Grenzsteuersatz,
marginaler Steuersatz, das Verhältnis zwischen einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage (Nenner) und der hierdurch ausgelösten Änderung des Steuerbetrages (Zähler). Der Grenzsteuersatz gibt die relative Steuerbelastung bei einer Zunahme der Bemessungsgrundlage (z. B. bei einer Einkommenssteigerung) an und kann zur Charakterisierung von Steuertarifen herangezogen werden.
Universal-Lexikon. 2012.