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◆ Re|gle|ment 〈[-mã:] n. 15; schweiz. [ -mɛ̣nt] n. 11〉 Vorschriften, Bestimmungen, Satzung, z. B. bei Sportarten ● das \Reglement sieht vor; nach dem \Reglement [<frz. règlement „Regelung, Abwicklung, Erledigung“; zu régler „regulieren“]
◆ Die Buchstabenfolge re|gl... kann in Fremdwörtern auch reg|l... getrennt werden.
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Re|g|le|ment […'mã :, …'mɛnt], das; -s, -s u. (schweiz.:) -e [frz. règlement, zu: régler < spätlat. regulare, ↑ regulieren] (bildungsspr.):
Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten [Arbeits-, Dienst]bereich, für bestimmte Tätigkeiten, bes. auch für Sportarten, gelten; Statuten, Satzungen:
ein strenges, kompliziertes R.;
ein R. ausarbeiten;
einem R. unterworfen sein;
sich an das R. halten.
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Reglement
[reglə'mã, schweizerisch -'mɛnt; französisch, zu regler, spätlateinisch regulare »regeln«, »einrichten«] das, -s/-s und (schweizerisch) -e, allgemein: Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen für bestimmte Bereiche, Tätigkeiten, auch Sportarten; Satzungen, Statuten.
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Re|gle|ment [...'mã:, schweiz.: ...'mɛnt], das; -s, -s u. (schweiz.:) -e [frz. règlement, zu: régler < spätlat. regulare, ↑regulieren] (bildungsspr.): Gesamtheit von Vorschriften, Bestimmungen, die für einen bestimmten [Arbeits-, Dienst]bereich, für bestimmte Tätigkeiten, bes. auch für Sportarten, gelten; Statuten, Satzungen: ein strenges, kompliziertes R.; das R. verbietet, ...; ein R. ausarbeiten; die Entscheidung des Schiedsrichters entsprach durchaus dem R.; einem R. unterworfen sein; Alle haben sich dem festgelegten R. dieses Heims zu fügen! (Leonhard, Revolution 49); sich an das R. halten, nach dem R. richten.
Universal-Lexikon. 2012.