Akademik

Stützpunkt
Lager; Basis; Hochburg

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Stütz|punkt ['ʃtʏts̮pʊŋkt], der; -[e]s, -e:
wichtige, in einem bestimmten Gebiet errichtete Niederlassung, Ort, von dem aus bestimmte Aktionen, Bestrebungen o. Ä. ihren Ausgang nehmen:
militärische Stützpunkte; einen Stützpunkt beziehen, errichten.
Syn.: Plattform.

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Stụ̈tz|punkt 〈m. 1
1. Punkt, auf dem ein Teil einer Last ruht, an dem ein Hebel Halt findet
2. 〈fig.〉 Ort, der sich besonders gut zur Verteidigung innerhalb eines größeren Gebietes eignet
3. wichtiger, oft befestigter Ausgangspunkt (Flotten\Stützpunkt, Handels\Stützpunkt, Militär\Stützpunkt)
4. 〈ostdt.〉 Geschäft, Betrieb, Einrichtung (Getränke\Stützpunkt, Reparatur\Stützpunkt)

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Stụ̈tz|punkt, der:
1. als Ausgangspunkt für bestimmte [strategisch, taktisch wichtige] Unternehmungen dienender, entsprechend ausgebauter Ort; Basis (4):
militärische -e;
einen S. beziehen, errichten.
2. Punkt, an dem eine Last auf etw. ruht.

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Stützpunkt,
 
Militärwesen: abgeschlossene Anlage zur gesicherten Unterbringung und Versorgung von Streitkräften aller Art (z. B. Luftwaffenstützpunkt, Marine- oder Flottenstützpunkt). Die Bezeichnung wird heute besonders für entsprechende Einrichtungen eines Staates auf dem Territorium eines anderen Staates verwendet (»Auslandsstützpunkt«), deren Installierung und Nutzung durch spezielle Stützpunktabkommen vertraglich geregelt werden.

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Stụ̈tz|punkt, der: 1. als Ausgangspunkt für bestimmte [strategisch, taktisch wichtige] Unternehmungen dienender, entsprechend ausgebauter Ort; ↑Basis (4): militärische -e; einen S. beziehen, errichten. 2. Punkt, an dem eine Last auf etw. aufruht.

Universal-Lexikon. 2012.