Ver|rẹch|nung 〈f. 20〉 Ausgleich von Forderungen durch Verrechnen (nicht durch Barzahlung) ● nur zur \Verrechnung! (Aufschrift auf Schecks)
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Ver|rẹch|nung, die; -, -en:
das Verrechnen, bes. zum Ausgleich von Forderungen; das Verrechnetwerden:
die V. der Überstunden;
nur zur V. (Bankw.; Aufschrift auf einem Verrechnungsscheck).
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Verrechnung,
im Allgemeinen der Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten (Clearing); in der Betriebswirtschaftslehre u. a. die Aufteilung der Kosten auf Kostenstellen und -träger im Rahmen der Kostenrechnung oder der innerbetrieblichen Leistungsabrechnung.
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Ver|rẹch|nung, die; -, -en: das Verrechnen, bes. zum Ausgleich von Forderungen: die V. der Überstunden; nur zur V. (Bankw.; Aufschrift auf einem Verrechnungsscheck).
Universal-Lexikon. 2012.