Akademik

Verleger
Ver|le|ger [fɛɐ̯'le:gɐ], der; -s, -, Ver|le|ge|rin [fɛɐ̯'le:gərɪn], die; -, -nen:
Person, die (als Verlagsinhaber[in]) Druckwerke verlegt, einen Verlag führt:
er sucht einen Verleger für seinen Roman; die Verlegerin hat großen Erfolg mit ihrem Programm.

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Ver|le|ger 〈m. 3
1. 〈Buchw.〉 jmd., der Bücher od. Zeitungen verlegt, einen Verlag besitzt; Sy Verlagsbuchhändler
2. 〈Wirtsch.〉 Leiter eines Verlagssystems

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Ver|le|ger, der; -s, -:
jmd., der Bücher usw. 2verlegt (7).

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Verleger,
 
1) Buchwesen, Publizistik: der Eigentümer eines Buch- oder Presseverlags. Er trägt die Gesamtverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für die herausgegebenen Publikationen. Im Gegensatz zum Verleger ist der Verlagsleiter als kaufmännischer Leiter ein Angestellter des Verlags und nur bei kleineren Verlagen identisch mit der Person des Verlegers. (Verlagsbuchhandel, Verlagsrecht)
 
 2) Wirtschaftsgeschichte: Verlagssystem.
 

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Ver|le|ger, der; -s, -: 1. jmd., der Bücher usw. verlegt (7): Der V. erklärte sich bereit, das Manuskript zu übernehmen (Bergengruen, Rittmeisterin 330); Was den V. anbelangt, so ist das in allererster Linie ein Kaufmann; ein Händler mit bedrucktem Papier, für den die Frage des »Absatzes« entscheidend ist (A. Schmidt, Platz 50). 2. Kaufmann, Unternehmer im Verlagssystem.

Universal-Lexikon. 2012.