreren Personen besteht:
die Gesellschaft, Firma hat einen dreiköpfigen V.;
dem V. angehören;
aus dem V. ausscheiden;
sie ist in den V. [der Partei] gewählt worden;
b) Mitglied des Vorstandes (1 a):
er ist V. geworden.
2. (bes. österr.) Vorsteher, bes. Bahnhofsvorsteher.
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Vorstand,
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Vor|stand, der; -[e]s, Vorstände [zu ↑vorstehen (2)]: 1. a) geschäftsführendes u. zur Leitung u. Vertretung berechtigtes Gremium einer Firma, eines Vereins o. Ä., das aus einer od. mehreren Personen besteht: die Gesellschaft, Firma hat einen dreiköpfigen V.; dem V. angehören; aus dem V. ausscheiden; Die problematischen Engagements entstanden unter einem inzwischen abgelösten V. (FAZ 27. 7. 99, 19); sie ist in den V. [der Partei] gewählt worden; b) Mitglied des Vorstandes (1 a): er ist V. geworden. 2. (bes. österr.) Vorsteher, bes. Bahnhofsvorsteher.
Universal-Lexikon. 2012.