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Ge|bühr [gə'by:ɐ̯], die; -, -en:Betrag, der für [öffentliche] Leistungen zu bezahlen ist:
die Gebühr für einen neuen Pass beträgt knapp 60 Euro; eine Gebühr erheben, entrichten; die Gebühren erhöhen; hier kann man gegen eine geringe Gebühr Fahrräder leihen.
Zus.: Abfertigungsgebühr, Anmeldegebühr, Anwaltsgebühr, Aufnahmegebühr, Bearbeitungsgebühr, Benutzungsgebühr, Fernsehgebühr, Hafengebühr, Immatrikulationsgebühr, Leihgebühr, Mahngebühr, Maklergebühr, Nachnahmegebühr, Nutzungsgebühr, Parkgebühr, Prüfungsgebühr, Rundfunkgebühr, Strafgebühr, Studiengebühr, Telefongebühr, Verwaltungsgebühr.
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Ge|bühr 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. Schuldigkeit
2. Angemessenheit, Schicklichkeit
● jmdn. nach \Gebühr bestrafen, belohnen wie es sich gehört; jmdn. über \Gebühr beanspruchen mehr, als sich gehört
II 〈zählb.〉
1. öffentl. Abgabe (Post\Gebühr, Telefon\Gebühr)
2. Kosten
3. Vergütung für geleistete Dienste (Aufnahme\Gebühr, Anwalts\Gebühr)
● eine \Gebühr entrichten, bezahlen; jmdm. die \Gebühr(en) erlassen; die \Gebühr für eine notarielle, amtliche Bestätigung; eine \Gebühr von zwanzig Euro
[→ gebühren]
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Ge|bühr , die; -, -en [mhd. gebür(e), ahd. giburi, eigtl. = was einem zukommt, zufällt, zu ↑ gebühren]:
1. für eine [öffentliche] Dienstleistung (an eine Behörde, ein Amt) zu bezahlender Betrag:
die G. für die Benutzung beträgt 20 Euro;
eine G. erheben, bezahlen, entrichten;
gegen G. etw. leihen.
2.
☆ nach G. (angemessen: seine Arbeit wird nach G. bezahlt);
über G. (mehr als nötig, übertrieben).
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Gebühr,
Otto, Schauspieler, * Kettwig (heute zu Essen) 29. 5. 1877, ✝ Wiesbaden 13. 3. 1954; kam über Dresden 1909 nach Berlin (Deutsches Theater); wurde besonders durch den Film als Darsteller Friedrichs des Grossen (erstmals 1922 in »Fridericus Rex«, zuletzt 1942) bekannt; nach dem Zweiten Weltkrieg führte er Tourneen mit einem eigenen Ensemble durch.
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Ge|bühr, die; -, -en [mhd. gebür(e), ahd. giburi, eigtl. = was einem zukommt, zufällt, zu ↑gebühren]: 1. für eine [öffentliche] Dienstleistung (an eine Behörde, ein Amt) zu bezahlender Betrag: die G. für die Benutzung beträgt 20 Mark; eine G. erheben, bezahlen, entrichten; Immer mehr Schiffe entsorgen illegal ihr Altöl auf See, weil zwischenzeitlich die Häfen dafür -en verlangen (Woche 14. 3. 97, 57); gegen G. etw. leihen; Die ... Rennstrecke im Park ist gegen G. von jedem zu befahren (Frankenberg, Fahren 131). 2. *nach G. (angemessen): seine Arbeit wird nach G. bezahlt; über G. (mehr als nötig, übertrieben): Sie kennen das sicher: Zahlreiche bürokratische Hemmnisse belasten Sie und Ihre Mitarbeiter über G. (NJW 18, 1984, XVI).
Universal-Lexikon. 2012.