Heil|päd|a|go|gik auch: Heil|pä|da|go|gik 〈f.; -; unz.〉 = Sonderpädagogik
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Heil|pä|d|a|go|gik, die:
Teilgebiet der Pädagogik, das sich mit der Heilerziehung befasst.
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I Heilpädagogik,
die Theorie und Praxis der Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die durch physische, psychische oder soziale Faktoren in ihrer individuellen Entwicklung so beeinträchtigt sind, dass sie (zum Teil schon von früher Kindheit an) den sozialen, schulischen und beruflichen Anforderungen nicht oder nur in solch begrenztem Maße gewachsen sind, dass sie zur Selbstverwirklichung besonderer pädagogisch-therapeutischer Hilfen bedürfen.
Heilpädagogik unterscheidet sich von der v. a. funktionalen, auf berufliche Wiedereingliederung ausgerichteten Rehabilitation. Der Begriff Heilpädagogik wird in jüngerer Zeit immer häufiger durch die Bezeichnung Sonderpädagogik (oder »Behindertenpädagogik«) ersetzt; dies soll - schon sprachlich - der Annahme entgegenwirken, die Heilpädagogik könne bleibende Beeinträchtigungen im medizinischen Sinne »heilen«.
Hinsichtlich der heilpädagogischen Förderung lassen sich folgende Betreuungsgruppen unterscheiden: 1. Behinderte, das heißt Personen mit schweren, bleibenden körperlichen, psychischen und/oder geistigen Behinderungen. Hierzu gehören insbesondere Mehrfachbehinderte, die bezüglich lebenspraktischer Verrichtungen weitgehend auf die Hilfe anderer angewiesen sind; 2. Personen mit leichteren, partiellen oder vorübergehenden Beeinträchtigungen, etwa Verzögerungen der motorischen oder sprachlichen Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten, psychogenen Erkrankungen oder unfallbedingten zeitweiligen Ausfällen. Diese Personen benötigen häufig nur für einen bestimmten Zeitraum heilpädagogische Hilfen; 3. Personen, bei denen der Heilpädagogik eine präventive, eher sozialpädagogische Funktion zukommt. Dazu rechnen v. a. Kinder und Jugendliche, die in ihrer körperlichen (sensomotorischen) oder geistigen Entwicklung, in ökonomischer, sozialer oder kultureller Hinsicht benachteiligt oder gefährdet erscheinen.
Heilpädagogische Maßnahmen werden ambulant (in sonderpädagogischen, Frühförder-, Mütter-, Eltern- und Erziehungsberatungsstellen), teilstationär (in [Sonder]kindergärten, Kindertagesstätten, Horten, Sonderschulen, Berufsbildungseinrichtungen, Werkstätten für Behinderte), stationär (in allgemeinen wie speziellen Heimen, veraltet auch als Anstalten bezeichnet, sowie in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken) und mobil (in Form von Hausberatung, mobilen Frühförderdiensten oder als Betreuung von Wohngemeinschaften körperlich, geistig oder psychisch behinderter Menschen) durchgeführt.
Das pädagogisch-therapeutische Spektrum der Heilpädagogik umfasst Einzelförderung als gezielte Therapie oder Übungsbehandlung bestimmter Störungen beziehungsweise Funktionen, Gruppenförderung (Spiel-, Sport-, Projekt-, Gesprächs- und Therapiegruppen), Elternarbeit, sozialpädagogische Interventionen und erfordert eine enge Kooperation mit Medizinern, Psychologen, Psychotherapeuten, Krankengymnasten sowie Beschäftigungs- und Sprachtherapeuten.
II
Heilpädagogik,
Sonderpädagogik.
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Heil|pä|da|go|gik, die: Teilgebiet der Pädagogik, das sich mit der Heilerziehung befasst.
Universal-Lexikon. 2012.