Reststoffe,
bei der Energieumwandlung oder Herstellung, Be- oder Verarbeitung von Stoffen neben den eigentlichen Produkten entstehende Stoffe (Stoffgemische), die sich aus verwertbaren Bestandteilen und nicht verwertbaren Abfällen oder Abwässern zusammensetzen. Die Entsorgung von Reststoffen unterliegt nach der Nachweis-VO vom 10. 9. 1996, die die Abfallreststoffüberwachungs-VO ablöste, einer abfallrechtlichen Überwachung.
Universal-Lexikon. 2012.