Version; Ausgabe; Edition; Auflage; Druck; Abdruck; Ausgabe (eines Buches); Steckdose; Halterung; Kontrolle; Contenance; Haltung; Beherrschung
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Fas|sung ['fasʊŋ], die; -, -en:1. Vorrichtung zum Festschrauben oder Festklemmen elektrischer Birnen, Röhren o. Ä.:
eine Glühlampe in die Fassung schrauben.
Syn.: ↑ Halter.
Zus.: Lampenfassung, Schraubfassung.
2. der Befestigung von etwas dienende, oft kunstvoll ausgearbeitete Umrandung:
der Brillant hat sich aus der Fassung gelöst.
Zus.: Bleifassung, Brillenfassung, Steinfassung.
3. <ohne Plural> gelassene innere Haltung, Besonnenheit:
seine Fassung bewahren, verlieren; jmdn. aus der Fassung bringen.
4. ausgearbeitete Gestalt und Form eines literarischen, künstlerischen o. ä. Werkes:
die zweite Fassung eines Romans.
Zus.: Bühnenfassung, Endfassung, Fernsehfassung, Kurzfassung, Neufassung, Orchesterfassung, Originalfassung, Rohfassung, Textfassung, Urfassung.
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Fạs|sung 〈f. 20〉
I 〈zählb.〉
1. Umrahmung (bes. aus Edelmetall für Edelsteine)
2. 〈El.〉 Haltevorrichtung für Glühlampen, Leuchtstoffröhren o. Ä., die auch die elektrische Verbindung herstellt
3. Rahmen der Brillengläser
4. Form, Wortlaut (bes. von Schriftstücken od. Dichtwerken)
5. Bemalung (eines Holzschnitzwerkes, bes. im MA üblich)
● die erste, ursprüngliche \Fassung; die zweite \Fassung weicht nur wenig, stark von der ersten ab; von diesem Drama sind zwei \Fassungen bekannt; im Alter hat er dem Roman eine andere \Fassung gegeben; der Film wurde in der deutschen \Fassung nicht gekürzt; der Film läuft in französischer \Fassung; die verschiedenen \Fassungen des Gedichtes miteinander vergleichen
II 〈unz.〉 Beherrschung, Selbstbeherrschung, Gemütsruhe, Geistesgegenwart, Ergebung ● die \Fassung bewahren, (nicht) verlieren; mit Mühe die \Fassung wiedergewinnen; er lässt sich nicht so leicht aus der \Fassung bringen; aus der \Fassung geraten, kommen; etwas mit \Fassung ertragen
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Fạs|sung , die; -, -en [mhd. vaʒʒunge = Gefäß; Bekleidung; Schmuck]:
1.
a) der Befestigung eines Gegenstands (bes. eines Schmucksteins) in etw. dienende, oft kunstvoll ausgearbeitete Umrandung, Einfassung:
die goldene F. einer Perle;
die F. (das Gestell) der Brille ist verbogen;
b) dem Auffangen, Sammeln von Wasser (bes. eines Brunnens) dienende [ausgemauerte] Umrandung:
eine Quelle mit einer steinernen F. umgeben;
c) [genormte] Haltevorrichtung zum Festschrauben od. Festklemmen von elektrischen Glühlampen, Röhren o. Ä., durch die gleichzeitig der elektrische Kontakt hergestellt wird:
die Birne aus der F. schrauben.
2.
die genaue F. (den genauen Wortlaut) eines Gesetzes nicht kennen;
der Beschluss wurde in eine kürzere F. gebracht;
b) durch entsprechende Ausarbeitung od. bearbeitende Gestaltung entstandene Form, Art der formalen u. inhaltlichen Gestaltung eines künstlerischen, wissenschaftlichen o. Ä. Werkes:
die ursprüngliche, letzte F. eines Romans, einer Abhandlung;
der französische Film läuft in deutscher F.
3. (Kunstwiss.) farbige Bemalung bzw. Vergoldung einer Skulptur aus Holz od. auch Stein (bes. im MA. u. im Barock).
die F. bewahren, verlieren;
aus der F. geraten;
er ist durch nichts aus der F. zu bringen;
sie war völlig außer F.;
trags mit F.!;
nach F. ringen.
5. <o. Pl.> (selten)
die F. voreiliger Beschlüsse;
6.
a) <o. Pl.> Fassungsvermögen:
ein Getreidesilo mit 120 t F.;
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Fassung,
1) Elektrotechnik: Halte- und Kontaktvorrichtung bei elektrischen Leuchten zum einfachen und sicheren Einsetzen von Lampensockeln, die außerdem ein rasches Auswechseln von Lampen ermöglicht. Aus Sicherheitsgründen darf der Kontakt mit dem Versorgungsstromkreis erst eintreten, wenn der Sockel nicht mehr berührt werden kann. Übliche Lampenfassungen sind Schraubfassungen (Edisonfassung, mit dem Kurzzeichen E vor der Durchmesserangabe in mm, z. B. E 27, E 14) und Bajonettfassungen (Bajonettverschluss), die aufgrund ihres erschütterungssicheren Sitzes v. a. im Fahrzeugbau verwendet werden, sowie Steckfassungen, z. B. bei Leuchtstofflampen.
2) Goldschmiedekunst: die dauerhafte Befestigung von Edelsteinen und Perlen in Metall.
3) Kunst: die farbige Bemalung von Holzbildwerken, im weiteren Sinn auch die Bemalung von Skulptur und Plastik aus Stein, Ton, Bronze und Stuck sowie auch die Bemalung von Architektur (Polychromie). Die Holzfigur erhielt meist mehrere Anstriche mit Kreide oder Gips (bei Fugen über einer Leinwandgrundierung). Auf diese wurden dann die Temperafarben oder die Vergoldung sowie Applikationen aufgetragen. Seit dem 15. Jahrhundert wurden Holzbildwerke auch mit Ölfarben gefasst. Diese Arbeit führte der Fassmaler aus. Während die farbige Fassung der mittelalterlichen, Renaissance- und Barockbildwerke im Allgemeinen gut erhalten ist, ist sie für die Kulturen des Altertums nur noch selten in Spuren nachweisbar. Eine Ausnahme bildet der gute Erhaltungszustand bemalter und vergoldeter ägyptischer Holzskulpturen.
U. Schiessl: Rokoko-F. u. Materialillusion (1979);
U. Schiessl: Techniken der Fassmalerei in Barock u. Rokoko (1983);
4) Literatur: die einem Text vom Autor bei der Niederschrift gegebene Form; durch Umarbeitungen entstehen Doppelfassungen und Mehrfachfassungen des gleichen Werkes, deren angemessene Wiedergabe in einer historisch-kritischen Ausgabe Gegenstand der Editionstechnik ist.
5) Wasserbau: Wasserfassung, Wasserentnahmebauwerk; bei Entnahme aus Seen in der Regel bestehend aus einem Einlaufbauwerk, bei Entnahme aus Fließgewässern zusätzlich aus einem Staubauwerk, bei der Grundwasserentnahme aus Brunnen und Pumpanlage.
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Fạs|sung, die; -, -en [mhd. vaʒʒunge = Gefäß; Bekleidung; Schmuck]: 1. a) der Befestigung eines Gegenstands (bes. eines Schmucksteins) in etw. dienende, oft kunstvoll ausgearbeitete Umrandung, Einfassung: die goldene F. eines Edelsteins, einer Perle; die F. (das Gestell) der Brille ist verbogen; b) dem Auffangen, Sammeln von Wasser (bes. eines Brunnens) dienende [ausgemauerte] Umrandung: eine Quelle mit einer steinernen F. umgeben; c) [genormte] Haltevorrichtung zum Festschrauben od. Festklemmen von elektrischen Glühlampen, Röhren o. Ä., durch die gleichzeitig der elektrische Kontakt hergestellt wird: die Birne aus der F. schrauben; Eine neue Glühlampe in eine F. schrauben (H. Gerlach, Demission 227). 2. a) sprachliche Form, Ausformung; Formulierung: die F. einer Eingabe ändern; die genaue F. (den genauen Wortlaut) eines Gesetzes nicht kennen; der Beschluss wurde in eine kürzere F. gebracht; ... wie eng solche Irrtümer oft mit ... zu unbestimmten weiten -en (Definitionen) des Instinktbegriffs zusammenhängen (Lorenz, Verhalten I, 283); b) durch entsprechende Ausarbeitung od. bearbeitende Gestaltung entstandene Form, Art der formalen u. inhaltlichen Gestaltung eines künstlerischen, wissenschaftlichen o. ä. Werkes: die erste, ursprüngliche, letzte F. eines Romans, einer Abhandlung; Erst 1930 habe er auf diese Lieder wieder zurückgegriffen, um ihnen eine endgültige F. zu geben (Melos 3, 1984, 70); der französische Film läuft in deutscher F. 3. (Kunstwiss.) farbige Bemalung bzw. Vergoldung einer Skulptur aus Holz od. auch Stein (bes. im MA. u. im Barock). 4. <o. Pl.> Selbstbeherrschung; Haltung: die F. bewahren, behalten, verlieren; sie gewann ihre F. zurück; er ist durch nichts aus der F. zu bringen; trags mit F.!; nie durfte er sich vergessen, nie aus der F. geraten, nie die Beherrschung verlieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 33); nach F. ringen; sie war völlig außer F. 5. <o. Pl.> (selten) a) das Fassen (1 b): die F. voreiliger Beschlüsse (Fraenkel, Staat 234); b) das geistige Erfassen, Fassen (10 a): die F. eines komplizierten Sachverhaltes. 6. a) <o. Pl.> Fassungsvermögen: Aluminiumgetreidesilo mit Auslauftrichter zu verkaufen. 120 t F. (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 7); b) Ladung (1 b): Joana ... schaltet knirschfrei, lässt den Motor aufjaulen, übergibt die F. Schüttgut ohne Krümelei dem bereitstehenden Kipper (Köhler, Hartmut 77).
Universal-Lexikon. 2012.