Akademik

Lehrer
Guru (umgangssprachlich); Pädagoge; Meister; Pädagogiker (derb); Lehrkraft (fachsprachlich); Pauker (umgangssprachlich); Coach; Übungsleiter; Tutor; Kursleiter; Bremser (umgangssprachlich)

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Leh|rer ['le:rɐ], der; -s, -, Leh|re|rin ['le:rərɪn], die; -, -nen:
1. Person, die an einer Schule o. Ä. Unterricht erteilt:
sie ist Lehrerin für Latein und Geschichte; ein strenger, guter Lehrer.
Syn.: Ausbilder, Ausbilderin, Dozent, Dozentin, Pädagoge, Pädagogin.
Zus.: Grundschullehrer, Grundschullehrerin, Gymnasiallehrer, Gymnasiallehrerin, Hauptschullehrer, Hauptschullehrerin, Realschullehrer, Realschullehrerin.
2. Person, von der jmd. etwas (eine bestimmte Kunst, Fertigkeit) gelernt hat, die ihm Vorbild für die eigene Ausübung von etwas ist:
sein Lehrer war der große Gründgens; sie sprach enthusiastisch von ihrem berühmten Lehrer Sauerbruch; die Lyrikerin Sarah Kirsch betrachtet die Droste als ihre Lehrerin; Käthe Kollwitz war seine Lehrerin.
Syn.: Leitbild.

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Leh|rer 〈m. 3jmd., der beruflich lehrt, unterrichtet, Inhaber eines Lehramtes, Pädagoge (Oberschul\Lehrer, Hochschul\Lehrer, Grundschul\Lehrer, Privat\Lehrer, Biologie\Lehrer) ● guter, strenger \Lehrer; \Lehrer an einer Schule, Universität; \Lehrer für Deutsch, Mathematik

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Leh|rer , der; -s, - [mhd. lērære, ahd. lērāri]:
1.
a) jmd., der an einer Schule unterrichtet (Berufsbez.):
ein junger, alter, guter, erfahrener L.;
unser neuer L.;
er ist L. für Französisch, an einem Gymnasium;
jmdn. als/zum L. ausbilden;
b) jmd., der an einer Hochschule od. Universität lehrt:
er wirkte als Forscher und L. an der Universität Tübingen;
c) jmd., der aufgrund seines Könnens Ausbilder (bes. in sportlichen Disziplinen) ist:
als L. in einer Skischule tätig sein.
2. jmd., der anderen sein Wissen vermittelt, der durch sein Wissen, seine Persönlichkeit als Vorbild angesehen wird; Lehrmeister:
Gründgens war einer seiner L.

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Lehrer,
 
Berufsbezeichnung für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit, in der Regel an einer Schule. Lehrer an öffentliche Schulen haben überwiegend Beamtenstatus (in zunehmendem Maße werden Lehrer im Angestelltenverhältnis eingestellt), an staatlich anerkannten oder sonstigen Privatschulen sind sie als Angestellte oder gegebenenfalls auch Selbstständige (Schulleiter) tätig. Der Beamtenstatus der Lehrer im öffentlichen Schulwesen in Deutschland geht zurück auf Art. 143-149 der Weimarer Reichsverfassung (als Teil der Regelung der vom Staat übernommenen Verantwortung für das Bildungs- und Erziehungswesen) und findet heute seine Rechtsgrundlagen in Art. 7, 33 Absatz 5 GG mit der Verpflichtung jedes Beamten, jederzeit aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Das Berufsverständnis des Lehrers als Staatsbeamter gründet nicht nur darin, dass er hoheitliche Befugnisse ausübt wie Notenvergabe, Versetzung und Abitur (Zutrittsberechtigung zum Studium), sondern v. a. auch darin, dass er zum Träger eines Teils der vom Staat übernommenen Bildungsverantwortung wird.
 
 Berufsbild
 
Das Berufsbild des Lehrers ist geprägt durch unterschiedliche Teilaufgaben, die im Schulalltag zum Ausgleich gebracht werden müssen. Zentrale Aufgaben sind: Lehren, Erziehen, Beurteilen, Beraten und Innovieren (Deutscher Bildungsrat 1970). In jüngster Zeit werden folgende Kompetenzen gefordert: Neben die fachlich-didaktische, die methodische, die diagnostische und die Beratungskompetenz soll die metakognitive und eine Team-, Medien- und Leitungskompetenz des Lehrers treten (Rau-Kommission 1995). Lehrer müssen heute in einem zunehmend komplexer werdenden Handlungsfeld agieren. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Schule verändern sich in Abhängigkeit von gewandelten Familienstrukturen und technologischen Entwicklungen (»neue Medien«), insofern sie ihrerseits neue Formen von Kindheit und Jugendalter ermöglichen oder provozieren. Generell muss man in den nächsten Jahren eine Zunahme des sozialpädagogischen Anteils im Aufgabenspektrum des Lehrers in allen Schulformen erwarten.
 
 Lehrerbildung
 
Die Forderung nach einer akademischen Volksschullehrerbildung, schon 1848 formuliert, wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit Nachdruck erhoben und mit Art. 143 Weimarer Reichsverfassung durchgesetzt. Die Art der Realisierung war in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Nach 1945 wurde die akademische Ausbildung verbindlich, Hochschulreife zur Voraussetzung. Das Studium erfolgte seitdem an Universitäten (Hamburg, Sachsen), häufiger an pädagogischen Hochschulen (PH), in den meisten Bundesländern zeitweise in die Universität eingegliedert, oder an Gesamthochschulen. Seit 1964 wird in Studiengänge für Grundschullehrer und solche für Hauptschullehrer differenziert. Nach der deutschen Einheit wurde in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch die Schaffung neuer Schulformen die Ausbildung der Hauptschul- und Realschullehrer organisatorisch zusammengefasst (Lehramt für die Mittelschule, Regelschule, Sekundarschule).
 
In dem gleichen Maße, in dem sich die PH (z. B. über akademische Graduierungsmöglichkeiten) vom Akademiemodell wegentwickelte und mit der Universität kooperierte oder sich in Gesamthochschulen integrierte, veränderten sich die Akzente in der Verflechtung zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und schulpraktische Studien zugunsten theoretischer Grundlegung. Folge war die Einführung der Studienseminarausbildung für alle Lehrämter. Eine einphasige Lehrerbildung beschränkt sich auf wenige Modelle (Universität Oldenburg). Das Modell einer Ausbildung nach dem Stufenlehrerprinzip (d. h. für Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) ist in einigen Ländern aufgegriffen und dort mehr oder weniger intensiv verfolgt worden.
 
Die Ausbildung der Realschullehrer vollzog sich lange als praktische Weiterbildung von Volksschullehrern (seit 1872 in Preußen mit einer Prüfung); heute gibt es eigene Studiengänge an PH oder Universitäten (Gesamthochschulen).
 
In den 1990er-Jahren sind unter dem Einfluss der Haushaltssituation Tendenzen zu bemerken, die Ausbildung von Lehrern qualitativ zu verändern und Teile der Lehrerbildung an Fachhochschulen zu verlagern. Auf eine Kürzung der Regelstudienzeit um ein Semester einigte sich 1993 die Kultusministerkonferenz in einem Rahmenvertrag.
 
Sonderschullehrer der verschiedenen Fachrichtungen (für Lern-, Körperbehinderte, Blinde, Gehörlose sowie geistig Behinderte) werden an besonderen Instituten (für Sonder- oder Heilpädagogik) ausgebildet, die Universitäten oder PH angegliedert sind, teils als Grund-, teils als Aufbaustudium.
 
Die akademischen Lehrer an beruflichen Schulen werden seit den 60er-Jahren nicht mehr an berufspädagogischen Instituten ausgebildet; je nach Studienfach studieren sie an Universitäten oder TH oder Technischen Universitäten. Nach dem 1. Staatsexamen folgt das Referendariat. Die Bezeichnung Gewerbelehrer wurde durch »Studienrat an beruflichen Schulen« ersetzt. Der Lehrer für Fachpraxis vermittelt praktische Grund- und Fachfertigkeiten, teils selbstständig, teils unterstützend bei Versuchen und Übungen innerhalb oder in Ergänzung des theoretischen Unterrichts. Zulassungsvoraussetzungen sind ein mittlerer Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens dreisemestriger Fachschulbesuch oder Meisterprüfung sowie eine weitere mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Die theoretische und schulpraktische Ausbildung zum Lehrer für Fachpraxis dauert 18 Monate.
 
In Österreich ist nach dem Schulorganisationsgesetz (1962) an die Stelle einer Ausbildung der Volksschullehrer beziehungsweise Berufsschullehrer an Lehrerbildungsanstalten seit 1966 ein Studium an pädagogischen Akademien beziehungsweise berufspädagogischen Akademien getreten. Auf den Beruf des Gymnasiallehrers bereitet ein Universitäts-Studium vor. Über ein Unterrichtspraktikum werden die Lehrer in den Beruf eingeführt. Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung von Lehrern sowie zur Unterrichtsfachberatung werden von pädagogischen Instituten angeboten.
 
In der Schweiz werden die Primarschullehrer an Lehrerseminaren in vier- bis fünfjährigen Kursen (kantonal verschieden) ausgebildet. Sekundar-(Real-)Schullehrer absolvieren nach Gymnasium oder Lehrerseminar drei Jahre ein beschränkt wissenschaftliches Fachstudium in meist vier Fächern an einer der Universität angeschlossenen »Lehramtsschule«. Gymnasiallehrer werden über ein volles wissenschaftliches Universitäts-Studium ausgebildet.
 
 Geschichte
 
Kulturelle Werte, Erfahrungen und Techniken (im weiteren Sinn) wurden zunächst von Familie und Gemeinschaft unmittelbar tradiert. Ansätze zu einem Lehrerberuf im engeren Sinn entwickelten sich in den frühen Hochkulturen. Handwerker spezialisierten sich, Priester und Schreiber bildeten zugleich den Gelehrtenstand und übernahmen entsprechende Lehrfunktionen. Berufsmäßig tätige Lehrpersonen gab es in der Antike am griechischen Gymnasion, wo die Epheben von dem staatlich oder aus Stiftungen bezahlten Sportlehrer (Paidotribes) und dem Musiklehrer unterrichtet wurden, zu dessen Aufgabenfeld Gesang, Instrumentenspiel sowie Übung im Verseschmieden und -aufsagen gehörten. In den vornehmsten Häusern hatten Haussklaven die Rolle von Lehrern, Erziehern und Begleitern. Die Philosophen in Athen (Platon, Aristoteles) und Rechtsgelehrte (Isokrates) erreichten nur einen kleinen Adelskreis, anders dann die Sophisten, die als Wanderlehrer wirkten und deren rethorisches Unterrichtskonzept später in den Artes liberales systematisiert wurde. Im Mittelalter wurde die Lehrtätigkeit an den Kloster- und Domschulen ausschließlich durch Geistliche oder Ordensangehörige ausgeübt, daneben im Spätmittelalter an städtischen Lateinschulen auch durch Studierende der Artisten- oder theologischen Fakultät (fahrende Schüler, Vaganten), die den Lehrberuf eigentlich als Durchgangsstufe betrachteten. Jedoch entstand in den Lateinschulen des 14.-16. Jahrhunderts erstmals eine Art weltlicher Lehrstand. Lesen, Schreiben, Rechnen und Christenlehre wurden an teils städtischen, teils privaten Elementarschulen unterrichtet, oft als Nebenberuf von kleinen Gewerbetreibenden mit sitzenden Tätigkeiten (wie z. B. Schneider), Häuslern oder Schülern von Lateinschulen. Seit der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert wurde die Aufgabe vielfach den Küstern übertragen (Küsterschulen). In adligen, zunehmend auch begüterten bürgerlichen Kreisen wurden Hauslehrer beschäftigt, sie hießen im 17. bis 19. Jahrhundert Hofmeister oder auch Instruktor, Gouverneur; Hauslehrerinnen hießen Gouvernante oder Demoiselle. Lernen als Erfüllung des Bildungsanspruchs jedes Menschen wurde seit Beginn der Neuzeit immer deutlicher erkannt (W. Ratke, J. A. Comenius, G. E. Lessing, I. Kant), was im 17. und 18. Jahrhundert zur Einführung der Volksschule und seit der Weimarer Reichsverfassung zur allgemeinen Schulpflicht führte.
 
Lehrerinnenbildung fand einen frühen Befürworter in J. I. von Felbiger; in Österreich und Deutschland wurden Seminare an den Internatsschulen der Frauenklöster eingerichtet, dann auch an protestantischen Mädchenschulen. Das Unterrichten erweiterte sich über Privatschulen im ausgehenden 19. Jahrhundert allmählich auf kommunale Mädchenschulen. Der Lehrberuf auf akademischer Ebene wurde erst möglich, als die Frauenbewegung die Zulassung zum Studium (1903 Bayern, 1908/09 Preußen) und zu entsprechenden Berufen durchsetzte. Große Aktivität entfaltete der 1890 von Helene Lange gegründete Allgemeine Deutsche Lehrerinnen-Verein. 1908 wurde das Mädchenschulwesen neu geordnet; die volle Gleichstellung der Lehrerinnenbildung wurde aber erst bei der Neuregelung der Lehrerbildung in der Weimarer Reichsverfassung erreicht.
 
Literatur:
 
Die Bedeutung der L.-Persönlichkeit für Erziehung u. Unterricht, hg. v. H. Gröschel (1980);
 
Lehrerinnen. Zur Gesch. eines Frauenberufes, hg. v. I. Brehmer (1980);
 B. Gerner: L. sein heute (1981);
 R. Bölling: Sozialgesch. der dt. L. Ein Überblick von 1800 bis zur Gegenwart (1983);
 
Psychologie der L.-Persönlichkeit. Der L. im Brennpunkt erziehungswiss. Reflexion, bearb. v. R. Dietrich u. a. (1983);
 
L. als Erzieher. Chancen, Perspektiven u. Grenzen erzieher. Handelns in der Schule, hg. v. L. Mauermann (1987);
 H.-H. Mandel: Gesch. der Gymnasiallehrerbildung in Preußen-Dtl. 1787-1987 (1989);
 W. Hammel: Beruf u. Rollenbilder des L. (1995).

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Leh|rer, der; -s, - [mhd. lērære, ahd. lērāri]: 1. a) jmd., der an einer Schule unterrichtet (Berufsbez.): ein junger, alter, guter, erfahrener L.; unser neuer L.; er ist L. für Französisch, an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule; er will L. werden; die Klasse hat einen neuen L. bekommen; ich hatte ihn als L. in Physik; L., die den Nazismus aktiv unterstützt hatten, wurden nicht wieder zum Schuldienst zugelassen (Klein, Bildung 13); jmdn. als/zum L. ausbilden; der Weggang L. Meiers/des -s Meier; b) jmd., der an einer Hochschule od. Universität lehrt: er wirkte als Forscher und L. an der Universität Tübingen; Abraham Gottlob Werner, der seit 1775 an der Bergakademie in Freiberg als gefeierter L. wirkte (Friedell, Aufklärung 24); c) jmd., der aufgrund seines Könnens Ausbilder (bes. in sportlichen Disziplinen) ist: als L. in einer Skischule tätig sein. 2. jmd., der anderen sein Wissen vermittelt, der durch sein Wissen, seine Persönlichkeit als Vorbild angesehen wird; Lehrmeister: Gründgens war einer seiner L.

Universal-Lexikon. 2012.