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Interventionismus
In|ter|ven|ti|o|nịs|mus 〈[ -vɛn-] m.; -; unz.; Pol.; Wirtsch.〉 staatliche Wirtschaftspolitik, die nicht nach allgemeinen Leitsätzen handelt, sondern unsystematisch in die Privatwirtschaft eingreift

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In|ter|ven|ti|o|nịs|mus, der; - (Politik):
[unsystematisches, punktuelles] Eingreifen des Staates in die [private] Wirtschaft.
Dazu:
in|ter|ven|ti|o|nịs|tisch <Adj.>.

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Interventionịsmus
 
der, -, Ausprägung staatlicher Wirtschaftspolitik, die durch fallweise, punktuelle Eingriffe des Staates charakterisiert ist und der Beeinflussung volkswirtschaftlicher Globalgrößen (z. B. Beschäftigung, Einkommensverteilung, soziale Sicherung, Marktanteile, Strukturwandel) dient. Instrumente des Interventionismus sind imperative Maßnahmen (z. B. Gebote, Verbote, Preis-, Mengen- und Investitionskontrollen), informative Maßnahmen (z. B. Moral Suasion) sowie mit dem marktwirtschaftlichen System zu vereinbarende Maßnahmen v. a. der Ordnungs-, Wettbewerbs-, Geld-, Währungs-, Finanz-, Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik. Außenwirtschaftliche Interventionen sind z. B. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse; auf inländische Unternehmen, Unternehmensgruppen, Branchen oder die gesamte Volkswirtschaft richten sich rechtliche Regulierungen (z. B. wettbewerbliche Ausnahmebereiche, Umweltauflagen, Bauvorschriften) und Subventionen in Form von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen.
 
Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit und Eignung bestimmter Interventionen sind Zielkonformität (richtiges Ziel-Mittel-Verhältnis), Widerspruchsfreiheit und v. a. Ordnungs- oder Systemkonformität (Zulässigkeit von Interventionen hinsichtlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung). Besonders wegen der oft als nicht systemkonform angesehenen Maßnahmen (z. B. Protektionismus, Investitionslenkung, Agrarmarktordnungen der EG) ist eine interventionistische Wirtschaftspolitik umstritten (Dirigismus). Die Grenze des Interventionismus stellt der kritische Interventionsgrad dar, nach dessen Überschreitung die marktwirtschaftlichen Antriebkräfte durch die Zahl der Staatseingriffe und Reglementierungen erlahmen, das Sozialprodukt zu sinken beginnt und das marktwirtschaftliche System allmählich ausgehöhlt wird.
 
Interventionismus ist auch ein Kennzeichen der wirtschaftspolitischen Konzeption des Keynesianismus, nach dem infolge zyklischer Auf- und Abwärtsbewegungen von Konsum- und Investitionsausgaben in Marktwirtschaften gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen des Staates notwendig sind. Weniger durch geeignete Ausgestaltung der Regeln und Institutionen zur langfristigen Beeinflussung und Ausrichtung einzelwirtschaftlichen Verhaltens (Ordnungspolitik) als vielmehr durch direkte steuernde Eingriffe des Staates soll die Wirtschaftsentwicklung stabilisiert werden.
 
Staatsinterventionismus bezeichnet eine Epoche der Wirtschaftspolitik der Industrieländer, die durch punktuelle Staatseingriffe in verschiedene Wirtschaftsbereiche gekennzeichnet war (etwa ab 1870 bis zum Ersten Weltkrieg); eine auf Dauer angelegte systematische Verknüpfung von Zielen, Grundsätzen und Methoden der Wirtschaftspolitik fehlte allerdings.
 
Literatur:
 
L. von Mises: Kritik des I. (1929, Nachdr. 1976);
 H. Hafner: Der I. (Diss. Zürich 1935);
 
Staatl. Interventionen, bearb. v. W. Gerstenberger u. a. (1984);
 J. B. Donges u. K.-W. Schatz: Staatl. Interventionen in der Bundesrep. Dtl. (1986);
 K.-B. Roy: Sozialstaat u. Strukturwandel der Arbeitsgesellschaft. Zur Diskussion um neuere Entwicklungen u. konzeptionelle Problemstellungen, Politikmuster u. Perspektiven des bundesdt. Investitionsmodells (1992);
 K. Böllert: Zw. Intervention u. Prävention (1995).

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In|ter|ven|ti|o|nịs|mus, der; - (Politik): [unsystematisches, punktuelles] Eingreifen des Staates in die [private] Wirtschaft.

Universal-Lexikon. 2012.