Gewässerausbau,
die über eine Unterhaltung hinausgehenden Baumaßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers mit dem Ziel, das Gewässerbett festzulegen und zu sichern, benachbarte Flächen vor Hochwasser zu schützen, eine günstige Vorflut sicherzustellen und Nutzungen (z. B. Schifffahrt, Wasserkraftgewinnung, Wasserentnahme und -rückgabe, Fischerei, Erholung, Sport) zu ermöglichen. Durch den Gewässerausbau (etwa 40 % aller Fluss- und Bachläufe sind ausgebaut) wurde die natürliche Funktionsfähigkeit der Fließgewässer-Ökosysteme stark beeinträchtigt. Die Lebensgemeinschaften in Fluss oder Bach reagieren bei einem Gewässerausbau in der Regel mit Verringerung der Artenzahl, Abnahme der Individuenzahl sowie mit einer Veränderung der Artenzusammensetzung. Das Fehlen oder die starke Verminderung von Wasserpflanzen ist eine der Hauptursachen für die Artenarmut der Fauna in regulierten Fließgewässern. Um die nachteiligen Auswirkungen dieser wasserbaulichen Maßnahmen auf die Gewässerökologie auszugleichen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer sowie den ökologischen Wert der Flusslandschaft wieder zu verbessern, wird eine verstärkte Renaturierung und Revitalisierung angestrebt. Die in den letzten Jahren erstellten Richtlinien zum naturnahen Gewässerausbau beinhalten, dass bereits im Planungsstadium wesentliche Voraussetzungen für einen Gewässerausbau nach ökologischen Erfordernissen zu berücksichtigen sind: Ist ein Gewässerausbau erforderlich, so müssen entsprechende Ausgleichs- beziehungsweise Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden. Als Ergänzung muss eine geeignete Uferbepflanzung folgen, denn nur dann können sich, unter Berücksichtigung der natürlichen Verhältnisse, die ausgebauten Abschnitte zu naturnahen Gewässerabschnitten entwickeln.
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Ge|wạ̈s|ser|aus|bau, der: Gesamtheit der baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung eines Gewässers mit dem Ziel, das Gewässerbett festzulegen u. zu sichern, angrenzende Flächen gegen Hochwasser zu schützen u. eine Nutzung (z. B. für die Schifffahrt, die Gewinnung von Wasserkraft, zu Erholungszwecken) zu ermöglichen.
Universal-Lexikon. 2012.