Arbeitsförderung,
Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, durch die der Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützt werden soll, indem Ausbildung- und Arbeitsuchende über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts und der Berufe beraten, offene Stellen zügig besetzt und die Möglichkeiten von benachteiligten Ausbildung- und Arbeitsuchenden für eine Erwerbstätigkeit verbessert und dadurch Zeiten der Arbeitslosigkeit vermieden oder verkürzt werden. Leistungen der Arbeitsförderung (geregelt im Sozialgesetzbuch III) an Arbeitnehmer sind u. a. Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung, Überbrückungsgelder zur Aufnahme einer selbstständigen Beschäftigung, Berufsausbildungsbeihilfen, Gewährung von Weiterbildungskosten, allgemeine und besondere Leistungen zur beruflichen Eingliederung, besonders Ausbildungsgeld, Übernahme von Teilnahmekosten und Übergangsgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld (frühere Bezeichnung Konkursausfallgeld) sowie Winter- und Winterausfallgeld. Den Arbeitgebern werden Arbeitsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten bei Eingliederung von leistungsgeminderten Arbeitnehmern, Erstattung von Arbeitsentgelt bei Nichtleistung von Arbeit im Eingliederungsvertrag, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen gewährt. Träger von Ausbildungsmaßnahmen können Darlehen und Zuschüsse erhalten. Zur aktiven Arbeitsförderung (Ermessensleistungen) zählen alle Leistungen mit Ausnahme von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Insolvenzgeld.
Universal-Lexikon. 2012.