Pro|tek|ti|o|nịs|mus 〈m.; -; unz.〉 wirtschaftl. Abschirmung der Industrie eines Staates gegen ausländ. Konkurrenz; Sy Prohibitivsystem
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Pro|tek|ti|o|nịs|mus, der; - (Wirtsch.):
Außenhandelspolitik, die z. B. durch Schutzzölle, Einfuhrbeschränkungen dem Schutz der inländischen Wirtschaft dient.
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Protektionịsmus
der, -, im engeren Sinn alle staatlichen Eingriffe in den Außenhandel, die dem Schutz der inländischen Produktion oder einzelner Produzenten vor ausländischer Konkurrenz dienen; im weiteren Sinn werden auch Maßnahmen der Exportförderung zum Protektionismus gerechnet. Protektionismus steht im Gegensatz zum Freihandel und stellt eine Beeinträchtigung des freien Güter- und Dienstleistungsverkehrs sowie der internationalen Arbeitsteilung dar. Motive für Protektionismus sind u. a. die Erhaltung der inländischen Produktion in nicht konkurrenzfähigen Wirtschaftszweigen aus beschäftigungs- und strukturpolitischen Zielsetzungen, der Aufbau neuer, noch nicht wettbewerbsfähiger Industrien, die Absicherung von Wirtschaftsbereichen aus politischen Gründen (z. B. Rüstungsindustrie, Energierohstoffe). Protektionismus tritt sowohl in Form tarifärer als auch nichttarifärer Handelshemmnisse auf. Auch mit dem währungspolitischen Instrument der Devisenbewirtschaftung lassen sich protektionistische Eingriffe vornehmen. Vom Protektionismus profitieren in der Regel nur einzelne Branchen beziehungsweise Unternehmen, die durch die Ausschaltung ausländischer Konkurrenz eine monopolähnliche Stellung erreichen. Die inländischen Verbraucher und zum Teil auch die übrigen, nicht geschützten Bereiche werden dagegen benachteiligt. Die Umlenkung der Handelsströme bewirkt eine Bindung von Produktionsfaktoren in unproduktiver Verwendung und führt zu negativen Wohlfahrtswirkungen. Tendenziell sinkt das Außenhandelsvolumen; der Rückgang kann durch Vergeltungsmaßnahmen beeinträchtigter Außenhandelspartner verstärkt werden.
Nach der Weltwirtschaftskrise (seit 1929) nahm der Protektionismus in fast allen Ländern der Erde zu, wobei zunächst überwiegend auf Einfuhrzölle und -kontingente zurückgegriffen wurde. Mithilfe der Regelungen des GATT wurde seit 1948 versucht, den Protektionismus zugunsten einer verbesserten internationalen Arbeitsteilung abzubauen. Obwohl es in mehreren Verhandlungsrunden gelang, weitgehende Zollkonzessionen zu erreichen, kam es nur vorübergehend zu einer Liberalisierung des Welthandels. Der Schutz der heimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz findet in zunehmendem Maß in Form nichttarifärer Handelshemmnisse statt, deren protektionistische Wirkungen sich oft nur schwer nachweisen lassen (»Grauzonenmaßnahmen« wie z. B. »freiwillige« Exportbeschränkungen, Marktabsprachen). V. a. unscharfe Antidumping- und Antisubventionsbestimmungen im GATT verführten zu protektionistischem Missbrauch. Das Schutzklauselabkommen der WTO, nach dem alle bestehenden Grauzonenmaßnahmen innerhalb von vier Jahren auslaufen oder mit den geltenden Bestimmungen in Einklang gebracht werden müssen, soll hier Abhilfe schaffen. - Der effektive Protektionsgrad ist in einzelnen Ländern und Branchen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Außenhandelspolitik Deutschlands gilt - nicht zuletzt aufgrund der starken Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft - als freihandelsorientiert. Dennoch lässt sich feststellen, dass v. a. Bergbau, Schiffbau sowie Luft- und Raumfahrt trotz geringer Zollsätze einer hohen nichttarifären Protektion unterliegen. Protektionismus herrscht in fast allen arbeits- und rohstoffintensiven Branchen, in denen im internationalen Vergleich Kosten- und Wettbewerbsnachteile vorliegen (z. B. Textilindustrie, Landwirtschaft).
In der aktuellen Diskussion werfen die Entwicklungsländer den Industriestaaten einen sich verstärkenden Protektionismus vor, der im Gegensatz steht zur Handelshilfe im Rahmen der Entwicklungshilfe. Sowohl im Agrarbereich mit seiner traditionell protektionistisch ausgerichteten Grundhaltung, die sich durch die Agrarmarktordnungen der EG eher noch verstärkt hat, als auch im Bereich des Handels mit industriellen Halb- und Fertigwaren sehen sich insbesondere die Schwellenländer benachteiligt. Als neue Form des Protektionismus wird von den Entwicklungsländern die Forderung der Industriestaaten nach international gültigen Umweltauflagen und sozialen Standards betrachtet. (Außenwirtschaft, Weltwirtschaft)
Strukturwandel statt P. - was kostet die Neuordnung des Welthandels?, hg. v. S. Habicht-Erenler (1989);
Protectionism or liberalism in international economic relations? Current issues in Japan and Germany, hg. v. T. Dams u. T. Matsugi (Berlin 1991);
Die Weltwirtschaft vor neuen Herausforderungen. Strateg. Handel, Protektion u. Wettbewerb, hg. v. R. Hasse u. W. Schäfer (1994).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Protektionismus: Grundlagen
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Pro|tek|ti|o|nịs|mus, der; - (Wirtsch.): Außenhandelspolitik, die z. B. durch Schutzzölle, Einfuhrbeschränkungen dem Schutz der inländischen Wirtschaft dient: Das entscheidende Handelsabkommen auf diesem Globus kommt also zu dem Schluss, dass das Bewahren unserer Ressourcen P. ist (natur 2, 1991, 4).
Universal-Lexikon. 2012.