KMK
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Kụl|tus|mi|nis|ter|kon|fe|renz, die:
Zusammenkunft der Kultusministerinnen u. Kultusminister der Länder (offiziell: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland; Abk.: KMK).
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Kụltusministerkonferenz,
Abkürzung KMK, vollständig »Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland«, Zusammenschluss der für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Minister der Länder; gegründet 1948 als Konferenz der deutschen Erziehungsminister, seit 1949 mit ständigem Sekretariat in Bonn und seit 1960 Dienststelle des Landes Berlin. Die KMK behandelt Angelegenheiten der Kulturpolitik von »überregionaler Bedeutung mit dem Ziel der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen«. Neben dem Plenum, in dem jedes Land eine Stimme hat und das Präsidium und Vizepräsidenten wählt, bestehen vier ständige Ausschüsse (für Schulwesen, Hochschulwesen, Kultur sowie Fort- und Weiterbildung) und der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland. Diese werden ergänzt durch ständige Kommissionen.
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Kụl|tus|mi|nis|ter|kon|fe|renz, die: Zusammenkunft der Kultusminister der Länder (offiziell: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland; Abk.: KMK).
Universal-Lexikon. 2012.