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Regionalpolitik
Re|gi|o|nal|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Politik auf regionaler Ebene

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Regionalpolitik,
 
regionale Strukturpolitik, regionale Wirtschaftspolitik, staatliches Handeln im Rahmen der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel, regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verringern, das regionale Wirtschaftswachstum zu fördern und zur Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse beizutragen. Die Regionalpolitik wird in Deutschland seit 1969 als Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Art. 91 a GG wahrgenommen, Rechtsgrundlage ist v. a. das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« vom 6. 10. 1969.
 
Das zentrale Anliegen der Regionalpolitik, die mit den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen muss, besteht in der Schaffung einer optimalen Wirtschaftsstruktur in Teilräumen. Dazu sollen interregionale Unterschiede hinsichtlich der Möglichkeiten der Einkommenserzielung und der Ausstattung mit Arbeitsplätzen sowie hinsichtlich der Lebensbedingungen vermindert (Ausgleichsziel), Wachstumsreserven in den Problemregionen mobilisiert (Wachstumsziel) sowie Anfälligkeiten einzelner Regionen gegenüber konjunkturellen Schwankungen und strukturellen Veränderungen reduziert werden (Stabilisierungsziel).
 
Die Regionalpolitikmaßnahmen in Deutschland lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern: 1) Aufbau der materiellen und sozialen Infrastruktur; 2) Förderung privater Investitionen, insbesondere durch Investitionszulagen und -kredite (Investition); 3) Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Ländern und Gemeinden. Der für die Erfüllung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« maßgeblicher Rahmenplan (Art und Intensität der Förderung, Abgrenzung der Fördergebiete und Fixierung der in diesen Gebieten zu erreichenden Ziele) wird von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt; die Durchführung des Plans liegt ausschließlich bei den Ländern. In jüngster Zeit mehrt sich die Kritik an der Institution der Gemeinschaftsaufgabe, diese zielt v. a. auf eine ökonomisch nicht gerechtfertigte Überzentralisierung, zu weit gehende Unitarisierungstendenzen und eine zunehmende Inflexibilität der Förderung. Der ordnungspolitische Gegenvorschlag zur Neugestaltung der Regionalpolitik fordert ein System konkurrierender Regionen bei Neugestaltung des Finanzausgleichs und Schaffung eines einheitlichen Wettbewerbsrahmens.
 
Die deutsche Vereinigung hatte erhebliche Konsequenzen für die Regionalpolitik, weil praktisch alle Regionen der neuen Länder als strukturschwach und förderbedürftig eingestuft wurden (Fördergebiet). Um eine Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland zu erreichen, wurden 1991-96 netto, d. h. nach Abzug der den neuen Ländern zurechenbaren Steuereinnahmen des Bundes sowie der dort vereinnahmten Sozialversicherungsbeiträge, rd. 810 Mrd. DM in die neuen Länder transferiert. Hieran waren der Bund, die Träger der Sozialversicherungen, die Treuhandanstalt, der Fonds Deutscher Einheit sowie die Länder und Gemeinden des früheren Bundesgebiets beteiligt.
 
Innerhalb der Europäischen Union gewinnt die Regionalpolitik ein immer größeres Gewicht; sie ist darauf gerichtet, durch Förderprogramme aus den Europäischen Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den einzelnen Regionen der Gemeinschaft zu vermindern und den Mitgliedländern mit dem größten Entwicklungsrückstand den Übergang zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu erleichtern. Eines der wichtigsten Prinzipien der Strukturfondspolitik ist die Partnerschaft, d. h., die Maßnahmen der Union sind nur als Ergänzung zu strukturpolitischen Aktivitäten auf regionaler und nationaler Ebene gedacht und setzen eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem betreffenden Mitgliedland voraus. Mit der Reform der Strukturfonds (1988 und 1993) wurden die Mittel beträchtlich erhöht sowie durch die Formulierung expliziter Förderziele Prioritäten gesetzt. Ziel 1: Förderung von Regionen mit erheblichem Entwicklungsrückstand; Ziel 2: Förderung von Regionen, die besonders von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffen sind; Ziel 3: Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit; Ziel 4: Eingliederung von Personen unter 25 Jahren ins Erwerbsleben; Ziel 5 a: Modernisierung landwirtschaftlicher Produktionsstrukturen; Ziel 5 b: Entwicklung der Infrastruktur des ländlichen Raums; Ziel 6: Förderung subarktischer Zonen mit weniger als 8 Einwohner/km2. Mit der im Juli 1997 vorgelegten »Agenda 2000« werden auch neue Akzente für die Regionalpolitik gesetzt. Die Europäische Kommission schlägt darin u. a. vor, die sieben Ziele auf drei zu reduzieren, zwei Drittel der Strukturfondsmittel für die Ziel-1-Regionen einzusetzen und die Förderung dadurch von 51 % auf 35-40 % der Bevölkerung der EU zu reduzieren. Zugleich soll die Einhaltung des Qualifizierungskriteriums (Bruttoinlandsprodukt je Einwohner weniger als 75 % des EU-Durchschnitts) präziser beachtet werden.
 
Literatur:
 
J. Klaus u. H. Schleicher: Räuml. Wirtschaftspolitik (1983);
 H. Neupert: Regionale Strukturpolitik als Aufgabe der Länder (1986);
 C. Engel: Regionen in der EG (1993);
 H. Arnold: Disparitäten in Europa (Basel 1995);
 S. Krätzschmar: Theorie u. Empirie der R. (1995);
 F. Nägele: Regionale Wirtschaftspolitik im kooperativen Bundesstaat. Ein Politikfeld im Prozeß der dt. Vereinigung (1996);
 
Regionale Modernisierungspolitik. Nat. u. internat. Perspektiven, hg. v. U. Bullmann u. R. G. Heinze (1997).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Strukturpolitik: Struktur- und Regionalpolitik
 

Universal-Lexikon. 2012.