Erwerbspersonen,
in der amtlichen Statistik alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Den Gegensatz zu den Erwerbspersonen bilden die Nichterwerbspersonen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, z. B. Kinder, Schüler, Studenten, ältere Personen und Frauen oder Männer, die ausschließlich im eigenen Haushalt tätig sind. Die Zahl der Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen. Außerhalb der amtlichen Statistik werden die Erwerbspersonen häufig als Summe der Erwerbstätigen und Arbeitslosen definiert.
Universal-Lexikon. 2012.