Lehr|amt 〈n. 12u〉 Amt des Lehrers ● \Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien; die Prüfung für das höhere, mittlere \Lehramt machen
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Lehr|amt, das:
2. (kath. Kirche) fast ausschließlich vom Bischofskollegium in Übereinstimmung mit dem Papst ausgeübtes ↑ Amt (1 a), das den Inhalt der christlichen Offenbarung u. alles, was zu ihrer Verkündigung, Reinhaltung u. Verteidigung gehört, zum Gegenstand hat.
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Lehramt,
1) Schulwesen: in öffentlichen Schulen die Stelle des beamteten Lehrers an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (beziehungsweise vergleichbaren Schulformen in den neuen Ländern) oder des Studienrats an Gymnasien, Gesamtschulen oder beruflichen Schulen. Lehramtsanwärter ist ein Lehrer im Vorbereitungsdienst (Junglehrer) als Beamter auf Probe nach Ablegung der 1. Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bis zur Ablegung der 2. Prüfung; in manchen Bundesländern auch Referendar genannt; Lehramtskandidat ist die Bezeichnung für den Studienreferendar an einer höheren Schule (Beamter auf Probe) nach dem 1. Staatsexamen. (Studienrat)
2) Theologie: kirchliches Lehramt.
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Lehr|amt, das: 1. (Amtsspr.) ↑Amt (1 a) des Lehrers. 2. (kath. Kirche) fast ausschließlich vom Bischofskollegium in Übereinstimmung mit dem Papst ausgeübtes ↑Amt (1 a), das den Inhalt der christlichen Offenbarung u. alles, was zu ihrer Verkündigung, Reinhaltung u. Verteidigung gehört, zum Gegenstand hat.
Universal-Lexikon. 2012.