◆ Pu|bli|zi|tät 〈f. 20; unz.〉 das Publiksein, Öffentlichsein, Offenkundigkeit [<frz. publicité „Öffentlichkeit“; zu lat. publicus „öffentlich“]
◆ Die Buchstabenfolge pu|bl... kann in Fremdwörtern auch pub|l... getrennt werden.
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1. (bildungsspr.) das Bekanntsein:
die P. seiner Bücher;
die P. eines Dichters.
2.
a) allgemeine Zugänglichkeit der Massenmedien u. ihrer Inhalte;
b) (Wirtsch.) öffentliche Darlegung der Geschäftsvorfälle sowie der Lage, der Erfolge u. der Entwicklung eines Unternehmens.
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Publizität
die, -,
2) Recht: Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse und Tatsachen durch Eintragung in öffentliche Bücher, z. B. ins Grundbuch, Güterrechts-, Vereins- oder Handelsregister, sowie durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Publizitätspflicht).
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Pu|bli|zi|tät, die; - [nach frz. publicité, zu: public, ↑publik]: 1. (bildungsspr.) das Bekanntsein: die P. seiner Bücher; die P. eines Dichters; sich, einem Ereignis durch etw. eine größere P. verschaffen; er (= der Film) hätte sicher viel mehr P. bekommen (Spiegel 51, 1974, 104); Die Ökologiebewegung hat ihm zu später P. verholfen (Pohrt, Endstation 64). 2. a) allgemeine Zugänglichkeit der Massenmedien u. ihrer Inhalte; b) (Wirtsch.) öffentliche Darlegung der Geschäftsvorfälle sowie der Lage, der Erfolge u. der Entwicklung eines Unternehmens.
Universal-Lexikon. 2012.