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stille Reserve
stille Resẹrve,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: stille Rücklage, die in der Bilanz nicht ausgewiesene Rücklage, die dadurch entsteht, dass Vermögensgegenstände unterbewertet und Verbindlichkeiten überbewertet werden. Der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert weicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Ermessensspielräumen vom Buchwert ab.
 
 2) Wirtschaftsstatistik: Bezeichnung für Personen, die Arbeit suchen, ohne bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet zu sein (aktive stille Reserve), oder nur vorübergehend bis zu einer Besserung der Arbeitsmarktlage die Stellensuche aufgegeben haben (passive stille Reserve). Unter langfristigen Aspekten zählen hierzu auch diejenigen, die wegen schlechter Arbeitsmarktlage z. B. ihren Aufenthalt im Bildungswesen verlängern oder vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, da nachrückende Jahrgänge bei besserer Arbeitsmarktlage früher erwerbstätig werden oder länger im Arbeitsleben verbleiben würden.

Universal-Lexikon. 2012.