Akademik

Qualifikation
Eignung; Fähigkeit; Potenzial; Vermögen; Kompetenz; Potential; Befähigung; Fertigkeit; Tauglichkeit

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Qua|li|fi|ka|ti|on [kvalifika'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
1. durch Ausbildung, Erfahrung erworbene Befähigung zu einer bestimmten [beruflichen] Tätigkeit:
für diesen Posten fehlt ihm die nötige Qualifikation.
Syn.: Eignung.
2.
a) Berechtigung zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf aufgrund einer vorausgegangenen sportlichen Leistung o. Ä.:
die beiden Boxer kämpften um die Qualifikation für das Finale.
b) Wettkampf, bei dem es um die Teilnahme am eigentlichen Wettbewerb geht:
er ist in der Qualifikation ausgeschieden.
Zus.: Olympiaqualifikation, Weltmeisterschaftsqualifikation.

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Qua|li|fi|ka|ti|on 〈f. 20
1. das Qualifizieren (1), das Sichqualifizieren, Ausbildung
2. Beurteilung
3. Fähigkeit, Eignung, Befähigung
4. Befähigungsnachweis
5. erbrachte (sportl.) Leistung, die zur Teilnahme an einem Wettbewerb berechtigt
6. (sportlicher) Wettbewerb, dessen Gewinn die Voraussetzung zur Teilnahme an einem nächsthöheren Wettbewerb ist
● die \Qualifikation für eine Aufgabe, Tätigkeit besitzen [<frz. qualification „Eignung, Befähigung“ <mlat. qualificatio <lat. qualis „wie beschaffen“ + facere „machen“]

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Qua|li|fi|ka|ti|on , die; -, -en [über frz. qualification < mlat. qualificatio, zu: qualificare, qualifizieren]:
1. Qualifizierung.
2.
a) <Pl. selten> durch Ausbildung, Erfahrung o. Ä. erworbene Befähigung zu einer bestimmten [beruflichen] Tätigkeit:
seine Q. [als Abteilungsleiter] steht außer Frage;
dafür fehlt ihm die [nötige] Q.;
b) Voraussetzung für eine bestimmte [berufliche] Tätigkeit (in Form von Zeugnissen, Nachweisen o. Ä.):
einzige erforderliche Q. ist das Abitur.
3. [engl. qualification] (Sport)
a) <Pl. selten> durch eine bestimmte sportliche Leistung erworbene Berechtigung, an einem Wettbewerb teilzunehmen;
b) Wettbewerb, Spiel, in dem sich die erfolgreichen Teilnehmer für die Teilnahme an der nächsten Runde eines größeren Wettbewerbs qualifizieren (1 b):
die Q. gewinnen.

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I
Qualifikation
 
[französisch, von mittellateinisch qualificatio »Befähigung«] die, -/-en,  
 1) allgemein: Befähigung, Eignung; Befähigungsnachweis.
 
 2) Arbeitsleben: die Merkmale eines Menschen hinsichtlich Arbeitsfähigkeit (Wissen), -disposition, -kondition (Können) und -bereitschaft (Wollen). Qualifikation wird uneinheitlich definiert, wobei folgende Merkmale beziehungsweise Ausprägungen verwendet werden: kognitive (Kenntnisse, Verstehen, Problemlösung), affektive (Interessen, Empfindungen, Werthaltungen), sensomotorische (manuelle Geschicklichkeit, Körpergeschicklichkeit, Reaktionsvermögen) und physiologische Merkmale (Belastbarkeit, Ausdauer, körperliche Kraft, Kondition, Sehen, Hören).
 
 3) Sport: Wettbewerb (bei Ballsportarten: Qualifikationsspiel[e]) zur Ermittlung der Teilnehmer eines Wettkampfes gemäß der in den Ausschreibungen festgelegten Teilnehmerzahl. - Im Tennis ein Qualifikationsturnier (mit Aktiven auf hinteren Ranglistenplätzen beziehungsweise Inhabern einer Wildcard) zum Erwerb der Teilnahmeberechtigung am eigentl. Turnier, an dem dann vier oder acht Aktive (je nach Turnierstärke) als Qualifikanten teilnahmen dürfen.
 
II
Qualifikation,
 
durch Ausbildung, Erfahrung oder Ähnliches erworbene Befähigung zu einer bestimmten (beruflichen) Tätigkeit.
 
III
Qualifikation,
 
Voraussetzung für eine Befähigung für eine bestimmte (berufliche) Tätigkeit (in Form von Zeugnissen, Testergebnissen, Nachweisen und Ähnlichem).
 

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Qua|li|fi|ka|ti|on, die; -, -en [über frz. qualification < mlat. qualificatio, zu: qualificare, ↑qualifizieren; 3: engl. qualification]: 1. Qualifizierung. 2. a) <Pl. selten> durch Ausbildung, Erfahrung o. Ä. erworbene Befähigung zu einer bestimmten [beruflichen] Tätigkeit: seine Q. [als Abteilungsleiter] steht außer Frage; dafür fehlt ihm die [nötige] Q.; Naujok ist nach Beendigung der Meisterschule der Meister mit der höchsten Q. (H. Gerlach, Demission 33); b) Voraussetzung für eine bestimmte [berufliche] Tätigkeit (in Form von Zeugnissen, Nachweisen o. Ä.): einzige erforderliche Q. ist das Abitur. 3. (Sport) a) <Pl. selten> durch eine bestimmte sportliche Leistung erworbene Berechtigung, an einem Wettbewerb teilzunehmen: mit dem Gewinn eines Punktes ..., der vielleicht schon die endgültige Q. ... bedeuten könnte (Kicker 82, 1981, 10); b) Wettbewerb, Spiel, in dem sich die erfolgreichen Teilnehmer für die Teilnahme an der nächsten Runde eines größeren Wettbewerbs ↑qualifizieren (1 b): die Q. gewinnen; für die Q. [gegen Schweden] trainieren; Das 800 000 Mark teure Boot startet hier ... bei der ersten von insgesamt drei -en zum Admiral's Cup (Hamburger Abendblatt 23. 5. 85, 16).

Universal-Lexikon. 2012.