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Fürst
Fürst [fʏrst], der; -en, -en:
a) seit dem Mittelalter nach dem Kaiser oder König rangierender, an der Herrschaft über das Reich beteiligter Angehöriger des hohen Adels:
Heinrich Fürst [von] Sorden.
Syn.: Herrscher, Regent.
b) Angehöriger des hohen Adels zwischen Graf und Herzog:
er sprach mit Fürst Bismarck/mit dem Fürsten Bismarck.

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Fụ̈rst 〈m. 16
1. 〈bis zum 16. Jh.〉 Titel des hohen Adels nach dem Kaiser
2. 〈später〉 Titel der Herzöge, Mark-, Land- u. Burggrafen, Erzbischöfe, Bischöfe u. Äbte
3. 〈nach dem 15./16. Jh.〉 Adelstitel zw. Herzog u. Graf
4. Träger eines dieser Titel
● der \Fürst der Finsternis, der \Fürst dieser Welt 〈bibl.〉 der Teufel; geistlicher \Fürst Erzbischof, Bischof od. Abt; weltlicher \Fürst [<ahd. furisto, engl. first „erster“; Superl. zu idg. *per, *pro „vorwärts, voran“; verwandt mit für, vor]

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Fụ̈rst , der; -en, -en [mhd. vürste, ahd. furisto, eigtl. = der Erste, Vornehmste, zu: furist, subst. Sup. von: furi (Adv.) = vor, voraus]:
a) seit dem Mittelalter nach dem Kaiser od. König rangierender, an der Herrschaft über das Reich beteiligter Angehöriger des hohen Adels:
Heinrich F. [von] Sorden;
wie ein F. (sehr üppig, mit großem Aufwand) leben;
Ü der F. dieser Welt (bibl.; der Teufel);
b) Angehöriger des Adels im Rang zwischen Graf u. Herzog;
c) Herrscher, Monarch.

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I
Fürst
 
[althochdeutsch furisto, eigentlich »der Erste«, »der Vornehmste«], lateinisch Prịnceps, allgemein Landesherr, monarch. Staatsoberhaupt; schon in frühgeschichtlichen Zeit ein Führer von Völkern, insbesondere bei den Germanen höchster Richter und Heerführer im Gau. Im Fränkischen Reich wurden zuerst - in Anlehnung an das römische Kaiserreich - Kaiser oder Könige »princeps« genannt; als auf diese die Bezeichnungen »imperator« und »rex« übergingen, hießen die Großen des Reiches »principes«, seit dem 10. Jahrhundert »principes imperii«. Im Heiligen Römischen Reich war der Fürst ein mit königlichen (unmittelbaren) Reichslehen (Fürstenlehen) versehener und mit Reichsämtern (Erzämter) betrauter hoher Adliger (Reichsfürst).
 
Im Karolingerreich (8.-10. Jahrhundert) entwickelte sich auf amtsrechtlicher Grundlage der ältere Reichsfürstenstand (principes regni oder imperii), der im Hochmittelalter Gliedschaft am Heiligen Römischen Reich und regionale Herrschaft (v. a. durch Übertragung königlicher Regalien) erlangte. Seit dem 12. Jahrhundert (Stauferzeit) etablierte sich auf lehnsrechtlicher Grundlage durch kaiserliche Privilegierung (»Fürstengesetze« Kaiser Friedrichs II., 1220 und 1231/32) ein jüngerer Reichsfürstenstand aus direkt mit Fahnenlehen (weltliche Fürsten) beziehungsweise Zepterlehen (geistliche Fürsten) versehenen Hochadligen (Fürstentum). Dadurch verlor die Mehrheit der Grafen ihren bisherigen (alten) Reichsfürstenstand. Aus der sich seit 1180 zunehmend von den freien Herren und Reichsgrafen abschließenden adligen Oberschicht der Reichsfürsten mit herzoglicher oder herzogsgleicher Stellung (Gebietsherrschaft, später Landesherrschaft) sonderte sich im 13. Jahrhundert das Kollegium der vornehmsten Königswähler (Kurfürsten) ab; in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts entstand in Auseinandersetzung mit dem Kurfürstenkollegium der Reichsfürstenrat. Seit dem 16. Jahrhundert (bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803) beinhaltete der Begriff Reichsfürst staatsrechtliche wie persönliche ständische Reichsunmittelbarkeit, landesfürstliche Hoheitsrechte sowie Territorialgewalt und Reichsstandschaft (Sitz und Stimme auf dem Reichstag [Fürstenbank]). Nach 1803 verblieb die Zugehörigkeit zum Hochadel und volle Ebenbürtigkeit den mediatisierten standesherrlichen Häusern. - Der Titel Fürst trat außerhalb des Heiligen Römischen Reichs auch in Russland (Knjas), Italien (Principe) und seit napoleonischer Zeit in Frankreich (Prince) auf. - Seit 1919 ist in Deutschland der Titel Fürst lediglich Namensbestandteil.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Staat im Mittelalter: Die Entstehung des modernen Staatsgedankens
 
europäische Staatenwelt in Spätmittelalter und früher Neuzeit: Neue Zentren
 
II
Fụ̈rst,
 
1) Gerhard, Statistiker, * Berlin 1. 5. 1897, ✝ Wiesbaden 27. 6. 1988; war 1950-64 erster Präsident des Statistischen Bundesamtes, baute die amtliche Statistik zum Teil unter zentraler Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf.
 
 2) Max, Schriftsteller, * Königsberg 2. 6. 1905, ✝ Stuttgart 21. 6. 1978; engagierte sich als Führer eines deutsch-jüdischen Jugendbundes in den politischen und kulturellen Auseinandersetzungen der 20er-Jahre; 1935-50 in Palästina; schilderte seine Jugend in den Erinnerungsbänden »Gefilte Fisch. Eine Jugend in Königsberg« (1973), »Talisman Scheherezade. Die schwierigen zwanziger Jahre« (1976).
 
 3) Walter, genannt Fụ̈rst von Uri, Gestalt der urschweizerischen Befreiungszeit; nach der Überlieferung durch den Rütlischwur Mitbegründer der Eidgenossenschaft (Figur in Schillers »Wilhelm Tell«). - Eine Person dieses Namens ist zwischen 1303 und 1312 urkundlich nachweisbar.

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Fụ̈rst, der; -en, -en [mhd. vürste, ahd. furisto, eigtl. = der Erste, Vornehmste, zu: furist, subst. Sup. von: furi (Adv.) = vor, voraus]: a) seit dem Mittelalter nach dem Kaiser od. König rangierender, an der Herrschaft über das Reich beteiligter Angehöriger des hohen Adels: Heinrich F. [von] Sorden; weltliche, geistliche -en; wie ein F. (sehr üppig, mit großem Aufwand) leben; Spr gehe nie zu deinem F. (Vorgesetzten), wenn du nicht gerufen wirst; Ü der F. der Hölle, der Finsternis (dichter.; der Teufel), der F. dieser Welt (bibl.; der Teufel); ein strahlender F. (geh.; einer der ganz Großen) im Reiche des Gesanges (Thieß, Legende 189); b) Angehöriger des Adels im Rang zwischen Graf u. Herzog: ihm wurde der Rang eines -en verliehen; c) Herrscher, Monarch.

Universal-Lexikon. 2012.