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Finanzkraft
Fi|nạnz|kraft 〈f. 7u; unz.〉
1. finanzielle Situation, zur Verfügung stehende Finanzmittel, Finanzlage
2. Gesamtheit der aus öffentlichen Haushalten erzielten Einnahmen

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Fi|nạnz|kraft, die <o. Pl.>:
finanzielle Möglichkeiten eines Landes, eines Unternehmens o. Ä.:
diese Investition hätte die F. der Stadt überfordet.

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Finạnzkraft,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: Kennzahl der Liquiditätsanalyse (Cash-Flow) und Kriterium bei der Beurteilung von Marktbeherrschung.
 
 2) Finanzwissenschaft: Finanzkraftmesszahl, im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Ländern eine Kennziffer für die Einnahmesituation eines Bundeslandes. Nach §§ 6 und 7 Finanzausgleichsgesetz vom 23. 6. 1993 ist die Finanzkraftmesszahl die Summe der tatsächlichen Steuereinnahmen eines Landes (einschließlich Förderabgabe) und der Steuereinnahmen seiner Gemeinden (Steuerkraft). Zur Abgeltung der Sonderbelastungen aus der Unterhaltung und Erneuerung der Seehäfen Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Rostock und Emden werden dabei die Einnahmen der Küstenländer gekürzt: in Bremen um 90 Mio. DM, in Hamburg um 142 Mio. DM, in Mecklenburg-Vorpommern um 50 Mio. DM und in Niedersachsen um 18 Mio. DM. Die Finanzkraftmesszahl wird der Ausgleichsmesszahl gegenübergestellt.

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Fi|nạnz|kraft, die <o. Pl.>: finanzielle Möglichkeiten eines Landes, eines Unternehmens o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.