Stützpunkt; Basis; Falle (umgangssprachlich); Ruhelager; Koje (umgangssprachlich); Heia (umgangssprachlich); Bett; Depot; Warenspeicher; Lagerhalle; Magazin; Lagerhaus; Speicher; Warendepot; Repositorium; Reserve; Reservoir; Rücklage; Vorrat; Freizeit; Ferienfreizeit; Ferienlager; Schule (umgangssprachlich); Strömung
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La|ger ['la:gɐ], das; -s, -:1. für das vorübergehende Verbleiben einer größeren Anzahl Menschen eingerichteter [provisorischer] Wohn- oder Übernachtungsplatz:
die Truppen schlugen ihr Lager auf, brachen ihr Lager ab; die Flüchtlinge sind in Lagern untergebracht.
Zus.: Flüchtlingslager, Internierungslager, Trainingslager, Zeltlager.
2. Platz, Raum, Gebäude für die Lagerung von Warenbeständen, Vorräten o. Ä.:
das Lager ist leer; ein Lager leiten, verwalten; im Schlussverkauf räumen die Geschäfte ihre Lager; im Lager arbeiten; das Ersatzteil haben wir nicht am/auf Lager; Waren auf Lager nehmen, legen.
Zus.: Auslieferungslager, Ersatzteillager, Lebensmittellager, Möbellager, Waffenlager, Warenlager.
3. Stelle, wo man liegt, Schlafplatz:
ein hartes Lager aus Stroh.
Zus.: Nachtlager, Strohlager.
4. Maschinenteil, das sich drehende Teile stützt:
die Lager des Motors müssen geölt werden.
5. Gesamtheit von Personen, Staaten o. Ä., die besonders im politischen oder weltanschaulichen Kampf auf derselben Seite stehen:
das feindliche Lager; ins Lager des Feindes überwechseln; die Partei ist in zwei Lager gespalten.
Syn.: ↑ Fraktion.
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La|ger 〈n. 13〉
1. Platz für Übernachtung od. längerer Aufenthalt einer Gruppe von Personen, bes. im Freien (Feld\Lager, Zelt\Lager)
2. Bett, Schlaf-, Ruhestätte (Kranken\Lager, Nacht\Lager, Stroh\Lager)
3. Speicher, Vorratsraum (Waren\Lager)
4. Ruheplatz des Nieder- u. Schwarzwildes
5. Gelände mit Wohn- u. sanitären Anlagen sowie Küche u. Verwaltungsräumen zum vorübergehenden Unterbringen von Personen (Ferien\Lager, Flüchtlings\Lager, Gefangenen\Lager, Internierungs\Lager)
6. 〈Geol.〉 Schicht von Gesteinen u. Mineralien
7. 〈Tech.〉
7.1 Bauteil, der die Lasten von Tragwerken (Balken, Trägern) aufnimmt
7.2 zur Aufnahme u. Führung von schwingenden u. bes. sich drehenden Maschinenteilen (Wellen) dienender Maschinenteil (Gleit\Lager, Kugel\Lager)
8. 〈Bot.〉 Pflanzenkörper der Lagerpflanzen; Sy Thallus
9. 〈fig.〉 Partei, Gesamtheit von Gleichgesinnten
● das \Lager abbrechen; ein \Lager aufschlagen; die \Lager ölen, schmieren; das \Lager räumen alle Vorräte, Waren verkaufen; jmdm. ein \Lager zurechtmachen ● einfaches, hartes, weiches \Lager ● die Ware ist noch, ist nicht mehr am \Lager vorrätig; etwas auf \Lager haben vorrätig, verfügbar haben; die Ware ist noch, ist nicht mehr auf \Lager; eine Überraschung, Vorschläge auf \Lager haben 〈fig.〉 bereithalten; im \Lager arbeiten; die Partei spaltete sich in mehrere \Lager; ins gegnerische \Lager überlaufen zum Gegner überlaufen [<ahd. legar, engl. lair „Wildlager“, got. ligrs „Lager, Bett“; → liegen]
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La|ger, das; -s, - u. Läger [spätmhd. lager, unter Anlehnung an »Lage« für mhd. leger, ahd. legar, zu ↑ liegen]:
1.
a) für das vorübergehende Verbleiben einer größeren Anzahl Menschen eingerichteter [provisorischer] Wohn- od. Übernachtungsplatz:
die Truppen schlugen ihr L. auf, brachen ihr L. ab;
ein L. einrichten, auflösen;
ins L. (Ferienlager) fahren;
an einem L. (einem Aufenthalt in einem Ferienlager) teilnehmen;
für die Vertriebenen mussten schnellstens L. (Flüchtlingslager) errichtet werden;
b) Gefangenen-, Straflager:
aus dem L. ausbrechen;
er wurde zu drei Jahren L. (Verbleiben in einem Lager als Strafe) verurteilt;
2. <Pl. Lager>
a) (veraltend) Schlafstätte:
ein bequemes, hartes L.;
ein L. aus Stroh;
b) (Jägerspr.) Ruheplatz bestimmter jagdbarer Tiere:
das L. eines Hasen, Wolfs.
3. <Pl. Lager> Gesamtheit von Personen, Staaten o. Ä., die bes. im politischen od. weltanschaulichen Kampf auf derselben Seite stehen:
das sozialistische, das feindliche L.;
ins L. des Feindes überwechseln;
die Partei ist in zwei L. gespalten.
4. <Pl. Lager u. in der binnendt. Kaufmannsspr. oft: Läger>
a) Platz, Raum, Gebäude für die Lagerung des Warenbestandes, -vorrats:
das L. ist leer;
im L. arbeiten;
das L. (die Lagerverwaltung) hat einen Lieferschein ausgestellt;
(Kaufmannsspr.:) Lieferung ab, frei L.;
das Ersatzteil haben wir nicht am/auf L.;
☆ etw. auf L. haben (ugs.; etw., was zur Unterhaltung, Überraschung beiträgt, bereithaben: immer ein paar Witze auf L. haben);
b) gelagerter Warenvorrat, -bestand:
sich ein L. an/von Vorräten anlegen;
c) (ugs.) in einem Lager (4 a) arbeitende Gesamtheit von Personen:
das L. beteiligte sich an der Aktion.
5. <Pl. Lager> (Geol.) eingelagerte Erz-, Mineral-, Gesteinsschicht:
ein L. abbauen.
6. <Pl. Lager>
a) (Technik) Maschinenelement, das ein anderes drehendes od. schwingendes Teil aufnimmt, trägt od. führt:
das L. ölen;
b) (Bauw.) Bauteil, das Lasten (von Balken, Tragwerken) aufnimmt u. auf einen stützenden Körper überträgt.
7. (Biol.) Körper der Lagerpflanze.
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Lager,
1) Betriebswirtschaftslehre: Bezeichnung für den Ort der geordneten Verwaltung (Aufnahme, Verwahrung, Abgabe, Verrechnung und Kontrolle) der zur Betriebsführung erforderlicher Bestände an Waren; auch Bezeichnung für den Gesamtbestand der auf Vorrat gehaltenen Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Betriebsmittel sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bis zum Verbrauch oder zur Benutzung im Unternehmen oder zum Verkauf in Menge und Wert sowie für die mit der Lagerung befasste Betriebsabteilung. Lagerhaltung ist die zwischen Beschaffung und Absatz, zwischen Beschaffung und Produktion oder zwischen Produktion und Absatz liegende Phase des Güterdurchlaufs.
Aufgaben:
1) Ausgleich von Unregelmäßigkeiten beim Beschaffungsvorgang und bei Störungen (z. B. durch Lieferengpässe, verkehrsbedingte Verzögerungen), zeitlicher Ausgleich (z. B. beim Materialeingangslager der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Beschaffungs- und Fertigungsrhythmen), räumlicher Ausgleich zwischen Ort der Produktion und Ort der Verwendung (Versandlager), quantitativer Ausgleich zwischen Beschaffungs- oder Produktionsmengen und Verwendungsmengen; 2) Überbrückung der Zeit zwischen Beschaffungs- und Verwendungszeitpunkt, wenn größere Mengen beschafft als sofort verbraucht werden; 3) Einhaltung der für einen Reifeprozess erforderliche Lagerzeit (z. B. bei Wein); 4) Umpacken angelieferter Ladeeinheiten in betriebsverwendungs- oder verkaufsfähige Einheiten; 5) dauernde Bereithaltung eines umfangreichen Sortiments, das den Abnehmern eine entsprechende Auswahl ermöglicht; 6) Ausgleich von Absatzschwankungen zur Sicherung einer gleichmäßigen Beschäftigung.
Der Lagerbestand ist ein Teil des Vermögens von Unternehmen. Er sichert den ununterbrochenen, reibungslosen Fortgang der Produktion und die fortgesetzte Lieferbereitschaft. Man unterscheidet: 1) durchschnittlicher Lagerbestand (bei jährlicher Bestandserfassung wird die Summe aus dem Jahresanfangsbestand und dem Jahresendbestand durch 2 dividiert); 2) Mindest- oder Reservebestand (eiserner Bestand); 3) Meldebestand, bei dessen Erreichen nachbestellt werden muss; 4) Höchstbestand, der nach Eingang einer Lieferung erreicht wird (Mindestbestand plus Bestellmenge). Die Lagerkosten (Kosten der Lagerhaltung) zählen zu den Materialgemeinkosten; sie umfassen: 1) Kosten für Lagerraum und Lagerbestände, z. B. Abschreibung und Instandhaltung der Lagerräume, Nebenkosten (Heizung, Beleuchtung, Reinigung), Verzinsung des in den Lagerräumen und Lagereinrichtungen gebundenen Kapitals sowie des in den Lagerbeständen gebundenen Kapitals (Lagerzins), Versicherungen des Lagerbestandes, Ansatz kalkulatorischer Wagnisse für Schwund, Verderb, Diebstahl, Nachfrageveränderungen; 2) am Lagergut selbst anfallende Kosten, z. B. für Ein-, Aus- und Umlagern, für Probenentnahme zur Qualitätskontrolle, für Wiegen, Zählen, Auszeichnen; 3) Kosten der Lagerverwaltung, z. B. Personalkosten für Lagerverwalter, Büromaterial. Aufgrund dieser Kosten soll der Lagerbestand nicht größer als unbedingt erforderlich sein. Hierzu wird z. B. der Lagerumschlag ermittelt. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Umsatz und dem durchschnittlichen Lagerbestand eines Zeitraumes (Jahr oder Monat), beide Größen werden entweder zu Einkaufs- oder zu Verkaufspreisen berechnet. Je höher die Umschlagsziffer, desto günstiger ist das Ergebnis der Lagerhaltung. Mithilfe des Lagerumschlags (Umschlagshäufigkeit) kann auch die Lagerdauer (Umschlagsdauer), die Zeitspanne zwischen dem Eintreffen eines Gutes und seiner Weiterveräußerung beziehungsweise Weiterverwendung, berechnet werden. Die tatsächliche Lagerdauer hängt u. a. von der natürlichen Lagerfähigkeit der Ware sowie den Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten ab. Wareneingänge und -ausgänge werden in der Lagerkartei festgehalten, die in der Lagerverwaltung (Lagerbuchhaltung), einem Teil des betrieblichen Rechnungswesens, geführt wird. Das Lagerbuch ist ein Nebenbuch der Buchführung, in dem die vorhandenen, ein- und ausgehenden Materialien und Produkte des Lagers art-, mengen- und wertmäßig nachgewiesen werden. Es dient u. a. der Überwachung und Fortschreibung der einzelnen Lägerbestände (Voraussetzung für die permanente Inventur) sowie dem Nachweis des Materialverbrauchs für Zwecke der Kostenrechnung. Der Lagerbestand wird in der Bilanz zum Niederstwert bewertet. Sind im Verlauf eines Geschäftsjahres Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe oder Handelswaren zu verschieden hohen Preisen eingekauft worden, so gilt der Durchschnittspreis (Bewertung). Da jeder Lagerbestand Kapital bindet und Kosten verursacht, ergibt sich für die Lagerhaltungspolitik eines Unternehmens die Notwendigkeit, den Sicherheitsbestand nicht größer als unbedingt erforderlich zu halten (optimale Bestellmenge).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Beschaffung · Just-in-time-Fertigung · Logistik · Materialwirtschaft
R. Weber: Zeitgemäße Materialwirtschaft mit L.-Haltung (31994);
H.-C. Pfohl: Logistiksysteme. Betriebswirtschaftl. Grundlagen (51996);
K. Bichler: Beschaffungs- u. L.-Wirtschaft (71997).
2) Botanik: der Thallus.
3) Geologie: in andersartige Gesteinsmassen oder -schichten eingelagerte Erz- u. a. Mineral- und Gesteinskörper, besonders von plattiger Form; auch Bezeichnung für Flöz.
4) Maschinenbau: Maschinenelement zum Tragen oder Führen relativ zueinander beweglichen Maschinenteile in Maschinen, Geräten oder Bauteilen, wobei es die auftretenden Kräfte aufnimmt und auf das Gehäuse, Bauteil oder Fundament ableitet (Drehführung). Nach Art der Bewegungsverhältnisse unterscheidet man Gleitlager und Wälzlager; beide können als Radiallager (Querlager) mit zur Achse senkrechter Lastrichtung oder Axiallager (Längslager) mit der Last in Achsrichtung ausgeführt werden. Während Festlager nur eine Drehbewegung zulassen, erlauben Loslager auch eine axiale Verschiebung. Hänge-, Bock-, Wand-, Konsollager bezeichnen verschiedene Einbauformen.
Gleitlager bestehen aus einem bewegten Teil (meist eine Welle oder ein Wellenzapfen, »Lagerzapfen«) und einem fest stehenden Teil (Lagerschale oder in Gehäusen Lagerbuchse) beim Radiallager oder einem mit der Welle drehenden Laufring auf einem fest stehenden Lagerring beim Axiallager. Daneben gibt es noch zu Baueinheiten zusammengefasste Kombinationen von Axiallagern und Radiallagern.
Die Bewegung der Lagerteile gegeneinander ist gleitend, die Reibung wird durch Schmierstoffe und besondere Gestaltung herabgesetzt. Nach dem Reibungszustand lassen sich die Gleitlager in Verschleißlager und verschleißlose Lager einteilen. In einem Verschleißlager ruht oder bewegt sich die Welle relativ zur Lagerschale sehr langsam und die Lagerteile berühren sich ständig, dadurch tritt Trocken- oder Festkörperreibung mit hohem Verlust und hohem Verschleiß auf. Angestrebt werden daher verschleißlose Gleitlager, das sind alle Gleitlager, die mit Vollschmierung bei Flüssigkeitsreibung laufen. Hierzu muss in der Schmierschicht ein so hoher Druck erzeugt werden, dass Welle und Lagerschale vollständig voneinander getrennt werden. Beim meistens verwendeten hydrodynamischen Gleitlager wird der Druck von selbst durch Bildung eines Schmierstoffkeils erzeugt, in den das zugeführte Öl bei entsprechend hoher Relativgeschwindigkeit zwischen den Lagerteilen so hineingezogen wird, dass sich Welle und Lagerschale durch den entstehenden Druckanstieg vollkommen voneinander trennen. Bei hydrostatischen Gleitlagern wird der Schmierstoff mit so hohem Druck zugeführt, dass in jedem Betriebszustand, also auch beim An- und Auslaufen, die Gleitflächen getrennt sind, d. h. nur Flüssigkeitsreibung auftritt.
Wegen der Trocken- und Mischreibung (mäßige Relativbewegung mit geringem Druckaufbau; teilweise Berührung) bei An- und Auslauf sowie der erforderlichen Pumpwirkung bei hydrodynamischen Lagern ist die Werkstoffpaarung der Lagerteile von Bedeutung. Die Lagerwerkstoffe müssen gute Affinität zum Schmierstoff sowie Notlaufeigenschaften aufweisen, d. h. die Fähigkeit besitzen, auch bei Mangelschmierung das Lager kurzzeitig betriebsfähig zu halten, sodass kein Fressen (Reibungsschweißen) auftritt. Feste Schmierstoffe (Graphit, Molybdändisulfid u. a.) mindern bei Lagern mit Mangelschmierung Reibverluste und Verschleiß. In der Regel dienen als Lagerwerkstoffe sowohl Lagermetalle als auch Nichtmetalle (Kunststoffe, Gummi, Holz u. a.). Gesinterte Lagerschalenwerkstoffe können durch ihre Porosität Schmiermittel aufsaugen; solche Lager bedürfen nur in langen Zeitabständen einer Nachschmierung. Bei Verwendung bestimmter Kunststoffe (z. B. Polytetrafluoräthylen) oder von Graphitzusätzen im Lagerschalenwerkstoff ist teilweise bei kleinen Belastungen und kleinen Drehzahlen eine Schmierung nicht erforderlich (öllose Lager).
Von den normalen vollrunden Gleitlagern für radiale Belastungen mit einteiligen oder zur leichteren Montage mehrteiligen Lagerschalen unterscheiden sich die Mehrflächengleitlager durch Aufteilung der Lagerschale in mehrere exzentrisch angeordnete Gleitflächen, die das Eintreten der Schwimmreibung begünstigen sollen. Für die Gestaltung der Radialgleitlager sind die Art der Anordnung und die betrieblichen Verhältnisse maßgebend; genormte Ausführungen sind Augen-, Steh-, Flansch- und Deckellager. - Axiallager nehmen nur axiale Kräfte auf. Die einfachste Form ist das Vollspurlager, dieses benutzt die Stirnfläche des Wellenendes zur Aufnahme der axialen Belastung. Bei größeren Kräften werden sie als Kippsegmentlager (Schmierkeilbildung) gebaut. Spitzenlager (Steinlager) sind besonders in der Feinwerktechnik (Uhren, Messgeräte u. a.) üblich; bei ihnen ist die Spitze des kegeligen oder kugeligen Wellenendes in einer kegeligen Vertiefung, oft in einem Edelstein, gelagert (Lagersteine).
Wälzlager bestehen grundsätzlich aus zwei Ringen (beim Radiallager) oder Scheiben (beim Axiallager), zwischen denen sich auf Rollbahnen oder Laufrillen metallischer Wälzkörper (gehärtete, geschliffene und polierte Kugeln, Zylinderrollen, Nadeln, Kegel- oder Tonnenrollen) befinden; diese werden in der Regel durch Führungselemente (Käfig) an der gegenseitigen Berührung gehindert, seltener laufen sie ohne Käfig (käfiglose Lager). Die Lagerlast wird durch die Wälzkörper von dem einen auf das andere Lagerteil übertragen; sie beansprucht die sie übertragenden Elemente je nach Lagerbauart auf Pressung mit Punkt- oder Linienberührung. Durch ständige Be- und Entlastung im Betrieb tritt Zerstörung des Lagers durch Werkstoffermüdung ein. Die höchstzulässige Drehzahl von Wälzlagern ist v. a. durch die Festigkeit des Käfigs bestimmt. Vorteile der Wälzlager sind geringe, von der Drehzahl wenig abhängige Reibung, kleines Einbauvolumen, geringer Schmierstoffbedarf, weitgehende Wartungsfreiheit, Lieferung in einbaufertigem Zustand mit großer Variationsbreite in den Bauformen. Nachteilig können sich Lagerspiel, Empfindlichkeit gegen Schmutz, Laufgeräusch, Schwingungsübertragung und Drehzahlgrenze auswirken.
Nach der Form der Wälzkörper unterteilt man Wälzlager v. a. in Kugellager und Rollenlager. Die meisten Kugellager sind vorwiegend zur Aufnahme radialer Lasten geeignet. Das für alle Gebiete des Maschinen- und Fahrzeugbaus am meisten verwendete Kugellager ist das Radialrillenkugellager; es nimmt neben Radial- auch beträchtliche Axialkräfte auf, ist für höchste Drehzahlen geeignet und wird mit eingebauten Dichtungen gefertigt. Das Schulterkugellager ist im Aufbau dem Rillenkugellager ähnlich; dem Außenring fehlt eine Schulter, sodass das Lager zerlegbar ist. Es ist nur bis 30 mm Bohrungsdurchmesser genormt und wird z. B. in kleinen Elektromotoren verwendet. Beim einreihigen Schrägkugellager fehlt dem Innen- und dem Außenring eine Schulter; es ist durch Laufbahngestaltung nicht nur radial, sondern auch einseitig axial hoch belastbar. Einreihige Schrägkugellager werden oft paarweise zum Ausgleich der einseitigen axialen Belastbarkeit eingebaut. Zweireihige Schrägkugellager (zwei parallele Reihen von Wälzkörpern) sind für axial starre Führung geeignet. Eine Sonderbauform ist das einreihige, zweiseitig wirkende Schrägkugellager mit geteiltem Innenring (Vierpunktlager). Das Pendelkugellager ist ein zweireihiges Lager; die Laufbahn des Außenringes ist hohlkugelförmig, dadurch ist es winkeleinstellbar, unempfindlich gegen Fluchtfehler und Wellendurchbiegung. Ein Kugellager zur Aufnahme hoher axialer Kräfte ist das Axialrillenkugellager; es ist zur Aufnahme radialer Kräfte nicht geeignet. Zur Wälzkörperführung auch bei höheren Drehzahlen ist eine ständige axiale Mindestlast erforderlich.
Zu den wichtigsten Rollenlagern gehören zunächst die Zylinderrollenlager. Diese haben durch Linienberührung zwischen Ringen und Wälzkörpern hohe radiale, jedoch nur sehr geringe axiale Belastbarkeit. Mit tonnenförmigen Wälzkörpern sind sie als einreihiges Tonnenlager winkeleinstellbar. Nadellager sind dem Zylinderrollenlager ähnlich; sie haben im Verhältnis zum Durchmesser lange Wälzkörper. Kegelrollenlager haben kegelstumpfförmige Wälzkörper, die Laufbahnen sind Kegelmantelflächen. Sie sind für radiale und einseitig axiale Kräfte geeignet, sind zerlegbar und werden paarweise eingebaut. Das Pendelrollenlager ist ein zweireihiges Lager mit tonnenförmigen Wälzkörpern und hohlkugelförmiger Laufbahn des Außenringes für schwere Belastungen; es ist winkeleinstellbar. Axialzylinderrollenlager nehmen hohe Axialkräfte in einer Richtung auf. Wie beim Axialrillenkugellager ist eine ständige Mindestbelastung erforderlich. Beim Axialpendelrollenlager sind die Wälzkörper tonnenförmig. Die Gehäusescheibe hat eine hohlkugelige Laufbahn. Durch gute Schmiegung von Wälzkörpern und Laufbahnen ist hohe axiale Belastbarkeit möglich, es nimmt als einziges Axiallager geringe Radialkräfte auf und ist winkeleinstellbar.
Eiserne Zapfen und Lager gab es bereits in der Antike. Im Mittelalter überwog das Holzlager. Allerdings verwendete man im 15. Jahrhundert mehr und mehr hölzerne Wellen, die in eisernen Lagerzapfen endeten. Um 1500 beschrieb Leonardo da Vinci Rollen-, Kugel- und Scheibenlager. Gut durchgebildete Lager zeigten seit dem 17. Jahrhundert die Drehbänke und seit der Mitte des 18. Jahrhunderts die großen Wasserräder und Mühlwerke. Mit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts machte die Ausbildung metallener Lager große Fortschritte. Das älteste Kugellagerpatent ist ein britisches Privileg von 1794. Doch wurden Rollen- und Kugellager erst seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert in wirklich brauchbarer Form hergestellt.
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La|ger, das; -s, - u. Läger [spätmhd. lager, unter Anlehnung an „Lage“ für mhd. leger, ahd. legar, zu ↑liegen]: 1. <Pl. Lager> a) für das vorübergehende Verbleiben einer größeren Anzahl Menschen eingerichteter [provisorischer] Wohn- od. Übernachtungsplatz: die Truppen schlugen ihr L. auf, brachen ihr L. ab; ein L. einrichten, auflösen; ins L. (Ferienlager) fahren; an einem L. (einem Aufenthalt in einem Ferienlager) teilnehmen; für die Vertriebenen mussten schnellstens Lager (Flüchtlingslager) errichtet werden; b) Gefangenen-, Straflager: aus dem L. ausbrechen; er wurde zu drei Jahren L. (Verbleiben in einem Lager als Strafe) verurteilt; c) kurz für ↑Konzentrationslager: In Laubwalde waren 200 000 Juden ... Trotzdem war das ein kleines L. (Hilsenrath, Nazi 70). 2. <Pl. Lager> a) (veraltend) Schlafstätte: ein bequemes, hartes L.; ein L. aus Stroh; dann waren wir so müde, dass uns die Augen zufielen, kaum dass wir ein L. hatten (Erné, Kellerkneipe 232); eine tückische Krankheit warf sie aufs L. (machte sie bettlägerig); b) (Jägerspr.) Ruheplatz bestimmter jagdbarer Tiere: das L. eines Hasen, Wolfs. 3. <Pl. Lager> Gesamtheit von Personen, Staaten o. Ä., die bes. im politischen od. weltanschaulichen Kampf auf derselben Seite stehen: das sozialistische, das feindliche L.; der seine engsten Freunde verriet, öffentlich gegen sie Stellung nahm, nachdem er das politische L. gewechselt hatte (Strauß, Niemand 200); einige Studienräte aus dem demokratischen L. trugen bald das Hakenkreuz am Jackett (Loest, Pistole 53); Südafrika steht fest im L. des Westens (horizont 12, 1977, 22); ins L. des Feindes überwechseln; die Partei ist in zwei L. gespalten; in welchem L. (auf wessen Seite) stehst du eigentlich? 4. <Pl. Lager u. in der binnendt. Kaufmannsspr. oft: Läger>: a) Platz, Raum, Gebäude für die Lagerung des Warenbestandes, -vorrats: das L. ist leer; ein L. leiten, verwalten; Um die überfüllten Läger abzubauen, locken sie die Einkäufer der großen Handelsketten mit hohen Rabatten (Spiegel 10, 1984, 121); im L. arbeiten; das L. (die Lagerverwaltung) hat einen Lieferschein ausgestellt; (Kaufmannsspr.:) Lieferung ab, frei L.; das Ersatzteil haben wir nicht am/auf L.; Vor anderthalb Jahren suchte ich in allen Velogeschäften danach - kein Händler hatte es (= ein Rücklicht) an L. (Basler Zeitung 2. 10. 85, 27); Waren auf L. nehmen, legen; *etw. auf L. haben (ugs.; etw., was zur Unterhaltung, Überraschung beiträgt, bereit haben): immer ein paar Witze auf L. haben; Stella hatte da eine ganze Menge Tricks auf L. (Christiane, Zoo 131); b) gelagerter Warenvorrat, -bestand: ein umfangreiches L. von etw. haben; sich ein L. an/von Vorräten anlegen; c) (ugs.) in einem ↑Lager (4 a) arbeitende Personen: das L. beteiligte sich an der Aktion. 5. <Pl. Lager> (Geol.) eingelagerte Erz-, Mineral-, Gesteinsschicht: ein reiches, ergiebiges L. von Eisenerz, Kohle; ein L. abbauen. 6. <Pl. Lager> a) (Technik) Maschinenelement, das ein anderes drehendes od. schwingendes Teil aufnimmt, trägt od. führt: die L. sind heißgelaufen; das L. ölen; b) (Bauw.) Bauteil, das Lasten (von Balken, Tragwerken) aufnimmt u. auf einen stützenden Körper überträgt. 7. (Biol.) Körper der Lagerpflanze.
Universal-Lexikon. 2012.