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Journalismus
Jour|na|lis|mus [ʒʊrna'lɪsmʊs], der; -:
1. Zeitungs-, Pressewesen:
im Journalismus tätig sein; sie kommt vom Journalismus her (ist von Hause aus Journalistin).
2.
a) Tätigkeit der Journalistinnen und Journalisten:
dieses Land kennt keinen freien Journalismus.
b) (salopp, oft abwertend) journalistische Berichterstattung, Schreibweise:
ein Beispiel von billigem Journalismus.

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Jour|na|lịs|mus 〈[ ʒur-] m.; -s; unz.〉
1. Zeitungswesen
2. schriftsteller. Tätigkeit für die Presse
3. 〈abwertend〉 journalist. Stil, die Art, wie in Zeitungen geschrieben wird
[<frz. journalisme „Zeitungswesen“]

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Jour|na|lịs|mus , der; -:
1. Zeitungs-, Pressewesen:
im J. tätig sein;
er kommt vom J. her (ist von Hause aus Journalist, hat vorher als Journalist gearbeitet).
2.
a) Tätigkeit von Journalist(inn)en:
dieses Land kennt keinen freien J.;
b) charakteristische Art der Zeitungsberichterstattung; für Journalist(inn)en typischer Schreibstil:
ein Beispiel von billigem J.

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Journalịsmus
 
[ʒʊr-; französisch] der, -, zusammenfassende Bezeichnung für Tätigkeiten, durch die aktuelle Informationen inhaltlich gestaltet werden, im engeren Sinn die Tätigkeit von Journalisten in Presse, elektronischen Medien (Hörfunk, Fernsehen, audiovisuelle Medien, Onlinemedien), Nachrichtenagenturen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die neben dem Recherchieren, Bearbeiten und Präsentieren der Meldungen auch deren Interpretation und Analyse umfasst.
 
Mit der Ausbreitung der Massenmedien, v. a. mit der Entwicklung der elektronischen Medien Hörfunk und Fernsehen im 20. Jahrhundert, hat die gesellschaftliche Bedeutung des Journalismus stark zugenommen. Zu den meisten Themen, Ereignissen und Personen der Politik und des Zeitgeschehens, über die sich Menschen Meinungen und Einstellungen bilden, können sie nicht auf direkte eigene Erfahrungen zurückgreifen. Sie informieren sich darüber durch die modernen Massenkommunikationsmittel. Damit kommt dem Journalismus eine bedeutende Rolle für das politische Denken und Handeln der Staatsbürger zu.
 
 Gesellschaftliche und rechtliche Grundlagen
 
Von grundlegender Bedeutung für den Journalismus eines Landes ist dessen politisch-gesellschaftliches System. Deutlich wird sein Einfluss insbesondere bei der Betrachtung der verschiedenen Formen von Journalismus in liberalen westlichen Demokratien, in Ländern der Dritten Welt und in totalitären Systemen (Medienpolitik). Das politisch-gesellschaftliche System eines Staates wirkt sich in dreifacher Weise auf die Gestaltung der Medieninhalte aus: 1) Es legt die rechtlichen Grundlagen (z. B. Freiheit der Informationsbeschaffung, Verbreitungsfreiheit, Meinungsfreiheit) für die journalistische Tätigkeit fest. 2) Es bestimmt die Art des Zugangs zu beruflichen Positionen sowie die Inhalte der Ausbildung von Journalisten. 3) Es definiert den Orientierungsrahmen für eine journalistische Berufsethik.
 
In den westlichen Demokratien - und nur auf diese beziehen sich die folgenden Ausführungen - ist der Journalist in der Regel mit Schutzgarantien gegen staatliche Einflüsse und häufig mit rechtlichen Privilegien ausgestattet, die ihm seine Aufgabe für die politische Meinungs- und Willensbildung erleichtern sollen. Zu den rechtlichen Privilegien zählen der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch gegenüber Behörden sowie eine verkürzte Verjährung bei Presseinhaltsdelikten, d. h. in Fällen, in denen die journalistischen Beiträge selbst das Recht verletzen. Zu den Schutzgarantien gehören in Deutschland u. a. das Zeugnisverweigerungsrecht, das Verbot der Zensur, der Schutz vor Beschlagnahme von Redaktionsdokumenten und eine erschwerte Beschlagnahme fertiger Druckerzeugnisse.
 
Juristische Maßnahmen zur Aushöhlung der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit (u. a. Redaktionsdurchsuchungen) sind in freiheitlich-demokratischen Ordnungen selten und stoßen in der Öffentlichkeit auf Ablehnung. Die Presse genießt einen besonderen Schutz vor Beschränkungen, um ihre öffentliche Aufgabe - in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten zu beschaffen, zu verbreiten und durch Kritik und Stellungnahmen an der Meinungsbildung der Bürger mitzuwirken - erfüllen zu können. Damit übt sie eine wesentliche Funktion bei der Kritik und Kontrolle des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehens aus.
 
 Journalismus im politischen Kräftefeld
 
Die Bedeutung des Journalismus für die politischen Willensbildung führt auch in demokratischen Systemen dazu, dass Regierung und Parteien versuchen, auf die Berichterstattung der Medien insgesamt oder auf einzelne Journalisten in institutionalisierter, informeller oder professioneller Form Einfluss zu nehmen. Institutionalisiert ist in Deutschland u. a. die Einflussnahme von Politikern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (z. B. Vertreter von Regierungen und Parteien in den Aufsichtsgremien), was sich sowohl auf die langfristige Programmgestaltung als auch auf Personalentscheidungen auswirken kann (so werden journalistische Arbeitsplätze im Rundfunk häufig eher nach Gesichtspunkten des »Parteienproporzes« als nach berufsbezogenen Maßstäben vergeben).
 
Einen informellen Einfluss üben Politiker auf Journalisten v. a. in der lokalen Berichterstattung aus, indem sie sich mit ihrer Kritik an Vorgesetzte oder direkt an die Betroffenen wenden oder indem sie gezielt soziale Kontakte zu Journalisten pflegen. Allerdings besteht ihre einzige Sanktionsmöglichkeit in der Regel darin, einzelnen Journalisten Interviews oder Hintergrundinformationen zu verweigern, was ihren eigenen politischen Zielen meistens zuwiderläuft.
 
Einen professionellen Weg der Einflussnahme stellt die mediengerechte Öffentlichkeitsarbeit von Politikern dar. Durch Pressemitteilungen und die Inszenierung von Ereignissen, über die Journalisten aufgrund ihrer Berufsnormen berichten müssen (z. B. Pressekonferenzen), können es Politiker bis zu einem gewissen Grad erreichen, dass die Medieninhalte ihren politischen Zielen dienen. Bestimmte Ereignismerkmale (»Nachrichtenfaktoren«) wie Konflikthaltigkeit, Negativismus oder die Beteiligung prominenter Personen erhöhen die Chancen erheblich, dass über diese Ereignisse berichtet wird. Damit werden journalistische Entscheidungen in einem gewissen Maß vorhersagbar und können in der politischen Kommunikation strategisch genutzt werden. Das Aufgreifen bestimmter Themen in den Medien kann sich für die politische Karriere von Personen somit fördernd oder hindernd auswirken. Gleichzeitig aber bieten die Massenmedien mit ihrer großen Publizität und ihrer hohen Reichweite überhaupt erst die notwendige Voraussetzung für politischen Erfolg.
 
Vielfach wird befürchtet, dass die zunehmende Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft grundsätzlich eine Gefahr für die journalistische Unabhängigkeit darstelle. So nehmen Aktivitäten und Arbeitsplätze im »subsidiären Journalismus« ständig zu, d. h. in solchen Bereichen, die die eigentliche journalistische Arbeit durch Herausgabe von Texten und Veröffentlichungen, die im Interesse eines Unternehmens oder einer Institution verfasst sind (PR-Berichte), zu beeinflussen suchen. Andererseits sind Journalisten zunehmend auf Informationen von Regierungsstellen, Behörden, Verbänden und öffentlichen Institutionen angewiesen, da die Möglichkeiten eigener Recherche aufgrund der ständig anwachsenden Themenvielfalt begrenzt sind. Die Abhängigkeit des Journalismus von der Werbeträgerfunktion der Medien hat im 20. Jahrhundert das Berufsbild der Journalisten nachhaltig verändert. Die aktuell informierenden Tätigkeiten (Nachrichtenbeschaffung und -überprüfung) traten zurück gegenüber der präsentierenden (visualisierenden) und thematisierenden Funktion, was sich z. B. am Rückgang der Stellen im Tageszeitungsbereich und in einem Boom an Arbeitsplätzen bei Zeitschriften, insbesondere Special-Interest- und Kundenzeitschriften, zeigt. Die früher eng gezogenen Grenzen zwischen Journalismus und Public Relations sind, auch infolge der etwa Ende der 1980er-Jahre einsetzenden Professionalisierung in der Öffentlichkeitsarbeit, durchlässiger geworden. Die ehemals verbreiteten Vorurteile auf beiden Seiten sind einem eher partnerschaftlichen Verhältnis gewichen, da u. a. auch die Fluktuation zwischen beiden Berufsgruppen zugenommen hat.
 
 Journalisten als Arbeitnehmer
 
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Gestaltung der Medieninhalte ist die rechtliche und wirtschaftliche Struktur der Medienorganisationen. Journalisten arbeiten in der Regel als Angestellte (Redakteure) oder als freie Mitarbeiter für Verlage und Rundfunkanstalten. Die Verleger der privatwirtschaftlichen Presse haben als Eigentümer das Recht, die grundsätzliche politische oder sonstige weltanschauliche Ausrichtung ihres Blattes zu bestimmen und Journalisten einzustellen oder zu entlassen, um diese Ausrichtung zu gewährleisten. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben Journalisten keinen unbeschränkten Anspruch auf Verwirklichung ihres subjektiven Grundrechts auf Meinungsäußerungsfreiheit. Diese Freiheit wird begrenzt durch den gesetzlichen Auftrag ihrer jeweiligen Rundfunkanstalt, die ihrerseits stellvertretend die Rundfunkfreiheit für alle Bürger wahrnehmen soll.
 
Bei der Presse wird vielfach ein Entscheidungsmodell praktiziert, das dem Verleger die »Grundsatzkompetenz«, d. h. die Entscheidung über die grundsätzliche politische Ausrichtung des Blattes, und den Redakteuren die »Detailkompetenz«, d. h. die Haltung zu tagesaktuellen Themen und Ereignissen, zuweist und ihnen das Recht gibt, es abzulehnen, gegen ihre Überzeugung zu schreiben, ohne arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch heute noch umstritten ist, wem die »Richtlinienkompetenz« zusteht, d. h. die Entscheidungsbefugnis über die Haltung einer Zeitung bei neu auftretenden Themen, die von Bedeutung für die künftige allgemeine publizistische Linie sind; in der Regel wird sie vom Chefredakteur (beziehungsweise den Chefredakteuren) oder Herausgeber ausgeübt.
 
Mit dem Begriff »innere Pressefreiheit« werden die Rechtsbeziehungen innerhalb der Massenmedien umschrieben, d. h. die Rechtsstellung der Redaktion im Verlag sowie die Rechtsstellung der einzelnen Journalisten und der freien Mitarbeiter innerhalb der Redaktion und innerhalb des Verlags. Nur in einzelnen Fällen (z. B. »Mannheimer Morgen«, »Saarbrücker Zeitung«, »Stern«, »Die Zeit«) ist sie durch Redaktionsstatute geregelt, die sich, wie die Praxis zeigte, in ernsteren Konfliktfällen jedoch kaum bewährt haben. Studien zufolge ist es in Deutschland bisher nur selten zu Konflikten zwischen Journalisten und Verlegern gekommen; Journalisten können weitgehend autonom bestimmen, wie über einzelne Themen berichtet wird, wobei allerdings auch die Hierarchie in den Redaktionen sowie die Klärung in Redaktionskonferenzen berücksichtigt werden müssen.
 
Während das Thema der redaktionellen Mitbestimmung im Vergleich zu den 1960er- und 70er-Jahren heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, ist an die Stelle der Sorge über eine mögliche politische Einflussnahme des Verlegers das Problem eines immer stärker werdenden Konkurrenzdrucks und damit der Zwang zur Lieferung eines wirtschaftlich erfolgreichen Medienprodukts getreten, dem die Chefredaktion und die übrigen redaktionellen Mitarbeiter gleichermaßen unterliegen.
 
Die europaweit allein in Deutschland geltende Tendenzschutzregelung im Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG), die Tendenzbetrieben, die Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen, ein eingeschränktes Recht auf Mitbestimmung durch Betriebsräte zugesteht, ist vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) mehrfach kritisiert worden. Anlässlich der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 forderte die Journalistengewerkschaft erneut - allerdings erfolglos - die Abschaffung des Tendenzschutzparagraphen für Medienbetriebe, da das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit durch die Tätigkeit eines Betriebsrates als Interessenvertretung der Journalisten nicht verletzt werde.
 
Informations- oder Interpretationsjournalismus, aktiver oder passiver, neutraler oder anwaltschaftlicher, liberaler, sozialistischer oder parteiischer Journalismus sowie negative Ausprägungen wie »Tendenzjournalismus«, »Gesinnungsjournalismus«, »Verlautbarungsjournalismus« (kritiklose Übernahme von PR-Texten), »Hofberichterstattung« (Journalisten als Sprachrohr von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Kultur), »Scheckbuchjournalismus« (Ankauf von Informationen) oder sich an der Grenze des Erlaubten bewegender »Borderlinejournalismus« sind nur einige von mehreren Typologien, mit denen versucht wird, die verschiedenen Rollen des Journalismus in der Gesellschaft zu beschreiben. In den USA wurden im 19. Jahrhundert zwei Berichterstattungsmuster entwickelt, die inzwischen für die meisten Journalismussysteme westlichen Typs mehr oder weniger prägend geworden sind: der Informationsjournalismus und der investigative Journalismus. Aufgrund unterschiedlich institutioneller (Finanzstärke der Medienunternehmen, Druck der Werbebranche) und rechtlicher Bedingungen (Zugang von Journalisten zu Regierungsunterlagen) bleibt der investigative J. eher eine nordamerikanische Besonderheit, während er sich in Deutschland bisher nur vereinzelt (z. B. »Der Spiegel«, politische TV-Magazine) durchsetzen konnte. Hier ist eher der neutrale Informationsjournalismus anzutreffen, wobei im Zeitalter der elektronischen Medien und einer zunehmend bilderbestimmten Welt der Unterhaltungsjournalismus deutliche Zuwächse zu verzeichnen hat.
 
 Ethische Grundsätze
 
In den meisten demokratischen Ländern haben die Berufsverbände der Journalisten berufsethische Leitsätze kodifiziert. Der Deutsche Presserat als freiwilliges Selbstkontrollorgan der Printmedien in Deutschland formuliert in seinen 1973 aufgestellten, 2001 um Richtlinien zum Datenschutz erweiterten publizistischen Grundsätzen (»Pressekodex«) die Regeln für einen fairen Journalismus. Leitlinien der journalistischen Arbeit sind neben einer gründlichen, auf unlautere Methoden verzichtenden Recherche die klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen, die Achtung von Privatleben und Intimsphäre des Menschen sowie die Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität. Oberstes Gebot der Presse sind die Achtung vor der Wahrheit und der Menschenwürde sowie die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Der Begriff »Objektivität« wird dabei bewusst vermieden, da es eine absolute Objektivität nicht geben kann; z. B. liegt bereits in der Entscheidung, ob ein Gegenstand überhaupt in den Medien behandelt wird oder nicht, ein subjektives Moment. Gefordert werden daher höchstmögliche Neutralität, Sachlichkeit, Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit. Objektivität wird als normative Erwartungshaltung an die Journalisten gesehen, ihre Berichterstattung von subjektiven Einflüssen möglichst frei zu halten.
 
Ein weiterer wichtiger publizistischer Grundsatz ist die journalistische Sorgfaltspflicht, zu der es gehört, dass die Presse alle Nachrichten und Informationen vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft der Quelle prüft. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Da es jedoch häufig notwendig ist, Meldungen und Berichte wegen eines hohen aktuellen Informationsinteresses schnell zu veröffentlichen, hat der Journalist stets abzuwägen - insbesondere dort, wo die Rechte Dritter betroffen sind -, ob die Brisanz der Nachricht eine Veröffentlichung rechtfertigt, auch wenn die Angaben hier nicht in allen Einzelheiten überprüft wurden.
 
Der Deutsche Presserat kann bei Verstößen gegen den Pressekodex Rügen aussprechen, die in besonders gravierenden Fällen von den jeweiligen Zeitungen abgedruckt werden müssen; rechtliche Konsequenzen ergeben sich für die Presseorgane daraus aber nicht. Scharf kritisiert wurde z. B. 2001 die Medienberichterstattung im »Fall Sebnitz«, bei dem die Boulevardzeitung »Bild« und einige andere Blätter insbesondere durch suggestive Überschriftenformulierungen (»Neonazis ertränken Kind«) jeden Zweifel an den Umständen beim Tod eines 6-jährigen Jungen in Sebnitz ausschlossen. Die Grenze zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Tatsachenbehauptung war hier nach Ansicht des Deutschen Presserats weit überschritten worden, was aber nicht allein »Bild« anzulasten sei. Vielmehr sei in der gesamten Medienlandschaft ein »Mainstreameffekt« mit pauschaler Übernahme von Vorurteilen und Stereotypen zu beobachten gewesen.
 
Die Expansion der Medienbranche und der daraus entstehende wachsende Konkurrenzdruck verlangen eine ständige Anpassung des Konzeptes einer Zeitung an die Erfordernisse des Marktes, sowohl auf der Leser- als auch auf der Anzeigenseite. In dieser Situation des wirtschaftlichen Drucks wird es für Journalisten immer schwieriger, die einstigen Ideen von journalistischem Ethos in die Praxis umzusetzen. Gefahren bestehen z. B. in der unkritischen Übernahme von PR-Mitteilungen aufgrund von Zeitdruck, im Verzicht auf eine umfassende und genaue Recherche zugunsten einer lesbaren »Story« ohne Ungereimtheiten oder, im Fernsehen, aufgrund des Zwangs zur Bebilderung im Verzicht auf eine sorgfältige Überprüfung der von Dritten oder Fremdfirmen zugelieferten Filmbeiträge (z. B. im Fall des Filmefälschers Michael Born, der zu Beginn der 1990er-Jahre insgesamt 21 gefälschte Reportagen - so genannte Fakes - an private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender verkaufte, ohne dass die Fälschungen von diesen entdeckt worden wären). Aber auch ohne direkte Fälschungen ergeben sich aus den Möglichkeiten, die die digitale Bildverarbeitung bietet, erhöhte Anforderungen an die Berufsethik aller Beteiligten, um im Konflikt zwischen Information und Unterhaltung, Seriosität und Sensation, Fakten und Fiktion der Verantwortung, die dem Journalismus für die öffentliche Meinungsbildung zukommt, gerecht zu werden. Negative Ausprägungen des Journalismus sowie Wege zu deren Eindämmung werden von den Journalistenverbänden, auch international, seit einigen Jahren unter dem Stichwort »publizistische Qualitätssicherung« diskutiert, wobei diese Debatte auch und gerade nach den Terroranschlägen in den USA am 11. 9. 2001 neu belebt wurde. Gefordert werden sorgfältige Recherche und Unabhängigkeit in der Berichterstattung sowie erkennbare Distanz zum Ereignis, Differenziertheit und Berücksichtigung der Vielfalt der Meinungen. Statt einer »Tyrannei der Aktualität« sei eine verstärkte Vermittlung von Zusammenhängen in Analysen und Hintergrundberichten zu leisten, ferner müsse ein geschärftes Bewusstsein für die Macht emotionsgeladener Bilder entwickelt werden.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Fernsehen · Kommunikation · Massenmedien · Medienpolitik · Meinungsbildung · Meinungsfreiheit · Nachricht · öffentliche Meinung · Öffentlichkeitsarbeit · Presse · Pressefreiheit · Presserecht · Rundfunk
 
Literatur:
 
Zukunft oder Ende des J.? Publizist. Qualitätssicherung, Medienmanagement, redaktionelles Marketing, hg. v. S. Reiter u. S. Ruß-Mohl (1994);
 S. Weischenberg: Journalistik. Theorie u. Praxis aktueller Medienkommunikation, 3 Bde. (1-21995-98);
 
Fischer Lex. Publizistik, Massenkommunikation, hg. v. E. Noelle-Neumann u. a. (Neuausg., 10.-13. Tsd. 1996);
 
Prakt. J. in Zeitung, Radio u. Fernsehen, hg. v. H. Pürer (21996);
 W. Janisch: Investigativer J. u. Pressefreiheit. Ein Vergleich des dt. u. amerikan. Rechts (1998);
 W. Schneider u. P.-J. Raue: Hb. des J. (21998);
 A. Scholl u. S. Weischenberg: J. in der Gesellschaft. Theorie, Methodologie u. Empirie (1998);
 H. Sievert: Europ. J. Theorie u. Empirie aktueller Medienkommunikation in der Europ. Union (1998);
 
J. in der Informationsgesellschaft. Antworten aus Praxis u. Theorie, hg. v. H. H. Fabris u. a. (Innsbruck u. a. 1999);
 
ABC des J. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit, hg. v. C. Mast (92000);
 
Online-J. Perspektiven für Wiss. u. Praxis, hg. v. K.-D. Altmeppen (2000);
 R. Renger: Populärer J. Nachrichten zw. Fakten u. Fiktion (Innsbruck u. a. 2000);
 
Theorien des J. Ein diskursives Hb., hg. v. M. Löffelholz (2000);
 
Aktuelle Medientrends in den USA. J., polit. Kommunikation u. Medien im Zeitalter der Digitalisierung, hg. v. H. J. Kleinsteuber (2001);
 F. Weil: Die Medien u. die Ethik. Grundzüge einer brauchbaren Medienethik (2001);
 H. M. Kepplinger: Die Kunst der Skandalisierung u. die Illusion der Wahrheit (2001).
 
Weitere Literatur: Journalist.
 

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Jour|na|lịs|mus, der; -: 1. Zeitungs-, Pressewesen: im J. tätig sein; er kommt vom J. her (ist von Hause aus Journalist, hat vorher als Journalist gearbeitet). 2. a) Tätigkeit der Journalisten: dieses Land kennt keinen freien J.; b) (salopp, häufig abwertend) journalistische Berichterstattung, Schreibweise: ein Beispiel von billigem J.; Wir legen ihr Verhalten ja bloß aus, das ist legitimer J. (Molsner, Harakiri 29).

Universal-Lexikon. 2012.