Schul|lei|ter 〈m. 3〉 Leiter einer Schule
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Schul|lei|ter, der:
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Schul|leiter,
Dienstvorgesetzter der Lehrer einer Schule, weisungsbefugt gegenüber Lehrern und dem sonstigen Personal an der Schule. Die Amtsbezeichnung eines Schulleiters hängt von der Schulart, an der er tätig ist, ab. Üblich sind die Bezeichnungen: Schulleiter (v. a. an kleineren Grundschulen), Rektor (an größeren Grundschulen, Haupt- und Realschulen) sowie Direktor (an Gymnasien, Gesamtschulen, auch vergleichbaren beruflichen Schulen). - Bei der Ernennung eines Schulleiters hat nur in wenigen deutschen Ländern das Lehrerkollegium ein Vorschlagsrecht. - In Österreich führen die Schulleiter den Amtstitel Direktor. In der Schweiz gibt es die Bezeichnungen: Schulleiter, Schulvorsteher (für die Pflichtschulen), Rektor (mehrheitlich für die Sekundarstufe II).
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Schul|lei|ter, der: Leiter einer ↑Schule (1).
Universal-Lexikon. 2012.