Experte; Handwerksmeister; Profi; Fachmann; Sachkundiger; Sachkenner; Fachkraft; Könner; Routinier; Vorarbeiter; Polier; Seher; Erleuchteter; Adept; Weiser; Guru; Wissender; Heiliger; Guru (umgangssprachlich); Pädagoge; Lehrer; Pädagogiker (derb); Lehrkraft (fachsprachlich); Pauker (umgangssprachlich); Master of Arts; M.A.; Magister; Magister Artium
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Meis|ter ['mai̮stɐ], der; -s, -:1. Handwerker, der seine Ausbildung mit der Meisterprüfung abgeschlossen hat:
bei einem Meister kann man eine Ausbildung machen.
Syn.: ↑ Handwerker.
Zus.: Bäckermeister, Elektromeister, Fleischermeister, Friseurmeister, Glasermeister, Klempnermeister, Konditormeister, Küchenmeister, Maurermeister, Metzgermeister, Schlossermeister, Schneidermeister, Tischlermeister.
2. <mit Attribut> männliche Person, die ein Fach, eine Kunst o. Ä. hervorragend beherrscht:
ein berühmter Meister; die alten Meister der Malerei; er ist ein Meister seines Faches.
Syn.: ↑ Ass, ↑ Autorität, ↑ Experte, ↑ Fachmann, ↑ Größe, ↑ Kapazität, ↑ Kenner, ↑ Könner, ↑ Künstler.
Zus.: Rechenmeister, Zaubermeister.
3.
a) Person, die im Sport eine Meisterschaft gewonnen hat:
er ist vielfacher Meister im Ringen.
Zus.: Europameister, Landesmeister, Schachmeister, Weltmeister.
b) Mannschaft, die im Sport eine Meisterschaft gewonnen hat:
die Bayern sind wieder Meister geworden.
Zus.: Europameister, Fußballmeister, Landesmeister, Weltmeister.
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Meis|ter 〈m. 3〉
1. Handwerker, der nach der Gesellenzeit eine (staatl.) Prüfung abgelegt hat u. damit berechtigt ist, Lehrlinge anzustellen (Handwerks\Meister)
2. Führer, Lehrer, Vorbild (Lehr\Meister)
3. großer Könner
4. 〈Kunst〉
4.1 in die Kunstgeschichte eingegangener Künstler
4.2 Künstler, dessen Name nicht bekannt ist (\Meister der schönen Madonnen)
5. Vorsteher eines Ritterordens (Hoch\Meister), einer Freimaurerloge (\Meister vom Stuhl)
6. Sportler, der die Meisterschaft (II) errungen hat (Europa\Meister)
7. Herr (als Anrede, z. B. der Jünger für Christus od. der Schüler für ihren Lehrer, bes. bei Künstlern)
8. Beherrscher, Überwinder
● er ist ein \Meister der Feder, des Gesanges, des Klavierspiels, des Pinsels, der Sprache; zu des \Meisters Füßen sitzen; der Herr und \Meister; \Meister Lampe 〈poet.〉 der Hase; \Meister Petz 〈poet.〉 der Bär; \Meister Urian 〈poet.〉 der Teufel; auf des \Meisters Worte hören, schwören; \Meister Zwirn 〈poet.〉 der Schneider ● er hat seinen \Meister gefunden jmdn., der ihm überlegen ist; seinen \Meister machen die Meisterprüfung ablegen; Übung macht den \Meister 〈Sprichw.〉; einer Sache \Meister werden sie beherrschen lernen; früh übt sich, was ein \Meister werden will 〈Sprichw.〉 ● bei einem \Meister in der Lehre stehen; ein \Meister im Schachspiel; deutscher \Meister im Schwergewicht wurde ...; \Meister über etwas werden etwas beherrschen lernen; das Gemälde ist von einem alten niederländischen \Meister; es ist noch kein \Meister vom Himmel gefallen 〈Sprichw.〉 man muss alles erst lernen [<ahd. meistar „Meister“ <lat. magister „Leiter, Vorsteher, Lehrer“; zu lat. magis „mehr, viel mehr, in höherem Grade“]
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1.
a) Handwerker, der seine Ausbildung mit der Meisterprüfung abgeschlossen hat:
der M. und die Gesellen;
den/seinen M. machen (ugs.; die Meisterprüfung in einem Handwerk ablegen);
b) jmd., der als Meister (1 a) in einem Betrieb arbeitet u. einem bestimmten Arbeitsbereich vorsteht.
2. Könner auf seinem Gebiet, in seiner Kunst:
er ist ein M. [seines Fachs];
ein M. der Sprache;
(iron.:) er ist ein M. im Erfinden von Ausreden;
Spr es ist noch kein M. vom Himmel gefallen;
☆ seinen M. finden; in jmdm. seinen M. gefunden haben (auf jmdn. treffen, getroffen sein, der einem überlegen ist);
jmds., seiner selbst, einer Sache M. werden/sein (veraltend; jmdn., sich selbst, etw. bezwingen, Herr über etw. werden).
3. großer Künstler (bes. im Bereich von bildender Kunst u. Musik):
die alten M. (die großen europäischen Maler des Mittelalters u. des Barocks);
das Werk stammt von einem unbekannten M.;
die großen M. des Barocks;
(in Verbindung mit dem Namen eines von ihm geschaffenen Bildwerks für einen namentlich unbekannten Künstler, z. B.:) der M. des Marienlebens.
4. (geh.) bewunderter, verehrter, als Vorbild angesehener Lehrer (im Bereich von Wissenschaft od. Kunst); religiöser Führer, Religionsstifter (im Verhältnis zu seinen Jüngern od. Anhängern):
der M. hat seine Schüler um sich versammelt;
sie lauschten den Worten des -s;
der M. vom Stuhl (Präsident einer Freimaurerloge).
5. (Sport)
a) Person, die eine Meisterschaft im Sport gewonnen hat:
er war deutscher M. im Schwergewicht;
b) Mannschaft, die eine Meisterschaft im Sport gewonnen hat:
der 1. F. C. Kaiserslautern wird wieder M.
6. (salopp) vertrauliche Anrede an eine männliche Person, häufig an einen Unbekannten:
hallo, M., wie komm ich zum Bahnhof?
7.
☆ M. Adebar (Storch);
M. Grimbart (der Dachs im Märchen, in der Fabel; nach dem ahd. m. Vorn. Grimbert);
M. Hämmerlein ↑ (Hämmerlein);
M. Lampe (der Hase im Märchen, in der Fabel; Kurzf. des m. Vorn. Lamprecht);
M. Petz (der Bär im Märchen, in der Fabel; älter: Betz, Kosef. des m. Vorn. Bernhard).
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I Meister
[von lateinisch magister],
1) allgemein: jemand, der im Beruf, in der Kunst, im Handwerk, im Sport oder auf sonst einem Gebiet herausragende Leistungen (Meisterschaft) aufweist; in diesem Sinn auch »Altmeister«. (Koryphäe)
2) Kunstgeschichte: Hilfsbezeichnung für einen seinem Stil nach fassbaren, aber nicht mit Namen bekannten Künstler. So werden die meisten Künstler des Mittelalters entweder nach ihrem Monogramm, z. B. Meister E. S., nach einem Ort ihres Schaffens (»Naumburger Meister«), nach ihrem Hauptwerk (»Meister des Marienlebens«), nach einer Eigentümlichkeit in ihrem Werk (»Meister der weiblichen Halbfiguren«) oder nach Jahreszahlen benannt (»Meister von 1473«).
3) Religionswissenschaft: religiöser Lehrer, der entweder als Religionsstifter oder als eine durch Weisheit herausragende und daher zur Auslegung der göttlichen Lehre befähigte Person von Gläubigen anerkannt ist; der Meister gilt seinen Schülern als Autorität für die Auslegung der religiösen Tradition auf die jeweiligen zeitgenössischen Fragen hin. Beispiele aus der religiösen Meistertradition sind der jüdische Rabbi, der hinduistische Guru, der Zenmönch, der Eingeweihte, der Schamane. Im Christentum wird der Begriff Meister auf Jesus Christus in besonderer Weise angewendet, insofern nicht nur Lehre und Praxis mit ihm untrennbar verbunden sind, sondern er selbst in seiner geschichtlichen Gestalt als »Wort« oder »Offenbarung« Gottes verstanden wird. Das Befolgen seiner Lehre schließt persönliche Nachfolge dem Meister gegenüber ein. Meisterliche Unterweisung gibt Jesus z. B. an Nikodemus (Johannes 3, 1-21), die Samariterin (Johannes 4, 1-42), an die Apostel; ein Beispiel seiner öffentlichen Unterweisung ist die Bergpredigt. - Auch philosophische Schulen kennen das Meister-Schüler-Verhältnis, z. B. im (Neu-)Platonismus oder im Pythagoreismus, wo in der jeweiligen philosophischen Tradition eine quasi religiöse Existenzdeutung und Handlungstheorie vertreten wurde.
G. u. T. Sartory: Die M. des Weges in den großen Weltreligionen (1981).
4) Wirtschaft: Den Titel Meister in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Die in der Industrie verwendeten Bezeichnung (z. B. Werkmeister) beziehen sich auf die Inhaber gehobener Positionen mit abgeschlossener Fachausbildung, genießen als solche jedoch keinen gesetzlichen Schutz.
Die Meisterprüfung, der Abschluss der dreistufigen Berufsausbildung im Handwerk, ist in den Grundzügen in der Handwerksordnung in der Fassung vom 28. 12. 1965, insbesondere in den §§ 45-51, geregelt, ferner in der VO über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12. 12. 1972. Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen und schließt mit der Anfertigung eines Meisterstücks. Als Beurkundung wird der Meisterbrief ausgestellt. Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen. Sie kann seit 1. 1. 1996 durch Zuschüsse und Darlehen gefördert werden (Ausbildungsförderung).
Obermeister ist im Handwerk der Vorsitzende einer Innung, in der Industrie die untere Führungskraft im Betrieb. - Der Begriff Meister kommt auch im Beamten- und Besoldungsrecht vor, z. B. Polizeimeister.
Der mittelalterliche Zunftmeister war nicht nur Betriebsleiter wie der heutige Meister, er war der Herr über ein hierarchisch gegliedertes »Haus«. Verheiratete Meister besaßen in der Zunft volles Genossenrecht und übten über die Zunft auch Einfluss auf das Stadtregiment aus. Meister konnte werden, wer über geprüfte Kenntnisse verfügte, die zur Ausübung des Gewerbes erforderliche Geschicklichkeit sowie das nötige Eigentum an Produktionsmitteln besaß. Zudem waren gewisse sittlich-gesellschaftliche Vorbedingungen zu erfüllen wie guter Leumund, freie und eheliche Geburt. Durch Anhebung der Voraussetzungen wurde der Zugang zum Gewerbe wirkungsvoll gesteuert. Seit dem 14./15. Jahrhundert musste das oft sehr kostspielige Meisterstück erstellt werden. Später wurde vielfach der Zugang ganz gesperrt, die Meisterstelle wurde erblich. Der Aufstieg war für Gesellen nur noch durch Heirat mit einer Meisterwitwe oder Meistertochter möglich. Mit Einführung der Gewerbefreiheit verlor der Meister seine allumfassende Stellung.
Meister,
1) Ernst, Schriftsteller, * Hagen 3. 9. 1911, ✝ ebenda 15. 6. 1979; arbeitete nach dem Studium (Schüler u. a. von H.-G. Gadamer) in der Firma seines Vaters, im Zweiten Weltkrieg Soldat. Im Zentrum von Meisters Lyrik stehen existenzielle philosophische Fragen, Dichtung diente ihm der Erkenntnisgewinnung. In den frühen Werken sind surrealistische Einflüsse deutlich, später verstärkt sich das reflexive Element, Erlebnis wird zur Chiffre verdichtet, dabei die Form zu epigrammatische Kürze gestrafft. Neben Lyrik verfasste Meister zahlreiche Hörspiele, war auch als Maler tätig. 1976 erhielt er (zusammen mit Sarah Kirsch) den Petrarca-Preis, 1979 postum den Georg-Büchner-Preis.
Werke: Lyrik: Ausstellung (1932); Zeichen um Zeichen (1968); Sage vom Ganzen den Satz (1972); Es kam die Nachricht (1970); Im Zeitspalt (1976); Wandloser Raum (1979).
Ausgabe: Ausgewählte Gedichte 1932-1979 (1979).
C. Soboth: Todes-Beschwörung. Unters. zum lyr. Werk E. M.s (1989);
E.-M.-Kolloquium, hg. v. T. Buck (1993).
2) Richard, Pädagoge und klassischer Philologe, * Znaim 5. 2. 1881, ✝ Wien 11. 6. 1964; ab 1918 Professor in Graz, ab 1920 in Wien, ab 1951 auch Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften; Beiträge zum altsprachlichen Unterricht und zum österreichischen Bildungswesen.
Werke: Beiträge zur Theorie der Erziehung (1946); Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens, 2 Bände (1963).
N. Strelczyk: Erziehung u. Kultur (1970).
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Meis|ter, der; -s, - [mhd. meister, ahd. meistar < lat. magister, ↑Magister]: 1. a) Handwerker, der seine Ausbildung mit der Meisterprüfung abgeschlossen hat: er ist M. [im Kürschnerhandwerk]; der M. und die Gesellen; bei einem tüchtigen M. in die Lehre gehen; den/seinen M. machen (ugs.; die Meisterprüfung in einem Handwerk ablegen); b) jmd., der als ↑Meister (1 a) in einem Betrieb arbeitet u. einem bestimmten Arbeitsbereich vorsteht: ein M. betreut die Auszubildenden der Firma; er ist als M. verantwortlich für die Fertigung im Betrieb; (als Ehrentitel in der DDR:) M. der volkseigenen Industrie; Bester M. des Betriebes. 2. Könner auf seinem Gebiet, in seiner Kunst: er ist ein M. [seines Fachs]; ein M. der Sprache, auf dem Gebiet der Fotografie; er ist ein M. der Feder (geh.; er hat großes Talent zum Schreiben; Thieß. Legende 149); (iron.:) er ist ein M. im Erfinden von Ausreden; er ... war stets ein M. schneller Entscheidungen geblieben (Fries, Weg 312); Spr es ist noch kein M. vom Himmel gefallen; früh übt sich, was ein M. werden will (Schiller, Wilhelm Tell III, 1); *seinen M. finden; in jmdm. seinen M. gefunden haben (auf jmdn. treffen, getroffen sein, der einem überlegen ist); jmds., seiner selbst, einer Sache M. werden/sein (veraltend; jmdn., sich selbst, etw. bezwingen, Herr über etw. werden): das Gebäude wurde „eingepackt“, um der Feuchtigkeit M. zu werden (NZZ 30. 6. 86, 44). 3. großer Künstler (bes. im Bereich von bildender Kunst u. Musik): holländische M. des siebzehnten Jahrhunderts hingen in dem Raum; die alten M. (die großen europäischen Maler des Mittelalters u. des Barocks); das Werk stammt von einem unbekannten, modernen, bedeutenden M.; die großen M. des Barocks; (in Verbindung mit dem Namen eines von ihm geschaffenen Bildwerks für einen namentlich unbekannten Künstler, z. B.:) der M. des Marienlebens. 4. (geh.) bewunderter, verehrter, als Vorbild angesehener Lehrer (im Bereich von Wissenschaft od. Kunst); religiöser Führer, Religionsstifter (im Verhältnis zu seinen Jüngern od. Anhängern): der M. hat seine Schüler um sich versammelt; der M. lehrte seine Jünger; sie lauschten den Worten des -s; der M. vom Stuhl (Präsident einer Freimaurerloge). 5. (Sport) Sieger in einer Meisterschaft: er war zweimaliger deutscher M. im Schwergewicht; die Bayern werden wieder M.; in diesen Wettkämpfen werden die M. ermittelt; (als Ehrentitel in der DDR:) M., Verdienter M. des Sports. 6. (saloppe, vertrauliche Anrede an eine männliche Person, häufig an einen Unbekannten: hallo, M., wie komm ich zum Bahnhof? 7. *M. Lampe (der Hase im Märchen, in der Fabel; Kurzf. des m. Vorn. Lamprecht); M. Petz (der Bär im Märchen, in der Fabel; älter: Betz, Kosef. des m. Vorn. Bernhard); M. Grimbart (der Dachs im Märchen, in der Fabel; nach dem ahd. m. Vorn. Grimbert); M. Urian (der Teufel in der Sage; ↑Urian);M. Hämmerlein (↑Hämmerlein).
Universal-Lexikon. 2012.