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Desinvestition
Des|in|ves|ti|ti|on 〈[-vɛs-] f. 20; unz.; Wirtsch.〉
1. Verringerung des Bestandes an Gütern, Unternehmensbeteiligungen u. Ä. zwecks Rückgewinnung von Vermögenswerten; Sy Divestment; Ggs Investition (1.1)
2. Rückzahlung von Beteiligungen nach zwei bis acht Jahren; Ggs Investition (1.2)
● wir planen den Verkauf von Unternehmensteilen als \Desinvestition [<lat.-frz. des- „von weg, ent-“ + Interesse]

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Des|in|ves|ti|ti|on ['dɛs…], die; -, -en [aus des-, Des- u. Investition] (Wirtsch.):
Verringerung der Produktionsmittel einer Volkswirtschaft, einer volkswirtschaftlichen Lagerhaltung (um finanzielle Mittel, die in diesen Vermögenswerten gebunden sind, zu gewinnen); Devestition.

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Des|investition,
 
die Verringerung der volkswirtschaftlichen Produktionsausrüstung und/oder der volkswirtschaftlichen Lagerhaltung; Gegenteil der Investition. Eine Desinvestition kann bei den Anlageinvestitionen nur in dem Maße stattfinden, in dem Ersatz-(Re-)Investitionen unterlassen werden; die an sich notwendige Ersatzbeschaffung von Anlagen wird nicht durchgeführt. Bei den Vorratsinvestitionen ist eine Desinvestition so lange möglich, bis die Vorräte erschöpft sind. Betriebswirtschaftlich bedeutet Desinvestition die Freisetzung der in Vermögenswerten gebundenen finanziellen Mittel (Kapitalfreisetzung), die dann wieder für verschiedene Finanzierungszwecke verwendet werden können. (Finanzierung)

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Des|in|ves|ti|ti|on, die; -, -en [aus ↑des-, Des- u. ↑Investition] (Wirtsch.): Verringerung der Produktionsmittel einer Volkswirtschaft, einer volkswirtschaftlichen Lagerhaltung (um finanzielle Mittel, die in diesen Vermögenswerten gebunden sind, zu gewinnen); Devestition: Regierungsdekrete, die ... die Ausfuhr der Verkaufserlöse bei -en verhindern werden (NZZ 27. 8. 86, 15).

Universal-Lexikon. 2012.