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Gewässerschutz
Ge|wạ̈s|ser|schutz 〈m. 1; unz.〉 Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung

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Ge|wạ̈s|ser|schutz, der <o. Pl.>:
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch eingeleitete Abwässer o. Ä.

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Gewässerschutz,
 
die Gesamtheit von Maßnahmen zum vorsorglichen Schutz und zur langfristigen Erhaltung der Gewässer selbst und ihrer Umkreise als Lebensräume von Tieren und Pflanzen, zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, als Lieferanten für jederzeit einwandfreies Trinkwasser und als Bestandteile unserer Erholungsräume.
 
Bei den Gewässern wird unterschieden zwischen dem Grundwasser und den Oberflächengewässern als fließende (Bäche, Flüsse, Ströme) und stehende (Teiche, Weiher, Seen, Tümpel) Gewässer. Zwischen dem Grundwasser und den Oberflächengewässern besteht ein mengenmäßig nur schwer abschätzbarer Austausch in Form von Quellen und Versickerungen. Zu den Gewässern gehören im Sinne des Gewässerschutzes auch die Küstengewässer und die Binnenmeere.
 
Die Gewässer unterliegen seit alters unterschiedlichsten Nutzungen. Im Vordergrund stand jederzeit die Gewinnung von Trinkwasser für Mensch und Tier sowie von Betriebswasser für Gewerbe und Industrie. Unmittelbar damit verbunden ist die Einleitung von Abwässern und Abfällen. Traditionelle Nutzungen sind weiterhin Fischerei, Schifffahrt und Wasserkraftnutzung. Heute kommt u. a. noch die Nutzung für Freizeit und Erholung hinzu.
 
Jede Nutzung bedeutet einen Eingriff in das natürliche Gewässerökosystem und wirkt sich in der Regel negativ auf das Gewässer und seinen Umkreis aus. Wasserbau wurde jahrzehntelang als technischer Gewässerausbau nur unter Nutzungsgesichtspunkten betrieben, was eine starke Schwächung der Stabilität und damit der natürlichen Funktionstüchtigkeit der Gewässerökosysteme zur Folge hatte.
 
Die Zunahme der Bevölkerungszahl und die immer stärkere Industrialisierung führten zur Bildung von Ballungszentren, bevorzugt an Gewässern und mit vielfältigen schädlichen Auswirkungen auf diese. In den Ballungsgebieten wurden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Überschwemmungsgebiete, die als natürliche Hochwasserrückhalteräume wirkten, verstärkt zu Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen umfunktioniert. Dabei wurden immer mehr Flächenanteile »versiegelt«, was die Versickerung des Niederschlagswassers vermindert. Der einstmals gleichmäßig über längere Zeiträume verteilte Abfluss erfolgt jetzt in Hochwasserwellen, die sehr bald nach dem Regen einsetzen. Um das Abflussvermögen der Gewässer zu erhöhen, wurden sie begradigt und erhielten harte Uferbefestigungen.
 
In niederschlagsarmen Zeiten ist durch die fehlenden Grundwasserrücklagen der natürliche Abfluss in den Gewässern sehr gering, oft stammt der überwiegende Teil des Wassers aus den Abläufen der Kläranlagen. Die Trinkwassergewinnung unmittelbar aus Flüssen wurde in Deutschland schon vor Jahren weitgehend eingestellt. Auch die Gewinnung von Grundwasser mit Uferfiltrat ist rückläufig. Heute werden nahezu zwei Drittel des Trinkwassers aus echtem Grundwasser gewonnen. Dieses wurde lange Zeit als ausreichend geschützt vor schädlichen Einflüssen angesehen.
 
Seit mehreren Jahrzehnten werden auch im Grundwasser immer häufiger Beeinträchtigungen festgestellt, vorwiegend chemischer Art. Insbesondere aus den traditionellen stadtnahen Wassergewinnungsgebieten konnte der steigende Wasserbedarf nicht mehr gedeckt werden, da die Einzugsgebiete überbaut wurden, was die gewinnbare Wassermenge und deren Qualität minderte. Diesen Problemen wurde durch Fernwasserversorgungen und durch Verbund mit Wasserwerken außerhalb der Ballungsräume begegnet. Die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes wurde damit auch auf noch unberührte Bereiche im freien Land ausgedehnt.
 
Der technische Gewässerausbau verändert nicht nur das Abflussgeschehen, sondern das gesamte Gewässerökosystem, zu dem nicht nur der Wasserkörper, sondern auch die Ufer und die Uferrandzonen mit ihren Tieren und Pflanzen gehören. Um den Hochwasserabfluss möglichst zu beschleunigen, lässt man im Flussbett keinen Pflanzenwuchs zu. Durch den beschleunigten Abfluss und wegen der fehlenden Pflanzen finden viele Fischarten keinen Lebensraum mehr. In den ausgeräumten Flussbetten haben sich die Siedlungsmöglichkeiten für Kleinlebewesen verschlechtert, und auch größeren in und an den Gewässern lebenden Tieren wird die Lebensgrundlage entzogen. Mikro- und Makroorganismen in einem ausgewogenen Gleichgewicht ihrer Verteilung sind aber u. a. die Voraussetzung für eine natürliche Selbstreinigung der Gewässer.
 
Weitere Aspekte des technischen Gewässerausbaus kommen bei schiffbaren Gewässern hinzu. Sie werden den Anforderungen des modernen Binnenschiffsverkehrs angepasst und durch Staustufen auf einem Mindestwasserstand gehalten. Viele Flüsse sind dadurch nur noch zu Hochwasserzeiten als Fließgewässer einzustufen. In Niedrigwasserzeiten gleichen die Staustufen eher stehenden Gewässern. Die Durchgängigkeit der Gewässerökosysteme geht damit verloren, wodurch z. B. wandernde Fischarten wie der Lachs ihre Laichplätze nicht mehr erreichen können.
 
Trotz ihrer ökologischen Schwächung müssen die Gewässer zwangsläufig weiterhin große Abwassermengen bewältigen. In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Behandlung von häuslichen und industriellen Abwässern durchgeführt. Inzwischen sind 89 % der Bevölkerung der alten Bundesländer an biologische und weitergehende Kläranlagen angeschlossen, während es in den neuen Ländern weniger als die Hälfte sind.
 
Zur Beurteilung der Gewässergüte werden immer noch hauptsächlich biologische Merkmale hinsichtlich des Sauerstoffverbrauchs und der Lebensgemeinschaften herangezogen. Wenig direkt berücksichtigt werden schwer abbaubare organische und anorganische Reststoffe, Schwermetalle und Pflanzennährstoffe. Grundsätzlich ergibt sich aus jeder Einleitung von Abwässern eine Veränderung des Nährstoff- und Spurenelementangebots im Gewässer, die sich in einer Artenverschiebung und/oder einem Artenrückgang bei Flora und Fauna bemerkbar macht. Pflanzennährstoffe (Phosphate und Nitrate) werden in einer konventionellen Kläranlage nur unbedeutend zurückgehalten, dazu müssen spezielle Verfahrensschritte vorgesehen werden.
 
Die erhöhte Zufuhr von Pflanzennährstoffen führt zur Überdüngung der Gewässer (Eutrophierung) und damit u. a. zu einem jahreszeitlichen Wechsel zwischen übermäßigem Algenwachstum und anschließendem Absterben der Algen aufgrund von Sauerstoffmangel. Hiervon sind insbesondere langsam fließende und stehende Gewässer betroffen.
 
Die Quellen für Stoffeinträge in Gewässer sind vielfältig. Neben direkten Einleitungen spielen diffuse Quellen aus Regenwasser, Landwirtschaft, Industrie, Reststoffdeponien eine Rolle. Aus diesen Quellen stammt auch eine Reihe von Schad- und Giftstoffen, die zur nachhaltigen Schädigung, sogar zur Abtötung der Lebewesen führen können. Auch der Stoffeintrag aus der Luft ist nicht zu vernachlässigen (saure Niederschläge, Nährstoffe, besonders Stickstoff).
 
Alle diese Belastungsquellen überlagern sich und führen oftmals erst durch ihr Zusammenwirken zu kritischen Gewässerzuständen. Wegen der Vielfalt der Gewässerbeeinträchtigungen und wegen der besseren Kenntnisse über die Zusammenhänge und Auswirkungen müssen die Gewässerschutzziele heute neu definiert werden. Es geht nicht mehr nur um den Schutz wichtiger Gewässernutzungen, wie z. B. die Trinkwasserversorgung, sondern um den Schutz der Gewässer selbst und des Lebens in den Gewässern und in ihrem Umkreis. Schutzobjekte dürfen nicht mehr nur die Binnengewässer und das Grundwasser sein, sondern es müssen auch die Schelf- und die Binnenmeere mit einbezogen werden. Die erweiterten Gewässerschutzziele und der Umstand, dass Gewässer naturgegeben nicht an Verwaltungsgrenzen enden, machen Gewässerschutzkonzepte erforderlich, die über politische Grenzen hinweg das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers erfassen. Dazu ist eine übergeordnete Gesetzgebung erforderlich, wobei die wasserwirtschaftlichen Zielplanungen mit denen der Raumordnung und der Landesplanung zu koordinieren sind.
 
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Bundesrepublik Deutschland in seiner ersten Fassung von 1957 diente anfangs nur der Regelung der Abwasserableitung unter Nutzungsgesichtspunkten. Mit der fünften Novelle von 1986 wird jetzt auch die Rolle der Gewässer in der Landschaft stärker hervorgehoben. Die Gewässerzustände müssen unabhängig von den vorgesehenen Nutzungen die Ausbildung von typischen Lebensgemeinschaften in und am Gewässer ermöglichen. Durch festgelegte Mindestanforderungen wird die Einleitung von Stoffen generell begrenzt, wobei für gefährliche Stoffe besondere Anforderungen gelten. Auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtet ökologische Aspekte des Gewässerschutzes. Viele Gewässer-Biotoptypen gehören zu den gesetzlich besonders geschützten Biotopen.
 
Zur Durchsetzung der Forderungen ist nach dem Abwasserabgabengesetz für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Gebühr zu entrichten. Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die auch für gereinigtes Abwasser unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der oxidierbaren Stoffe und der Giftigkeit des Abwassers bestimmt wird.
 
Die Wassergesetze galten bisher nur für kommunale und für gewerbliche beziehungsweise industrielle Direkteinleiter, die ihre Abwässer über eine Kläranlage unmittelbar in einen Vorfluter einleiten. Erst nach der fünften Novelle zum WHG können Kläranlagenbetreiber die Forderungen an Indirekteinleiter, die ihre Abwässer über ein öffentliches Kanalnetz und eine kommunale Kläranlage in einen Vorfluter einleiten, verursachergerecht weitergeben. Wegen der Vielzahl der Einleiter in einem Stadtgebiet ist eine Überwachung jedoch nur in vereinfachter Form und auf spezifische Stoffe begrenzt möglich.
 
Bei künftigen Forderungen zum Gewässerschutz muss das Emissionsprinzip Vorrang haben, d. h., alle Abwassereinleitungen in die Gewässer müssen einheitlich vorgegebene Bedingungen erfüllen. Allgemein werden in stärkerem Maße die Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung anzuwenden sein, insbesondere zur Eliminierung von Phosphor und Stickstoff. Für biologisch schwer oder nicht abbaubare Stoffe sollten Einleitungsverbote ausgesprochen werden.
 
Flankierend zur weitergehenden Abwasserreinigung ist eine Verbesserung der Behandlung des gesammelten Niederschlagswassers und eine Sanierung der Kanalnetze erforderlich. Das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser ist zum Teil erheblich verschmutzt. Es wird bei Trennsystemen direkt in Gewässer eingeleitet. Bei Mischsystemen kommt es mit dem kommunalen Abwasser zusammen in dasselbe Kanalnetz und wird bei Überlastung des Netzes als Gemisch aus Niederschlags- und Abwasser in den Vorfluter abgegeben. Dadurch können die mit Niederschlagswasser aus Entwässerungsnetzen in die Gewässer gelangenden Schmutzfrachten größer sein als diejenigen, die mit gereinigtem Abwasser über Kläranlagenabläufe eingeleitet werden.
 
Je weitergehend gesammelte Abwässer und Regenwässer gereinigt werden, desto mehr gewinnen Gewässerbelastungen mit organischen und anorganischen Stör- und Schadstoffen aus diffusen Quellen an Bedeutung. Dies gilt auch für Grundwasserbelastungen aus Überdüngung (Nitrate) und Pflanzenschutzmitteln. Der in den letzten Jahren aufgetretene Anstieg des Nitrats im Trinkwasser ist im Wesentlichen auf die zunehmende Nitratauswaschung landwirtschaftlich intensiv genutzter, d. h. mit Stickstoff überdüngter Böden zurückzuführen. Die Wasserwerke sind von derartigen Gewässerverschmutzungen besonders betroffen, da in der Trinkwasserverordnung scharfe Anforderungen hinsichtlich der Konzentrationen von chemischen Stoffen gestellt werden (Minimierungsgebot). Die Verminderung der chemischen Belastungen aus diffusen Quellen ist in der Zukunft eine wesentliche Aufgabe des Gewässerschutzes.
 
Bei Gewässerausbauten sind ökologische Gesichtspunkte wesentlich stärker als bisher zu berücksichtigen. Rein technisch ausgebaute Gewässer sollten in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden (Renaturierung). Durch geeignete Linienführung, Querschnitts- und Ufergestaltung unter Berücksichtigung der natürlichen Standortverhältnisse sollen sich stabile Lebensräume ausbilden können. Die Gewässerpflege ist auf das unbedingt notwendige Maß und auf die Förderung der natürlichen Entwicklung zu begrenzen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Abwasser · Abwasserreinigung · chemischer Sauerstoffbedarf · Eutrophierung · Gewässerausbau · Gewässergüte · Gewässersanierung · Gewässerversauerung · Grundwasser · Wasseraufbereitung · Wasserkreislauf · Wasserschutzgebiete
 
Literatur:
 
Daten zur Umwelt (1984 ff.);
 H. Klapper: Eutrophierung u. G. Wassergütebewirtschaftung. Schutz u. Sanierung von Binnengewässern (1992);
 W. Schönborn: Fließgewässerbiologie (1992);
 
Tb. der Wasserwirtschaft, hg. v. H. Bretschneider u. a. (71993);
 L. A. Hütter: Wasser u. Wasserunters. (61994).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Wasser: Eine gefährdete Ressource
 
Abwasserreinigung in kommunalen Kläranlagen
 

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Ge|wạ̈s|ser|schutz, der <o. Pl.>: Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch eingeleitete Abwässer o. Ä.: Die Ausstellung ... beschäftigte sich mit Fragen wie Wasserversorgung und -qualität, G. und Umweltverantwortung (Tag & Nacht 2, 1997, 8).

Universal-Lexikon. 2012.