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Ver|zịn|sung 〈f. 20〉
1. das Verzinsen
2. das Sichverzinsen
● \Verzinsung zu 5 %
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Ver|zịn|sung, die; -, -en:
das [Sich]verzinsen.
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Verzinsung,
in bestimmter Höhe fest vereinbarter einmaliger oder laufender Ertrag aus einer Geldanlage (in % des Anlagebetrags, bezogen auf ein Jahr); aus Sicht des Schuldners die Zinszahlung auf den Nennbetrag einer Geldschuld. Bei Wertpapieren kann sich die Angabe der Verzinsung auf den Nenn- (Nominalverzinsung) oder auf den Kurswert beziehen (Effektivverzinsung). Zins
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Ver|zịn|sung, die; -, -en: das [Sich]verzinsen.
Universal-Lexikon. 2012.