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Goldwährung
Gọld|wäh|rung 〈f. 20; unz.〉 Währung auf Goldgrundlage (Papiergeld mit Golddeckung od. Umlauf von Goldmünzen)

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Gọld|wäh|rung, die (Wirtsch.):
Währungssystem, bei dem das Geld in unterschiedlicher Weise an das Gold gebunden ist od. aus ihm besteht.

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Goldwährung,
 
Goldstandard, Währungsordnung, bei der die Währungseinheit in Mengeneinheiten von Gold (Goldparität) definiert ist. Über den Goldgehalt der einzelnen Währungen ist zugleich ihr Austauschverhältnis untereinander (auch als Goldparität bezeichnet) festgelegt.
 
Das Gold kann entweder (zu Münzen geprägt) als gesetzliches Zahlungsmittel umlaufen, oder es wird bei der Notenbank deponiert; diese ist dann zum jederzeitigen An- und Verkauf von Gold gegen ihre Banknoten verpflichtet. Bei der reinen Goldumlaufwährung sind Goldmünzen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel; Material- und Nennwert der Goldmünzen stimmen überein. Bei der gemischten Goldumlaufwährung sind neben Goldmünzen Scheidemünzen und Banknoten im Umlauf, wobei der Banknotenumlauf durch Deckungsvorschriften an das Gold gebunden ist (Golddeckung). In der Goldkernwährung fungiert als Zahlungsmittel nur Zeichengeld (Papiergeld und Scheidemünzen); die umlaufenden Banknoten sind durch einen entsprechenden Goldbestand bei der Notenbank (teilweise) gedeckt. Dabei besteht bei Banknoten in der Regel Einlösungspflicht in Gold. In der Golddevisenwährung, auch Golddevisenstandard, englisch Gold exchange standard, werden zur Deckung der umlaufenden Noten neben Gold zusätzlich in Gold konvertierbare Devisen zugelassen; es besteht im Allgemeinen keine Noteneinlösungspflicht. (Notendeckung)
 
Bei allen Goldwährungen können die Wechselkurse, sofern der freie grenzüberschreitende Goldverkehr gewährleistet ist, nur in engen Margen (bis zum oberen und unteren Goldpunkt) von der Goldparität abweichen, da die Devisenströme, sobald die Kurssteigerung über die mit der Goldversendung verbundenen Versicherungs- und sonstigen Kosten hinausgeht, durch Goldtransfer ersetzt werden. Dieser Goldautomatismus leitet bei einem Zahlungsbilanzungleichgewicht gleichzeitig eine Tendenz zum Ausgleich ein: Bei einem Exportüberschuss fließt Gold zu, wodurch die Geldmenge im Überschussland steigt und im Defizitland fällt. Die dadurch ausgelösten Inflations- und/oder Deflationstendenzen bewirken eine Verschiebung der internationalen Preisrelationen, durch die eine Bewegung zum Zahlungsbilanzausgleich angeregt wird.
 
Durchgesetzt hatte sich die Goldwährung als Element einer liberalen Wirtschaftsordnung im 19. Jahrhundert, ausgehend von Großbritannien (1816) über das Deutsche Reich (1873) bis hin zu Russland (1897) und den USA (1900). Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zum Zusammenbruch der Goldwährung. Es folgte eine Phase der Wiederbelebung in den 1920er-Jahren, die von einem erneuten Verfall des Goldwährungssystems abgelöst wurde, der zur Lösung des Pfund Sterling vom Goldstandard (1931) und der Aufgabe des Goldstandards durch die USA (1933) führte. Eine modifizierte Golddevisenwährung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch das Abkommen von Bretton Woods (Gründung des Internationalen Währungsfonds, IWF) geschaffen. Die zunehmende Geldentwertung in vielen Ländern, besonders auch im Leitwährungsland USA, führte zu steigender Diskrepanz zwischen der Goldparität des Dollars und dem freien Goldpreis, wodurch starke Goldspekulationen hervorgerufen wurden, die die Mitglieder des IWF am 18. 3. 1968 zu einer Spaltung des Goldmarktes veranlassten. Seitdem gab es einen amtlichen Goldpreis für die Verrechnung zwischen den Notenbanken und einen freien Preis für Warengold. Die seit Ende der 60er-Jahre überproportional steigende Zunahme der Verbindlichkeiten der USA, die sich bei den ausländischen Zentralbanken als Erhöhung der Devisenreserven niederschlug, veranlasste die USA am 15. 8. 1971, die Einlösungspflicht des Dollars in Gold aufzuheben. So besteht in keinem Land mehr eine Pflicht zur Einlösung von Banknoten in Gold. Auch im Währungssystem des IWF hat das Gold seine Funktionen weitgehend eingebüßt. Nach den seit 1. 4. 1978 in Kraft getretenen IWF-Statuten ist das Gold nicht mehr Ausdrucksmittel für den Preis der angeschlossenen Währungen, sondern die Staaten haben ihre Währungen anstatt in Gold in Sonderziehungsrechten zu definieren. Durch diese Reform der Weltwährungsordnung ist das Gold weitestgehend demonetisiert (Demonetisierung).
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Dollar · Internationaler Währungsfonds · Währung · Währungsreserven
 
Literatur:
 
E. Dürr: Goldstandard, internationaler, in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 3 (1981).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Goldwährung: Goldstandard
 
Internationaler Währungsfonds: Grundlagen
 

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Gọld|wäh|rung, die (Wirtsch.): Währungssystem, bei dem das Geld in unterschiedlicher Weise an das Gold gebunden ist od. aus ihm besteht.

Universal-Lexikon. 2012.