Ge|wẹr|be|leh|rer 〈m. 3〉 Lehrer an einer Berufs- od. Berufsfachschule
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Ge|wẹr|be|leh|rer, der:
Lehrkraft an einer Gewerbeschule.
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Gewerbelehrer,
nichtamtliche, traditionelle Berufsbezeichnung für Lehrkräfte an gewerblichen und hauswirtschaftlichen Schulen (Berufs-, Berufsfach-, Fachober- und Fachschulen sowie Berufsoberschulen). In Deutschland ist ein Hochschulstudium Voraussetzung (Studienratslaufbahn an beruflichen Schulen).
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Ge|wẹr|be|leh|rer, der: Lehrkraft an einer Gewerbeschule.
Universal-Lexikon. 2012.