Ạr|beits|be|din|gun|gen <Pl.>:
Bedingungen, Umstände, unter denen jmd. arbeitet.
* * *
Arbeitsbedingungen,
alle innerbetrieblichen Faktoren, die die menschliche Tätigkeit im Betrieb beeinflussen. Sie umfassen Arbeitsinhalt, Arbeitsentgelt (z. B. auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Arbeitsverfahren, Arbeitsplatz und -umgebung sowie die Arbeitszeit (Tätigkeitszeit, Pausen, Urlaub). Mit der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen befassen sich v. a. Arbeitswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre (Humanisierung der Arbeit). Die Regelung der Arbeitsbedingungen erfolgt in Einzelarbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Anforderungen an Arbeitsschutz und Betriebsschutz werden durch entsprechende Gesetze und Verordnungen geregelt (u. a. durch die Arbeitsstättenverordnung vom 20. 3. 1975).
* * *
Ạr|beits|be|din|gun|gen <Pl.>: Bedingungen, Umstände, unter denen jmd. arbeitet.
Universal-Lexikon. 2012.