Aneignung; Erwerb; Anschaffung; Kauf; Erwerbung; Investment; Kapitalanlage; Kapitalaufwand; Geldanlage; Geschäftsanteil; Einsatz; Einlagekapital; Einlage
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In|ves|ti|ti|on [ɪnvɛsti'ts̮i̯o:n], die; -, -en:a) langfristige Anlage von Kapital:
private, staatliche Investitionen; Investitionen vornehmen.
b) Aufwendung von Geld, Arbeit o. Ä. für etwas, das zukünftig einen besonderen Nutzen (z. B. eine Arbeits-, Zeit oder Kostenersparnis) bringen soll:
die neue Heizung war eine gute Investition.
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In|ves|ti|ti|on 〈[ -vɛs-] f. 20〉
1. 〈Wirtsch.〉
1.1 Beschaffung von Produktionsmitteln; Ggs Desinvestition (1)
1.2 Kapitalanlage zur Investition (1.1); Ggs Desinvestition (2)
2. 〈allg.〉 planmäßig auf zukünftigen Nutzen gerichtete Tätigkeit
● der Anbau war eine große \Investition [<neulat. investitio „Einkleidung, Bekleidung“; zu lat. vestis „Kleid“]
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1. langfristige Anlage von Kapital in Sachwerten:
private, staatliche, öffentliche, steigende -en;
-en in Höhe von 10 Millionen Euro;
-en vornehmen.
2. Aufwendung, Geldausgabe:
die Anschaffung des DVD-Brenners war eine gute I.
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Investition
die, -/-en, die langfristige Anlage von Kapital in Sachgütern; in der Volkswirtschaftslehre der Einsatz von Produktionsfaktoren zur Erhaltung, Erweiterung oder Verbesserung eines Produktionsmittelbestandes außerhalb des Bereiches der privaten Haushalte mit dem Ziel einer besseren zukünftigen Güterversorgung. Die Investition wird vom Konsum als der Verwendung von Produktionsfaktoren im Haushalt abgegrenzt und als Veränderung des Kapitalstocks beziehungsweise volkswirtschaftlichen Produktionspotenzials aufgefasst. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Investition zum einen eine Handlung, die die Liquidität dadurch verändert, dass die Realisierung eines Investitionsprojekts zunächst zu Auszahlungen führt, der in weiteren Perioden Einzahlungen (z. B. bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Investitionsobjekts), eventuell auch noch weitere Auszahlungen (z. B. Reparaturkosten) folgen (zahlungsorientierter Investitionsbegriff). Zum anderen ist Investition die langfristige Festlegung vorhandener oder zu beschaffender Finanzmittel in betriebliche Vermögenswerte (v. a. Anlagevermögen).
Begriffliches
Die Gesamtheit der Investitionen einer Periode wird Bruttoinvestition genannt. Der Teil der Bruttoinvestition, der zur Erhaltung oder zum Ersatz der verbrauchten Teile des Produktionsapparates dient, wird als Erhaltungs-, Ersatz- oder Reinvestition bezeichnet; wenn sie den Wert der Abschreibungen erreicht, bleibt der Wert des Produktionsmittelbestandes volkswirtschaftlich konstant. Erweiterungs- oder Nettoinvestition bewirken einen Zuwachs der Produktionskapazitäten. Wenn Ersatz- und/oder Nettoinvestitionen Rationalisierungsinvestitionen sind, kann mit gleichem Aufwand mehr erzeugt oder mit weniger Aufwand ein gleiches Ergebnis erzielt werden. Durch Rationalisierungsinvestitionen können Arbeitsplätze vernichtet werden; Arbeitslosigkeit kann vermieden werden, wenn durch Erweiterungsinvestitionen genügend neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Investitionen in dauerhafte, sachliche und reproduzierbare Produktionsmittel sind Anlageinvestitionen; Investitionen in Bestände sind Lager- oder Vorratsinvestitionen. In der Investitionsstatistik wird bei den Anlageinvestitionen unterschieden zwischen Ausrüstungsinvestitionen (Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung) und Bauinvestitionen (Wohn-, Verwaltungs- und gewerbliche Bauten, Verkehrswege). Als Investitionsquote wird der Anteil der Bruttoinvestitionen (Nettoinvestitionen) am Brutto-(Netto-)Inlandsprodukt zu Marktpreisen bezeichnet; sie zeigt, welcher Teil der in einer Periode produzierten Güter einer Volkswirtschaft investiert, also nicht dem Konsum und nicht dem Export zugeführt wurde. Die Investitionsrate ist das Verhältnis der Investitionen einer Periode zum bestehenden Kapitalstock. Güter, die der Investition dienen, sind Investitionsgüter. Gegenstand der Investitionstätigkeit ist in der Planungsphase das Investitionsprojekt und nach der Realisierung das Investitionsobjekt. Investitionsprojekte können reale Größen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Waren- und Rohstofflager) oder finanzielle Werte (Geld, Wertpapiere) sein; demnach unterscheidet man Real- oder Sachinvestitionen und Finanzinvestitionen. Je nachdem, ob Unternehmen oder staatliche Stellen investieren, spricht man von privaten oder öffentlichen Investitionen. Grenzüberschreitende Investitionen werden als Auslandsinvestitionen oder Direktinvestitionen bezeichnet. Fehlinvestitionen haben nicht den erwarteten Erfolg gebracht.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Betriebswirtschaftlich ist die Investition eine periodische Veränderung des Sachvermögens und/oder des Finanzvermögens. Investition ist eine Stromgröße (im Gegensatz zu Bestandsgrößen). Als Investitionsperiode wird der Zeitraum angesehen, für den die Mittel gebunden sind. Alle Überlegungen über Art, Auswahl, Wert und Zeitpunkt einer Investition sowie über die zur Durchführung einer Investition verfügbaren Mittel gehen in die Investitionsplanung ein. Wichtige Grundlage sind die Verfahren der Investitionsrechnung. Investitionsplanung ist eingebettet in die strategische Unternehmensplanung und in die Finanzplanung und besteht aus der mehrjährigen Investitionsprogrammplanung, der einjährigen Investitionsprogrammplanung oder Investitionsbudgetierung sowie aus vielen Investitionsprojektplanungen. Die Investitionsplanung ist wesentlicher Teil der betrieblichen Investitionspolitik, die alle Maßnahmen erfasst, die ein Unternehmen zur Planung, Entscheidung, Durchführung und Kontrolle seiner Investitionstätigkeit ergreift. Im Investitionsprogramm sind die vorgesehenen investitionspolitischen Maßnahmen zusammengestellt.
Volkswirtschaftliche Aspekte
Die Investitionen sind von grundlegender Bedeutung für die Konjunkturschwankungen und für das wirtschaftliche Wachstum. Die Nachfrage nach Investitionsgütern schwankt stärker als die nach Konsumgütern und überträgt ihre Schwankungen auf das Sozialprodukt. Konjunkturpolitisch ist der Einkommens- oder Multiplikatoreffekt der Investitionen wichtig: Die Sozialproduktsteigerung übertrifft die zusätzliche Investition an Größe, sofern die Produktionskapazitäten einen Produktionszuwachs erlauben, der dem nominellen Einkommenszuwachs entspricht. Für das Wachstum ist der Kapazitätseffekt der Investition maßgebend: Die Investitionen erhöhen in der Regel die volkswirtschaftliche Produktionskapazität und damit das potenzielle Güterangebot. Weitere Investitionswirkungen sind Rationalisierungseffekte infolge einer technischen Verbesserung des Produktionsapparates, Erschließungseffekte, die den Einsatz bisher nicht oder weniger intensiv genutzter Produktivkräfte ermöglichen, und Konsumeffekte infolge der Bereitstellung neuer Leistungen.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gilt für eine geschlossene Volkswirtschaft, dass »ex post« die Nettoinvestitionen immer gleich den Ersparnissen sind. Denn die Ersparnis ist der nicht verbrauchte Teil des Einkommens und entspricht somit dem nicht verbrauchten Teil der Produktion (Nettoinvestition). Da jedoch die Pläne der Wirtschaftssubjekte für die Ersparnis und die Investitionen der nächsten Periode keineswegs von vornherein (»ex ante«) mengenmäßig übereinstimmen müssen, ergibt sich die Mengenanpassung (bei konstantem Preisniveau) »ex post« entweder durch ungeplante Investitionen oder Ersparnisse. Man spricht auch von Zwangsinvestitionen (z. B. ungeplante Lagerinvestitionen), wenn die Sparsumme größer (und damit die Konsumsumme kleiner) ist, oder im umgekehrten Fall von Zwangssparen (z. B. ungeplante Ersparnisse wegen Lieferfristen). Hierbei zeigt sich die Bedingung für das gleichgewichtige Volkseinkommen, wonach »ex ante« die geplanten Nettoinvestitionen gleich den geplanten Ersparnissen sein müssen, wenn die Pläne von Nachfragern und Anbietern kompatibel sein sollen.
Wirtschaftspolitische Aspekte
Die staatliche Investitionspolitik umfasst alle Maßnahmen, die der Staat zur Planung, Durchführung oder Lenkung von Investitionen ergreift, um bestimmte gesamtwirtschaftliche Ziele (Stabilisierung des Einkommens, der Beschäftigung und der Preise, Änderung der regionalen und/oder branchenmäßigen Wirtschaftsstruktur, Forschung und Entwicklung) zu erreichen.
Wegen der zentralen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Investitionen ist die Frage der Entscheidungsgewalt über Investitionen immer wieder Gegenstand ordnungspolitischer Diskussionen. Dabei wird von der einen Seite die Notwendigkeit einer staatlichen Investitionslenkung zur Vermeidung von Fehlinvestitionen sowie von Überinvestitionen (über das in einem bestimmten Wirtschaftszweig notwendige Maß hinausgehende Investitionen) hervorgehoben, die andere Seite verweist auf eine höhere Flexibilität und Effektivität privater Investitionsentscheidungen bei marktwirtschaftlicher Selbststeuerung. Die Investitionslenkung zielt darauf ab, Umfang und Struktur des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials und seiner Veränderung im Sinne einer vorausschauenden Strukturpolitik zu gestalten. Bei der indirekten Investitionslenkung wird die private Investitionstätigkeit durch finanzpolitische Maßnahmen gefördert (staatlicher Infrastrukturinvestitionen) oder behindert; bei der direkten Investitionslenkung werden den Unternehmen Art und Umfang der Investitionstätigkeit in Form von Auflagen, Ge- und Verboten durch eine staatliche Stelle vorgeschrieben (deshalb auch imperative Investitionslenkung). Zwischen direkter und indirekter Investitionslenkung kann die indikative Investitionslenkung angesiedelt werden, bei der der Staat eine Rahmenplanung vorgibt, die Investitionsentscheidung aber grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen belässt. Die Gemeinwohlorientierung oder sozialpolitischen Aspekte bei Investitionsentscheidungen können dabei durch die Errichtung von Selbstverwaltungsorganen wie Branchenausschüsse, Investitionsmeldestellen oder Strukturräten abgesichert werden. Während die indirekte Investitionslenkung faktisch stattfindet und die indikative Investitionslenkung z. B. in der französischen »Planification« verwirklicht war, ist die direkte Investitionslenkung heftig umstritten, da sie davon ausgeht, dass die Marktwirtschaft zur langfristigen Investitionsplanung untauglich sei und durch staatliche Planung ersetzt werden müsse (z. B. Marktversagen bei volkswirtschaftlich sinnvollen Investitionen in Umwelt- und Verbraucherschutz). Argumente gegen direkte Investitionslenkung sind u. a. Schwerfälligkeit staatlicher Planung, Erschwerung des technischen Fortschritts, Fehleinschätzung der Bedürfnisstruktur der Bevölkerung.
In der Realität bestehen verschiedene Kombinationen zwischen staatlichen und privaten Investitionsentscheidungen. So sucht z. B. in Deutschland der Staat die privaten Investitionsentscheidungen v. a. durch finanzpolitische Maßnahmen zu beeinflussen und generell die Bereitschaft der Unternehmer zu Investitionen, die so genannte Investitionsneigung, zu erhöhen. Ansatzpunkt ist hierbei v. a. die Schaffung eines günstigen Investitionsklimas (z. B. Konstanz der Wirtschaftspolitik, Überprüfung sozial-, umwelt-, arbeitsmarktpolitische sowie baurechtliche Vorschriften im Sinne eines Abbaus »bürokratischer Hemmnisse«, erfolgreiche Stabilisierung von Preisniveau und Wechselkurs), da die Investitionsneigung v. a. von betriebswirtschaftlichen Aspekten abhängig ist (z. B. Gewinn, Marktstellung, Absatzpreise, Lohn- und Kapitalkosten, Liquidität, Verfügbarkeit technischer Innovationen).
Instrumente staatlicher Investitionsförderung sind Investitionskredite, nichtrückzahlbare Finanzhilfen und steuerliche Vergünstigungen; die Formen und Bezeichnungen sind vielfältig. Der Investitionsförderung durch zinsverbilligte Kredite (lange Laufzeiten, Tilgungungsaussetzung in den ersten Jahren) dienen v. a. die Mittel des ERP-Sondervermögens (ERP). Steuerfreie Investitionszulagen und steuerpflichtige Investitionszuschüsse sind echte Investitionsprämien, die sich aus einem Prozentsatz des investierten Betrags errechnen. Die frühere sehr umfangreiche Investitionsförderung nach dem Investitionszulagengesetz von 1986 war im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand und die förderungspolitisch oft fragwürdigen Ergebnisse im Zuge der Maßnahmen zur Finanzierung der Einkommensteuerreform 1990 aufgehoben worden. Im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung kam es zu entscheidenden Veränderungen der Investitionsförderung. Einerseits entfielen nunmehr die Investitionszulagen nach dem Berlinförderungsgesetz (für nach dem 1. 7. 1991 begonnene Investitionen). Andererseits wurden neue Investitionszulagen zur umfangreichen Förderung von Investitionen in den neuen Ländern (»Fördergebiet«) eingeführt, deren ursprünglich zeitlich befristete Gewährung wiederholt verlängert wurde, zuletzt 1995 (durch das Jahressteuergesetz 1996) beziehungsweise 1996 (durch das Investitionszulagengesetz i. d. F. vom 22. 1. 1996) bis Ende 1998. Gefördert werden Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit einer Investitionszulage von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Zulage erhöht sich auf 10 % (bei einer Investitionssumme von maximal 5 Mio. DM) für mittelständische Betriebe aus Industrie und Handwerk mit nicht mehr als 250 Beschäftigten sowie ab 1996 auch für kleine und mittlere Handelsbetriebe in innerstädtischen Gebieten mit nicht mehr als 50 Beschäftigten (maximale Investitionssumme: 250 000 DM). 1997 wurde beschlossen, die Investitionsförderung in den neuen Ländern nach 1998 in modifizierter Form (z. B. Wegfall der Sonderabschreibungen, Erhöhung der Investitionszulagen) für sechs Jahre fortzuführen. Zugleich werden ab 1996 Betriebe im westlichen Teil Berlins erneut in die Förderung einbezogen. Die zum 1. 1. 1993 eingeführte erhöhte Investitionszulage von 20 % für Unternehmen im Besitz von natürlichen Personen mit Wohnsitz in den neuen Ländern galt nur bis zum 31. 12. 1994, weil die Europäische Kommission diese Zulage als Diskriminierung der EU-Ausländer gerügt hatte. Zum umfangreichen Maßnahmenpaket für die neuen Länder gehören auch Investitionszuschüsse, wobei sich der Förderhöchstsatz nach der Investitionsart und dem Standort richtet. In Sachsen beträgt z. B. der Höchstsatz bei Errichtungsinvestitionen 23 %, bei Erweiterungsinvestitionen 20 % und bei Rationalisierungsinvestitionen 15 %. In Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit können diese Sätze überschritten werden.
Der im Stabilitätsgesetz für konjunkturelle Rezessionen vorgesehene (bisher noch nie eingeführte) Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 7,5 % des Investitionsbetrages und die zahlreichen Abschreibungsvergünstigungen für Investitionen (Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen) kommen nur solchen Unternehmen zugute, die steuerliche Gewinne erzielen; beide Formen stellen »unechte« Investitionsprämien dar, deren Höhe von der Gewinnhöhe beziehungsweise dem anzuwendenden Grenzsteuersatz abhängt.
Ein weiteres Instrument der Investitionsförderung stellen die den Gewinn (und damit die Gewinnsteuern) mindernden Investitionsrücklagen dar, die nach einer gewissen Frist gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen (Steuerstundung). Investitionsrücklagen nach dem Zonenrandförderungsgesetz gelten übergangsweise noch für Anschaffungen bis 31. 12. 1996. Investitionsrücklagen gibt es auch in der Schweiz; in Österreich wurden sie 1994 abgeschafft.
Während in den 70er-Jahren in der Bundesrepublik der Hauptteil der Anlageinvestitionen von den Wirtschaftsbereichen Wohnungsvermietung, verarbeitendes Gewerbe und Staat getragen wurde, hat sich in den folgenden Jahren besonders der Anteil der Dienstleistungsunternehmen erhöht. Bei seit Mitte der 70er-Jahre tendenziell rückläufiger Investitionsquote sind in den 80er- und 90er-Jahren im früheren Bundesgebiet v. a. die öffentlichen Investitionen zurückgegangen oder auf vermindertem Anteilsniveau geblieben. Befragungen zufolge stellen Innovationen einen wichtigen Investitionsanreiz dar. Technischer Fortschritt ist meist »kapitalgebunden«, und Produktinnovationen verlangen nach neuen Herstellungsverfahren und damit nach entsprechenden Ausrüstungsinvestitionen. Anhaltender Kostendruck hat die Bedeutung der Rationalisierungsinvestitionen erhöht. Angesichts hoher Arbeitslosenzahlen in vielen Industriestaaten sind mehr arbeitsplatzschaffende und produktionserhöhende Erweiterungsinvestitionen notwendig. Stabile politische Rahmenbedingungen sind als Bestandteil einer die Investitionsrisiken mindernden (angebotsorientierten) Wirtschaftspolitik hierfür ebenso unerlässlich wie niedrige Realzinssätze und eine hohe Wettbewerbsdynamik. Schließlich ist ein Anstieg der öffentlichen Investitionen und der »investitionsähnlichen« Ausgaben (v. a. im Bereich Forschung und Entwicklung) für eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsquote und mithin für mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung erforderlich. Im Rahmen der OECD wird derzeit über das Multilaterale Abkommen über Investitionen (Abkürzung MAI) verhandelt, das auch Nichtmitgliedstaaten offen stehen soll. Ziel ist eine substanzielle Liberalisierung des Marktzugangs für ausländische Investoren, ein effektiver und umfassender Investitionsschutz sowie ein wirksamer Mechanismus zur Streitschlichtung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Anlagen · Gewinn · Innovation · Kapital · Konjunktur · Konsum · Sparen · Strukturpolitik · Subventionen · Volkseinkommen · Wachstum
Ralf-Bodo Schmidt: Unternehmungsinvestitionen (41984);
I.-Standort neue Bundesländer, hg. v. H. Hahn (21992);
P. Swoboda: I. u. Finanzierung (41992);
Internat. Wettbewerbsfähigkeit. Personal, Kooperationen, I., hg. v. W. Lücke u. G. Nissen-Baudewig (1993);
G. Altrogge: I. (31994);
J. Meckl: I.-Dynamik u. strukturelle Anpassung in offenen Volkswirtschaften (1994);
L. Kruschwitz: Finanzierung u. I. (1995);
L. Kruschwitz: I.-Rechnung (61995);
K. Olfert: I. (61995);
K. Trojanus: Konzeption, Formen u. Wirkungen der Subventionen zur Förderung der Transformation in Ostdtl. (1995);
B. W. Müller-Hedrich: Betriebl. I.-Wirtschaft (71996).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Investition: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Investition: Investieren und Sparen
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In|ves|ti|ti|on, die; -, -en [zu ↑investieren]: 1. langfristige Anlage von Kapital in Sachgütern: private, staatliche -en; steigende, geringere -en gegenüber denen im Vorjahr; -en in Höhe von 1 Milliarde DM; Nach einer Mitteilung des panamaischen Ministeriums für Planung und Wirtschaftspolitik erreichen die öffentlichen -en in diesem Jahr 442,17 Mill. US-Dollar (horizont 12, 1977, 21); -en vornehmen. 2. Aufwendung, Geldausgabe: Da die kleine Küche direkt mit dem Wohnbereich des Appartements verbunden ist, war die Anschaffung des Wrasenabzuges eine gute I. (Wohnfibel 24).
Universal-Lexikon. 2012.