reicht; in Maßen; gebührend; hinlänglich; genug; genügend; ausreichend; auskömmlich; befriedigend; zufriedenstellend; zur Genüge
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hin|rei|chend ['hɪnrai̮çn̩t] <Adj.>:genügend, nicht zu wenig für einen bestimmten Zweck:
hinreichende Mittel stehen dafür zur Verfügung; sich hinreichend informieren.
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hịn|rei|chend <Adj.>:
[nicht zu viel u.] nicht zu wenig für einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Erfordernis; ausreichend, genügend:
ein -es Einkommen;
die Fakten sind h. bekannt.
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hinreichend,
Logik: in einer Subjunktion »wenn A, dann B« (A, B Aussagen) wird A hinreichende Bedingung für B genannt. Beispiel: »die Teilbarkeit durch 4« ist eine hinreichende Bedingung für »die Teilbarkeit durch 2«. - Gegensatz: notwendig.
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hịn|rei|chend <Adj.>: [nicht zu viel u.] nicht zu wenig für einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Erfordernis; ausreichend, genügend: ein -es Einkommen; sich h. informieren; Quint entgegnete, dass er die Ansichten der eigenen Leute h. kenne (Brückner, Quints 286); die Fakten sind h. bekannt.
Universal-Lexikon. 2012.