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Herzog
Her|zog ['hɛrts̮o:k], der; -s, Herzöge ['hɛrts̮ø:gə], seltener: -e:
a) <ohne Plural> Adelstitel eines Angehörigen des hohen Adels im Rang zwischen König und Fürst (als Bestandteil des Familiennamens hinter dem Vornamen stehend): der Besitz Herzog Meiningens, des Herzogs [von] Meiningen.
b) Angehöriger des hohen Adels im Rang zwischen König und Fürst; Träger des Adelstitels Herzog (a): die deutschen Herzöge; sie traf mit mehreren Herzögen Europas zusammen.

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Hẹr|zog 〈m. 1u
1. 〈früher〉
1.1 〈urspr.〉 germ. Heerführer
1.2 〈dann〉 fränk. u. langobard., dem König verantwortlicher Beamter mit den Rechten eines Grafen, aber größerem Amtsbereich
2. Adelstitel zw. Großherzog u. Fürst
3. Träger dieses Titels
[<ahd. herizoho, herzizogo;Heer, ziehen]

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Hẹr|zog […t̮so:k ], der; -s, Herzöge, seltener: -e [mhd. herzoge, ahd. herizogo, wohl aus dem Got., urspr. = Heerführer, 1. Bestandteil zu Heer, 2. Bestandteil zu ziehen]:
1.
a) (in germanischer Zeit) für die Dauer eines Kriegszugs gewählter od. durch Los bestimmter Heerführer;
b) (von der Merowingerzeit an) über mehrere Grafen gesetzter königlicher Amtsträger mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen [u. Unabhängigkeit vom König].
2.
a) <o. Pl.> Adelstitel eines Angehörigen des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst (als Bestandteil des Familiennamens hinter dem Vornamen stehend):
der Besitz H. Meiningens, des -s [von] Meiningen;
Herrn Friedrich H. [von] Meiningen;
sehr geehrter Herr H. [von] Meiningen;
b) Angehöriger des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst; Träger des Adelstitels Herzog (2 a):
der H. kommt;
sie traf mit mehreren Herzögen Europas zusammen.

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I
Herzog
 
Bei dem Festmahl, das die feierliche Königskrönung Ottos I. (siehe auch Liudolfinger) 936 in Aachen beschloss, waren für alle sichtbar vier Männer aus der Menge der anwesenden geistlichen und weltlichen Großen herausgehoben: Die Herzöge der Lothringer, der Franken, der Schwaben (Alemannen) und der Bayern. Sie versahen symbolische Ehrendienste beim Krönungsmahl als Kämmerer, Truchsess, Mundschenk und Marschall; dadurch wurde gezeigt, dass die vier Herzöge die nächsten beim König waren, dass vor allem auf ihrer Hilfe das Königtum ruhte. In den Herzögen waren die Völkerschaften präsent, denen die Herzöge vorstanden. Die Sachsen waren durch den König selbst repräsentiert, da mit Ottos Vater Heinrich im Jahre 919 der Sachsenherzog zum König des Reiches gemacht worden war.
 
Schon bei den beiden vorangegangenen Königswahlen waren die Herzöge als Handelnde in Erscheinung getreten: Konrad I. war im Jahre 911 »von Franken, Sachsen, Alemannen und Bayern«, wie es in einer zeitgenössischen Quelle heißt, zum König gewählt worden, und bei der Wahl Heinrichs I. im Jahre 919 erschienen die Franken und Sachsen als Wähler; die süddeutschen Bayern und Alemannen mit ihren Herzögen wie auch die Lothringer zwang König Heinrich nachträglich, sein Königtum anzuerkennen. So erscheint das ostfränkisch-deutsche Reich aus den fünf Herzogtümern der Franken, Schwaben, Bayern, Sachsen und Lothringer zusammengesetzt. Die Wissenschaftssprache hat dafür im 19. Jahrhundert den Ordnungsbegriff »Stammesherzogtum« geprägt, man unterscheidet das »ältere Stammesherzogtum« der Merowingerzeit vom »jüngeren Stammesherzogtum«, das seit dem Ende des 9. Jahrhunderts in Erscheinung tritt.
 
Das »ältere Stammesherzogtum« (ducatus) war der Amtsbereich eines vom König eingesetzten »dux« (Heerführer, Anführer, Herzog). In den ostrheinischen Gebieten bildeten die von den Franken unterworfenen Völkerschaften, zum Beispiel die Bayern, Alemannen und Thüringer, die Grundlage für die Abgrenzung eines Dukats. Den merowingischen Königen entglitt dann zunehmend die Kontrolle über diese Herzöge, sodass die Herzöge eher Anführer des Stammes gegenüber dem König als Vertreter des Königs beim Stamm waren. Es war ein Erfolg der Zentralgewalt, die Herzöge als Zwischeninstanzen im 8. Jahrhundert wieder beseitigen zu können. Dass die Stämme als Untergliederungen des ostfränkischen Reiches gleichwohl fortbestanden, lässt sich daran erkennen, dass sie im 9. Jahrhundert oft die Teilreiche der karolingischen Königssöhne bildeten. Die Ausbildung des »jüngeren Stammesherzogtums« vollzog sich in Anlehnung an diese karolingischen Teilkönigreiche: Seit die Königsgewalt im Ostfrankenreich seit dem Jahre 882 wieder bei einem einzigen König lag, zeigte sich die fortbestehende Eigenständigkeit der Stämme daran, dass in ihnen »duces« (=Herzöge) als oberste Gewalten erscheinen. Sie werden als Herzöge der Franken, der Bayern oder Sachsen bezeichnet, und das zeigt, dass die Bewohner dieser »jüngeren Stammesherzogtümer« den Zeitgenossen als die Nachfahren völkerwanderungszeitlicher Stammesverbände galten. Aber schon die Einreihung Lothringens unter die Stammesherzogtümer macht deutlich, dass sie keineswegs natürlich gewachsene Ordnungen darstellten: Die Bezeichnung »Lotharingien« ist aus dem Namen König Lothars II. (855-869) abgeleitet, dem bei den karolingischen Teilungen des 9. Jahrhunderts das Land zwischen Rhein und Maas zugefallen war. Die Herzogtümer des 10. Jahrhunderts waren das Ergebnis einer Entwicklung, die Umfang und Gestalt der völkerwanderungszeitlichen Stämme grundlegend verändert hatte.
 
II
Herzog
 
[althochdeutsch herizoho, herizogo, eigentlich »Heerführer«], in neuerer Zeit im Hochadel der Rang zwischen Großherzog und Fürst (Anrede »Hoheit«); ursprünglich bei den germanischen Völkern der für die Dauer eines Kriegszuges erwählte oberste militärische Befehlshaber (lateinisch Dux; mitunter zum ständigen Heerkönig aufgestiegen); unter den Merowingern ein den Grafen (Comites) übergeordneter königlicher Amtsträger in Grenzbezirken des Fränkischen Reiches, der nicht nur militärische Aufgaben hatte (lateinisch Ducatus; ingesamt gab es bis zu etwa 30 fränkische Duces). In einigen peripheren Gebieten des Fränkischen Reiches (v. a. Alemannien, Aquitanien, Bayern, Thüringen) konnten die Herzöge in Zeiten schwächerer Königsgewalt (Mitte des 6. bis 8. Jahrhunderts) auf der Basis geschlossener Stammesgruppen große Selbstständigkeit gewinnen und die »älteren« Stammesherzogtümer begründen, die die Karolinger wieder beseitigten (Verbannung des letzten Stammesherzogs Tassilo III. von Bayern 788), die Duces wurden wieder zu Amtsherzögen; sie wurden v. a. in den Marken eingesetzt und dort jeweils mehreren Grafen übergeordnet. Ende des 9./Anfang des 10. Jahrhunderts kam es im Ostfränkischen Reich im Zuge des Verfalls der Zentralgewalt und äußerer Bedrohung zur Bildung neuer (»jüngerer«) Stammesherzogtümer auf herrschaftlicher Basis (nicht als königliches Amt), jedoch nur in Bayern, Böhmen, Sachsen und Schwaben, während sich in Franken, Lothringen und Thüringen keine starke lokale Gewalt und damit auch kein Stammesherzogtum ausbildete. Im aus dem Ostfränkischen Reich hervorgehenden Regnum Teutonicum (»Reich der Deutschen«; später Heiliges Römisches Reich genannt) bemühten sich König Heinrich I. und Otto I., der Große, im 10. Jahrhundert vergeblich, die Stammesherzöge wieder der Reichsgewalt unterzuordnen (Umwandlung der Herzogtümer in Amtsherzogtümer mit lehnsrechtlicher Bindung der zumeist »Markherzöge« an den König bei Möglichkeit der lehnsrechtlichen Aberkennung des Herzogtums, z. B. Absetzung Heinrichs des Löwen 1180). Ende des 12./Anfang des 13. Jahrhunderts, unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa und Friedrich II., begann die Entwicklung der Gebietsherzogtümer (Errichtung neuer Herzogtümer: Österreich, [Ost-]Sachsen, Westfalen, Steiermark; Herausbildung der Landesherrschaft) und damit - bei Schwächung der Königsmacht - die fortschreitende Souveränität der Territorien (Fürstentümer [Landeshoheit]).
 
Als Herzogsgleiche galten die Fürsten mit herzoglichen Funktionen (Pfalzgraf bei Rhein, Landgraf von Thüringen), die Landesherren, zu deren Territorium ein Herzogtum gehörte (z. B. der Bischof von Würzburg), und die persönlich dem Reichsfürstenstand angehörenden Titularherzöge (Zähringen, Andechs-Meranien; Verleihung lediglich des Herzogtitels ohne Vergabe von Territorium). - Im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Italien wurden mächtige Stadtherren zu Herzögen erhoben (Mailand, Florenz). In Frankreich war Herzog (Duc) seit dem 10. Jahrhundert ein Titel der Lehnsfürsten; auch slawische Stammesherrscher wurden als Herzog bezeichnet (Böhmen und Polen). In England (Duke) und in den norden Ländern ist die Herzogswürde nur ein Titel des hohen Adels. (Herzogtum)
 
Literatur:
 
W. Kienast: Der H.-Titel in Frankreich u. Dtl., 9.-12. Jh. (1968).
 
III
Hẹrzog,
 
1) Chaim, israelischer Politiker und Militärfachmann, * Belfast 17. 9. 1918, ✝ Tel Aviv 17. 4. 1997; Jurist; seit 1935 in Palästina, trat der jüdischen Selbstverteidigungsorganisation »Haganah« bei und stieg nach der Gründung des Staates Israel (1948) in der israelischen Armee auf. 1961 wurde er General. 1962-72 war Herzog Generaldirektor eines Industrieunternehmens mit Sitz in London, 1975-78 israelischer Chefdelegierter bei der UNO, 1981-83 als Mitglied der Israel. Arbeitspartei Abgeordneter in der Knesset. Herzog war 1983-93 Staatspräsident.
 
 2) Eduard, schweizerischer altkatholischer Theologe, * Schongau (Kanton Luzern) 1. 8. 1841, ✝ Bern 26. 3. 1924; zuerst katholischer, seit 1872 christkatholischer (altkatholischer) Geistlicher; 1874 Professor an der christkatholischen Fakultät in Bern; 1876 erster Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz.
 
Werke: Über Religionsfreiheit in der helvetischen Republik (1884); Leo XIII. als Retter der gesellschaftlichen Ordnung (1888); Beiträge zur Vorgeschichte der christkatholischen Kirche der Schweiz (1896); Predigten und Hirtenbriefe, 3 Bände (1886-1901).
 
 3) Hans, schweizerischer General, * Aarau 28. 10. 1819, ✝ ebenda 2. 2. 1894; nahm 1847 am Sonderbundkrieg teil, ab 1860 Waffenchef der Artillerie; hatte großen Anteil an der seit 1874 durchgeführten Heeresreform.
 
 4) Johann Jakob, reformierter Theologe schweizerischer Herkunft, * Basel 12. 9. 1805, ✝ Erlangen 30. 9. 1882; wurde 1835 Professor der historischen Theologie in Lausanne; 1847 Professor in Halle (Saale), 1854 in Erlangen. Herzog begründete die »Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche« und war ihr erster Herausgeber (1853-66; fortgeführt von A. Hauck).
 
 5) Roman, Staatsrechtslehrer und Politiker, * Landshut 5. 4. 1934; Professor in Berlin (1965) und Speyer (1969); seit 1970 Mitglied der CDU, war zunächst in Baden-Württemberg Minister für Schulen und Sport (1978-80), dann Innenminister (1980-83) sowie Mitglied des Landtags (1980-83). Im Dezember 1983 wurde Herzog Vize-Präsident, im November 1987 Präsident des Bundesverfassungsgerichts (bis 30. 6. 1994). Nach der (ersten gesamtdeutschen) Wahl zum Bundespräsidenten am 23. 5. 1994 nahm Herzog seine richterliche Funktion bis zur Vereidigung (1. 7. 1994) nicht mehr wahr. In diesem Amt bis 30. 6. 1999 (Verzicht auf Wiederwahl), suchte er insbesonders die Prozesse der inneren deutschen und der europäischen Einigung zu fördern (Internationaler Karlspreis 1997) sowie - besonders bei kleineren Nachbarstaaten - Bedenken gegenüber dem gewachsenen Einfluss des wiedervereinigten Deutschland zu zerstreuen. In seiner überparteilichen Amtsführung sah sich Herzog, Volksnähe und Distanz gleichermaßen verkörpernd, v. a. als ein »Vermittler in Sachen Demokratie««; mit seinen öffentlichen Reden versuchte er die nötigen Reformprozesse in Deutschland zu befördern. Unter seinem Vorsitz erarbeitete ein am 17. 12. 1999 gebildetes Gremium von 62 Vertretern der EU-Staaten eine Europäische Grundrechte-Charta (Verabschiedung am 7. 12. 2000 auf dem EU-Gipfel von Nizza). - Auf Anregung von Herzog (1995) wird seit 1996 alljährlich in Deutschland am 27. 1. der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begangen. - Herzog ist Mitherausgeber des »Evangelischen Staatslexikons« (31987) sowie vieler Kommentare zu Gesetzen, u. a. zum GG (mit T. Maunz und G. Dürig, 1959 ff.).
 
 
Weitere Werke: Staaten der Frühzeit. Ursprünge und Herrschaftsformen (1988); Staat und Recht im Wandel. Einreden zur Verfassung und ihrer Wirklichkeit (1993); Vision Europa. Antworten auf globale Herausforderungen (1996); Das Land erneuern. Reden zur Lage der Nation (1997); Freiheit des Geistes. Reden zur Kultur (1999).
 
 6) Rudolf, Schriftsteller, * Barmen (heute zu Wuppertal) 6. 12. 1869, ✝ Rheinbreitbach (Landkreis Neuwied) 3. 2. 1943; war in seinen viel gelesenen historischen Unterhaltungsromanen Repräsentant eines national gesinnten Bürgertums; auch Dramatiker und Lyriker.
 
Werke: Die vom Niederrhein (1903); Die Wiskottens (1905); Hanseaten (1909); Die Stoltenkamps und ihre Frauen (1917); Wilde Jugend (1929); Über das Meer Verwehte (1934).
 
 7) Thomas, Architekt, * München 3. 8. 1941; seit 1971 eigenes Architekturbüro mit Verena Herzog-Loibl, seit 1994 in Partnerschaft mit Hanns Jörg Schrade; Professor in Kassel (1974-86), Darmstadt (1986-93), München (seit 1993). Herzog setzt sich bei der Entwicklung baulicher Systeme (u. a. für Wohnungs-, Gewerbe- und Ausstellungsbauten) mit dem Einsatz erneuerbare Energien auseinander. Er zählt zu den führenden Experten auf dem Gebiet der Solararchitektur. Für die EXPO 2000 in Hannover entwarf er das aus zehn gewaltigen Holzschirmen zusammengesetzte »Expo-Dach«, das in seiner Konstruktion ein für den Holzbau in dieser Größenordnung neuartiges Tragwerk darstellt.
 
Werke: u. a. Wohnhaus Burghardt in Regensburg (1977-79); Wohnanlage Richter in München (1981-82); Doppelwohnhaus in Pullach im Isartal (1989); Gästehaus der Jugendbildungsstätte Windberg (1991); Design Zentrum in Linz (1988-93); Fabrikhalle für die Möbelfirma Wilkhahn in Bad Münder am Deister (1993); Halle 26 für die Deutsche Messe AG in Hannover (1996).
 
 8) Werner, eigentlich W. Herzog Stịpetic [-ts], Filmregisseur und -produzent, * München 5. 9. 1942; dreht seit 1962 Kurz- und Spielfilme, auch einige Dokumentarfilme; schildert in eigenwilliger Bildsprache meist Außenseiter der Gesellschaft; auch Opernregisseur (u. a. »Lohengrin« bei den Bayreuther Festspielen 1987; »Tannhäuser« in São Paulo 1996).
 
Filme: Lebenszeichen (1967); Auch Zwerge haben klein angefangen (1969); Aguirre, der Zorn Gottes (1972); Jeder für sich und Gott gegen alle (1974; über Kaspar Hauser); Herz aus Glas (1976); Stroszek (1977); Nosferatu - Phantom der Nacht (1979); Woyzeck (1979); Fitzcarraldo (1982); Cobra Verde (1987); Schrei aus Stein (1991); Lektionen in Finsternis (1992), Mein liebster Feind (1999).
 
Literatur:
 
W. H., bearb. v. H. G. Pflaum u. a. (1979).
 
 9) Wilhelm, Schriftsteller und Publizist, * Berlin 12. 1. 1884, ✝ München 18. 4. 1960; Herausgeber von literarisch-politischen Zeitschriften und Zeitungen (»Pan«, 1909/10; »März«, 1912/13; »Das Forum«, 1914/15; »Die Republik«, 1918/19), pazifistisch-sozialistischer Dramatiker und Lyriker, auch Übersetzer; lebte, nach Aufenthalten in Russland, Südamerika, seit seiner Emigration 1933 in Frankreich und in der Schweiz, später auf Trinidad, dann in den USA; 1952 Rückkehr nach Deutschland

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Hẹr|zog [...tso:k], der; -s, Herzöge, seltener: -e [mhd. herzoge, ahd. herizogo, wohl aus dem Got., urspr. = Heerführer, 1. Bestandteil zu ↑Heer, 2. Bestandteil zu ↑ziehen]: 1. a) (in germanischer Zeit) für die Dauer eines Kriegszugs gewählter od. durch Los bestimmter Heerführer; b) (von der Merowingerzeit an) über mehrere Grafen gesetzter königlicher Amtsträger mit zunächst vorwiegend militärischen Aufgaben, später zum Teil stammesherrschaftlichen Befugnissen [u. Unabhängigkeit vom König]. 2. a) <o. Pl.> Adelstitel eines Angehörigen des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst (als Bestandteil des Familiennamens hinter dem Vornamen stehend): der Besitz H. Meiningens, des -s [von] Meiningen; Anschrift: Herrn Friedrich H. [von] Meiningen; Briefanrede: sehr geehrter Herr H. [von] Meiningen; b) Angehöriger des hohen Adels im Rang zwischen König u. Fürst; Träger des Adelstitels ↑Herzog (2 a): der H. kommt; die deutschen Herzöge; sie traf mit mehreren Herzögen Europas zusammen.

Universal-Lexikon. 2012.