Fi|nạnz|pla|nung 〈f. 20〉 zielgerichtete Gestaltung von finanzwirtschaftlichen Entscheidungen, z. B. Ermittlung des zukünftigen finanziellen Bedarfs eines Unternehmens
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Fi|nạnz|pla|nung, die:
Planung der Finanzpolitik.
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Finạnzplanung,
1) Betriebswirtschaftslehre: systematische Schätzung und Steuerung der eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme, die aufgrund der geplanten Aktivitäten eines Unternehmens oder Haushaltes zustande kommen. Die primären Aufgaben der Finanzplanung sind die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsplanung, Erhaltung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts) sowie die Ermittlung des Bedarfs und der zieloptimalen Zusammensetzung der Finanzmittel (Kapitalbedarfsplanung, betriebliche Finanzpolitik). Dazu müssen folgende Grundsätze eingehalten werden: Vollständigkeit, Betragsgenauigkeit, Zeitpunkt- und Ursachenbezogenheit der anfallenden Ein- und Auszahlungen. Das Ergebnis der Finanzplanung ist der Finanzplan (Finanzbudget), in dem der Bedarf an Finanzmitteln den zur Bedarfsdeckung vorhandenen oder erwarteten Finanzmitteln gegenübergestellt wird. Der Finanzplan soll Möglichkeiten aufzeigen, wie Über- beziehungsweise Unterdeckungen beseitigt werden können. Entsprechend dem Planungszweck wird die ordentliche Finanzplanung (laufende betriebliche Dispositionen) und die außerordentliche Finanzplanung (Sonderprojekte) unterschieden. Der Finanzplan wird im Rahmen der Finanzierungskontrolle (Finanzkontrolle) ex post überprüft hinsichtlich der betragsmäßigen und zeitlichen Übereinstimmung der Planwerte mit den tatsächlich angefallenen Zahlungsströmen (Istwerte), um gegebenenfalls die Planwerte späterer Planperioden zu revidieren.
H. Walz u. D. Gramlich: Investitions- u. F. Eine Einf. in finanzwirtschaftl. Entscheidungen unter Sicherheit (41993);
2) Finanzwissenschaft: die mittelfristige Finanzplanung.
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Fi|nạnz|pla|nung, die: Planung der Finanzpolitik.
Universal-Lexikon. 2012.