Erniedrigung; Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Austritt; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung; Entthronung; Amtsenthebung; Kassation (veraltet); Amtsentsetzung (österr., schweiz.)
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Ạb|set|zung 〈f. 20〉 das Absetzen, das Abgesetztwerden
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Ạb|set|zung, die; -, -en:
das ↑ Absetzen (bes. 7, 8); das Abgesetztwerden.
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Absetzung,
Staatsrecht: die Enthebung des Trägers eines Amtes aus dieser Stellung wider seinen Willen, besonders des Staatsoberhaupts. In Deutschland kann der Bundespräsident nur durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seines Amtes enthoben werden (Art. 61 GG); in Österreich durch Volksabstimmung auf Verlangen der Bundesversammlung (Art. 60 Bundesverfassungsgesetz).
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Universal-Lexikon. 2012.