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Standort
Aufstellungsort; Sitz; Fleck (umgangssprachlich); Stelle; Lage; Position; Location (umgangssprachlich); Ort; Punkt; Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Niederlassung; Filiale; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Kontor; Zweigstelle; Dependence; Tochterunternehmen; Zweiggeschäft; Aufenthalt; Wohnsitz; Wohnort; Aufenthaltsort

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Stand|ort ['ʃtant|ɔrt], der; -[e]s, -e:
Ort, Punkt, an dem jmd., etwas steht, an dem man sich gerade befindet:
der Pilot stellte den Standort des Flugzeugs fest; seinen Standort wechseln; von ihrem Standort aus konnte sie das Haus nicht sehen.
Syn.: Lage, Position.

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Stạnd|ort 〈m. 1
1. Ort, an dem sich jmd. od. etwas augenblicklich befindet, räuml. Lage
2. dauernder Unterkunfts-, Aufenthaltsort
● \Standort eines Flugzeugs, Schiffes, einer Truppe; die Pflanze braucht einen kühlen, schattigen, sonnigen \Standort; von meinem \Standort aus kann ich alles gut beobachten

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Stạnd|ort , der <Pl. -e>:
1. Ort, Punkt, an dem jmd., etw. steht, sich befindet:
der S. eines Betriebes;
seinen S. wechseln;
diese Pflanze braucht einen sonnigen S.;
Ü jmds. politischen S. kennen.
2. (Militär) Ort, in dem Truppenteile, militärische Dienststellen, Einrichtungen u. Anlagen ständig untergebracht sind; Garnison (1).
3. (Wirtsch.) geografischer Ort, Raum (z. B. Stadt, Region, Land), wo od. von wo aus eine bestimmte wirtschaftliche Aktivität stattfindet:
die Firma will den S. Frankfurt aufgeben, sucht einen neuen S.

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Stand|ort,
 
1) Biologie: potenzieller Siedlungsplatz einer Art oder Pflanzengemeinschaft unter Einschluss aller darauf einwirkenden Umweltfaktoren (Standortfaktoren); nicht zu verwechseln mit dem geographischen Fundort (Wuchsort).
 
 2) Militärwesen: 1919 anstelle von »Garnison« offiziell eingeführte Bezeichnung für einen Ort, in dem Truppenteile, militär. Dienststellen, Einrichtungen oder Anlagen ständig untergebracht sind. Im Standortbereich hat der Standortkommandant oder Standortälteste Befehlsbefugnis u. a. zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin sowie in Fragen der militär. Sicherheit. Größere Standorte besitzen eine Standortverwaltung.
 
 3) Schifffahrt: ein für Zwecke der Navigation ausreichend genau bekannter Ort, der oft als Schnittpunkt zweier Standlinien gewonnen wird.
 
 4) Wirtschaftswissenschaft: der geographische Ort von Wirtschaftssubjekten, v. a. Unternehmen, an dem die Produktionsfaktoren eingesetzt werden, um Leistungen zu erstellen. Die Standortwahl gehört zu den konstitutiven Entscheidungen eines Unternehmens. Bei der Standortwahl muss entschieden werden, ob ein Unternehmen oder Unternehmensteil im Inland oder Ausland gegründet wird (internationale Standortwahl), in welcher Region einer Volkswirtschaft (regionale oder interlokale Standortwahl) und in welcher Stadt oder Gemeinde das Unternehmen errichtet wird (lokale Standortwahl). Auch die Anordnung der einzelnen betrieblichen Bereiche und Abteilungen ist festzulegen (innerbetriebliche Standortwahl). Standortprobleme resultieren aus der fehlenden natürlichen und ökonomischen Homogenität der Fläche, d. h., nicht jeder Standort hat den gleichen Einfluss auf die unternehmerischen Ziele.
 
Die entscheidungsrelevanten Merkmale (Umweltzustände) für die Standortwahl werden als Standortfaktoren bezeichnet, für die es eine Reihe von Systematisierungsversuchen gibt (Standortmodelle). Die erste systematische Behandlung der Standortfaktoren geht auf A. Weber zurück, der diese als »scharf abgegrenzten Vorteil« charakterisiert, »der für eine wirtschaftliche Tätigkeit dann eintritt, wenn sie sich an einem bestimmten Ort oder auch generell an Plätzen bestimmter Art vollzieht«. Im System von Weber beeinflussen die Standortfaktoren Transportkosten, Arbeitskosten und Agglomerationswirkungen die industrielle Standortwahl, wobei die Transportkosten eine zentrale Stellung einnehmen (»tonnenkilometrischer Minimalpunkt«). Heute wird meist eine Gliederung in beschaffungs-, absatz- und produktionsorientierte Standortfaktoren vorgenommen. Zu den konventionellen Standortfaktoren zählen dabei Einflussgrößen wie Nähe zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistungsanbietern oder zu Unternehmen der gleichen Branche; Verkehrs- und Kommunikationsmöglichkeiten, Angebot an Betriebsflächen und Grundstücksreserven sowie Entsorgungseinrichtungen der Region, Angebot an Arbeitskräften und Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsförderung, örtliche Steuern. Bei den so genannten weichen Standortfaktoren handelt es sich um Determinanten der Standortentscheidung, die sich nicht in allen Fällen unmittelbar im Unternehmenskalkül niederschlagen, z. B. soziale Einrichtungen, Angebot an Wohnraum, Image der Region sowie Kultur- und Freizeitangebot. Die Standortfaktoren unterliegen häufigen Änderungen, die hinsichtlich der langfristigen Wirkung der Standortentscheidung problematisch sind.
 
Die betriebswirtschaftliche Standorttheorie ermittelt den optimalen Standort für einen zusätzlichen Einzelbetrieb der Landwirtschaft, der Industrie oder des Dienstleistungsgewerbes sowie den optimalen innerbetrieblichen Standort. Die gesamtwirtschaftlichen Totalmodelle der Raumwirtschaftstheorie fragen nach der optimalen räumlichen Struktur aller ökonomischen Aktivitäten einer Volkswirtschaft. Die einzelwirtschaftliche Standorttheorie blickt auf eine lange Tradition zurück und wurde für den primären, sekundären und tertiären Sektor getrennt erstellt (Partialmodelle). Für die Standortwahl eines landwirtschaftlichen Betriebes und die Intensität seiner Bodenbewirtschaftung liefert das Modell J. H. von Thünens von 1826 eine erste grundlegende Erklärung. Ausgehend von einem einzigen zentralen Absatzort leitet er konzentrische Kreise abnehmender Intensität der Bodenbewirtschaftung bei zunehmender Entfernung vom Absatzort her (thünensche Kreise). Die betriebswirtschaftlich ausgerichtete Industriestandorttheorie von Weber (1909) zeigte v. a., dass Gewichtsverlustmaterialien (z. B. Kohle, Erze) im Gegensatz zu Ubiquitäten (Produktionsmaterial, das an jedem Standort verfügbar ist) einen großen Einfluss auf die Standortentscheidung ausüben. Die Standorttheorie der Unternehmen des tertiären Sektors (Handelsbetriebe usw.) ist auf die Grundmodelle von W. Christaller (1933) und A. Lösch (1940) zurückzuführen. Eine Region wird dann bestmöglich und lückenlos von zentralen Orten aus mit tertiären Gütern versorgt, wenn die Absatzgebiete die Gestalt von Sechsecken haben. Dabei sind in Abhängigkeit von der Güterart unterschiedliche Absatzradien möglich und somit Hierarchien von zentralen Orten nachweisbar.
 
Nachfolgende Modellansätze bemühten sich um eine Integration und Dynamisierung der Standorttheorien in Richtung auf eine gesamtwirtschaftliche Theorie des räumlichen Gleichgewichts; diese berücksichtigen auch außerökonomische Bestimmungsgründe der räumlichen Differenzierung wie z. B. die Differenziertheit des Raumes, die komplexen Verhaltensweisen der Entscheidungsträger im Wirtschaftsprozess, die politischen Bestimmungsgründe der räumlichen Verteilung. Standortfaktoren, die sich nur schwer monetär quantifizieren lassen (z. B. Agglomerationsfaktoren und Infrastruktur), können mithilfe detaillierter Checklisten hinsichtlich der gestellten Anforderungen überprüft werden (z. B. Nutzwertanalyse). Optimierungsmodelle spielen v. a. bei innerbetrieblichen Standortfragen eine bedeutende Rolle.
 
Veränderungen der Standortbedingungen sowie gewandelte Standortanforderungen können eine Standortverlagerung beziehungsweise einen Standortwechsel (Aufgabe des bisherigen Standorts und die Verlagerung der Potenzialfaktoren an einen neuen Standort) oder eine Standortspaltung (Teilverlagerung, Errichtung von Zweigbetrieben) bewirken; diese zählen zu den Mobilitätsentscheidungen eines Unternehmens.
 
Staatliche und kommunale Maßnahmen beeinflussen einzelwirtschaftliche Standortentscheidungen bei Neuansiedlungen oder Betriebsverlagerungen (Standortpolitik) und gestalten zielbezogen alle Standorte eines Raumsystems (Standortstrukturpolitik). Wichtige Instrumente sind dabei die Bereitstellung und Erschließung von Gewerbeflächen, die Schaffung der notwendigen Infrastruktur, finanzielle Hilfen wie befristete Steuerfreiheit, Investitionszuschüsse und Krediterleichterungen, aber auch unbürokratische Genehmigungsverfahren und enge Kooperation zwischen örtlicher Wirtschaft und Verwaltung. Insgesamt ist die Standortqualität Resultat eines vielschichtigen Komplexes von Einflussgrößen, deren Bedeutung je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich ausfällt.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Ballungsgebiet · Industriepolitik · Raumordnung · Regionalpolitik · Strukturpolitik · Wettbewerbsfähigkeit
 
Literatur:
 
K. C. Behrens: Allg. S.-Bestimmungslehre (21971);
 E. von Einem u. a.: S.-Wirkungen neuer Technologien (Basel 1995);
 
S. u. Region. Neue Ansätze zur Regionalökonomik, hg. v. B. Gahlen u. a. (1995);
 T. Menzel: Der Außenhandels- u. S.-Wettbewerb als gemeinsame Determinanten der Produktionsstruktur (1996);
 L. Schätzl: Wirtschaftsgeographie, Bd. 1: Theorie (61996);
 
S.-Debatte u. Globalisierung der Wirtschaft, hg. v. R. Simons u. K. Westermann (1997).

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Stạnd|ort, der <Pl. -e>: 1. Ort, Punkt, an dem jmd., etw. steht, sich befindet: der S. eines Betriebes; Absonderlich wirkte auch der S. des Schreibtisches (Ossowski, Liebe ist 106); seinen S. wechseln; diese Pflanze braucht einen sonnigen S.; anhand des Katalogs den S. eines Buches [in der Bibliothek] ermitteln; eine Liste der -e der Altglascontainer; von seinem S. aus konnte er das Haus nicht sehen; Ü jmds. politischen S. kennen. 2. (Milit.) Ort, in dem Truppenteile, militärische Dienststellen, Einrichtungen u. Anlagen ständig untergebracht sind; ↑Garnison (1). 3. (Wirtsch.) geographischer Ort, Raum (z. B. Stadt, Region, Land), wo od. von wo aus eine bestimmte wirtschaftliche Aktivität stattfindet: die Firma will den S. Frankfurt aufgeben, sucht einen neuen S. [für ihr Auslieferungslager]; die Produktion soll an einen fernöstlichen S. verlegt werden; Verbundenheit der Belegschaft, dem S. Mannheim (MM 20. 10. 93, 10).

Universal-Lexikon. 2012.