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Ka|pi|tel [ka'pɪtl̩], das; -s, -:größerer Abschnitt eines Buches o. Ä.:
ich möchte jeden Abend ein Kapitel lesen.
Syn.: ↑ Teil.
Zus.: Anfangskapitel, Eingangskapitel, Hauptkapitel, Schlusskapitel.
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1. (durch Zahl od. Überschrift gekennzeichneter) Abschnitt eines Schriftwerkes
2. Körperschaft der zu einer Dom- od. Stiftskirche gehörenden Geistlichen (Dom\Kapitel, Stifts\Kapitel)
3. Versammlung dieser Geistlichen
4. Versammlung eines geistl. Ordens (bei der die in Kapitel eingeteilten Ordensregeln verlesen wurden)
5. 〈fig.〉 Angelegenheit, Sache
● dieses \Kapitel können wir abschließen, als erledigt betrachten 〈fig.〉; ein \Kapitel verlesen; zweites, drittes \Kapitel; das ist ein schwieriges \Kapitel 〈fig.〉; das ist ein \Kapitel für sich 〈fig.〉 eine besondere Sache, die man genauer erklären muss [<lat. capitulum, Verkleinerungsform zu caput „Kopf, Haupt“]
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Ka|pị|tel , das; -s, -:
1. [mlat. capitulum = Kapitel(überschrift) < lat. capitulum = Köpfchen; Hauptabschnitt, zu: caput, ↑ Kapitän] Abschnitt eines Textes in einem Schrift- od. Druckwerk (Abk.: Kap.):
das erste, zweite K.;
ein K. des Romans;
Ü ein schmerzliches, trauriges, finsteres K. seines Lebens, in seinem Leben;
das ist ein anderes K. (hat damit nichts zu tun, gehört nicht in diesen Zusammenhang);
☆ ein K. für sich sein (eine unerfreuliche, durch mancherlei Schwierigkeiten gekennzeichnete Angelegenheit sein [über die man hier besser schweigt]).
2. [mhd. kapitel = (feierliche) Hauptversammlung einer geistlichen Körperschaft]
a) Körperschaft der Geistlichen einer Dom- od. Stiftskirche od. eines Kirchenbezirks;
b) Versammlung eines geistlichen Ordens.
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Kapịtel
[mittellateinisch capitulum »Kapitel(überschrift)«, von lateinisch capitulum »Köpfchen«, zu caput »Kopf«] das, -s/-,
1) Buchwesen: ursprüngliche Bezeichnung für die vor einem Textabschnitt stehende Zusammenfassung des Inhalts, später für den (durch Zahl oder Überschrift gekennzeichneten) Textabschnitt selbst.
2) katholisches Kirchenrecht: Kollegium von Priestern an einer Dom- oder Stiftskirche, dessen Mitglieder Chorherren oder Kapitulare genannt werden (Domkapitel; Stiftskapitel, Stift); auch die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder eines Klosters, einer Klosterprovinz oder aller Klöster einer Genossenschaft (Kloster-, Provinz-, Generalkapitel). - Die Bezeichnung leitet sich ab vom Vorlesen eines Abschnitts (Kapitels) der Bibel oder der Ordensregel bei den Zusammenkünften im Kapitelsaal.
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Ka|pị|tel, das; -s, - [1: mlat. capitulum = Kapitel(überschrift) < lat. capitulum = Köpfchen; Hauptabschnitt, zu: caput, ↑Kapitän; 2: mhd. kapitel = (feierliche) Hauptversammlung einer geistlichen Körperschaft]: 1. Abschnitt eines Textes in einem Schrift- od. Druckwerk: das erste, zweite K.; ein K. des Romans; Pinchot hatte ein ganzes K. den Giftmorden der Armen gewidmet (Baum, Paris 38); Abk.: Kap.; Ü ein schmerzliches, trauriges, finsteres K. seines Lebens, in seinem Leben; Den flüchtigen Gedanken an Ossian Schiff, ihren Pariser Maler, schob sie beiseite ... Das K. Männer war abgetan (Brückner, Quints 229); Das sind die dunklen K. der Geschichte (Thieß, Reich 580); das ist ein anderes K. (hat damit nichts zu tun, gehört nicht in diesen Zusammenhang); *ein K. für sich sein (eine unerfreuliche, durch mancherlei Schwierigkeiten gekennzeichnete Angelegenheit sein [über die man hier besser schweigt]). 2. a) Körperschaft der Geistlichen einer Dom- od. Stiftskirche od. eines Kirchenbezirks; b) Versammlung eines geistlichen Ordens.
Universal-Lexikon. 2012.