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Partei
politische Kraft (umgangssprachlich)

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Par|tei [par'tai̮], die; -, -en:
1. politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit der gleichen politischen Überzeugung zusammengeschlossen haben:
eine bestimmte Partei wählen; in eine Partei eintreten; [nicht] in einer Partei sein.
Zus.: Oppositionspartei, Regierungspartei, Volkspartei.
2. einer der [beiden] Gegner in einem Rechtsstreit:
die streitenden Parteien.
Zus.: Prozesspartei.
3. Mieter[in] einer bestimmten Wohnung in einem Mietshaus:
in dem Haus wohnen 10 Parteien.
Syn.: Mieter, Mieterin.

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Par|tei 〈f. 18
1. 〈Pol.〉 Vereinigung von Personen der gleichen politischen Überzeugung, die sie im polit. Leben durchzusetzen suchen
2. 〈Rechtsw.〉
2.1 Partner eines Vertrages
2.2 einer der beiden Gegner im Rechtsstreit
3. Mieter (einer Wohnung im Mietshaus)
4. jede von zwei od. mehreren gegeneinanderspielenden od. miteinander streitenden Gruppen
● sich einer \Partei anschließen; eine \Partei bilden, gründen; für, gegen jmdn. \Partei ergreifen, \Partei nehmen für, gegen einen der Streitenden sprechen, auftreten; auf unserem Stockwerk wohnen drei \Parteien; die streitenden, vertragschließenden \Parteien; in eine \Partei eintreten [<mhd. partie „Abteilung, Gruppe, Personenverband“ <frz. partie „Teil, Anteil; Gruppe; Beteiligung“; zu partir „teilen, trennen“ <vulgärlat. partire (= lat. partiri)]

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Par|tei , die; -, -en [mhd. partīe = 2Abteilung (1) < frz. partie = Teil, 2Abteilung (1), Gruppe; Beteiligung, zu älter: partir = teilen < lat. partiri, zu: pars (Gen.: partis) = (An)teil]:
1.
a) politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen:
die politischen -en;
eine bestimmte P. wählen;
die P. wechseln;
aus einer P. austreten;
in eine P. eintreten;
b) <o. Pl.; nur mit bestimmtem Art.> Staats-, Einheitspartei:
die P. hat immer recht.
2. einer der beiden Gegner in einem Rechtsstreit; einer von zwei Vertragspartnern:
die streitenden -en.
3. Kurzf. von Mietpartei.
4. Gruppe [von Gleichgesinnten]:
die feindlichen -en einigten sich;
jmds. P. /für jmdn. P. ergreifen, nehmen (für jmdn. eintreten; jmds. Standpunkt verteidigen, jmds. Interessen vertreten).

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Partei
 
[mittelhochdeutsch partīe »Abteilung«, zu lateinisch pars, partis »Teil«, »Anteil«],
 
 1) Politik: eine Gruppe von Gleichgesinnten, die auf staatlicher Ebene nach Einfluss und Macht streben, um dort die politische Willensbildung zu bestimmen und gemeinsame politische Vorstellungen zu verwirklichen. Parteien sind Teile im Ganzen einer Gesellschaft, sie deklarieren aber ihre Partikularinteressen als allgemeine Ziele, als Ausdruck des Gemeinwohls. Im Gegensatz zu den Interessenverbänden und den meisten Bürgerinitiativen artikulieren die Parteien nicht nur Interessenkonflikte, sondern suchen diese auch zu lösen, »aufzuheben«. Die Definition von Parteien wird wesentlich mitbestimmt vom Gesellschaftsverständnis. Im Zeichen des Pluralismus, v. a. in parlamentarisch-demokratisch regierten Staaten (Parlamentarismus), ist die Vielfalt und Parallelität von Interessen die Basis für die Bildung von Parteien; der Marxismus, v. a. der Marxismus-Leninismus, hingegen definiert Partei als politische Organisationen, in denen sich soziale Gruppen (»Klassen«) zusammenschließen, um ihre gruppenspezifischen Interessen zum Ausdruck zu bringen und sie im Klassenkampf (etwa bei der Erringung oder Behauptung der Staatsmacht) durchzusetzen. In der Sozialforschung gelten Parteien seit den grundlegenden Arbeiten von M. Ostrogorski, R. Michels und M. Weber als Ausdruck der »modernen Gesellschaft« und eines auf ihre Steuerung bezogenen Regierungssystems. Ohne die Parteien sind - entsprechend dieser Auffassung - politische Willensbildung und politische Führung nicht möglich. Bei der Aufstellung verbindlicher Normen sowie dem Einsatz gesellschaftlicher Ressourcen (z. B. Produktionsmittel, Kapital) übernehmen die Parteien die Übertragung (»Transmission«) von Entscheidungsprozessen im Spannungsbogen von Gesellschaft und Staat.
 
 Geschichtliche Entwicklung
 
In allen Epochen der Geschichte haben sich Menschen zur Durchsetzung ihrer Interessen gegen andere zusammengeschlossen. In den Stadtstaaten der Antike und des Mittelalters kämpften oligarch. und ständische Gruppen um Macht und Einfluss. Das Parteienwesen im heutigen Sinne entwickelte sich seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, und zwar in engem Zusammenhang mit den verfassungs- und gesellschaftspolitischen Konflikten in den Ländern Europas und in den USA. Dabei entstanden bestimmte Parteitypen, die sich jedoch selten in reiner Form darbieten, sich vielmehr in der historischen Entfaltung und politischen Praxis vermischten. In Großbritannien entstanden »Tories« und »Whigs«, in den USA (seit 1787) »Federalists« und »Republicans« als Parlamentsfraktionen ohne organisatorischen Rahmen außerhalb des Parlaments. In seiner Frühphase prägte das britische und amerikanische Parteienwesen den Typ der Patronagepartei aus: eine Partei, die nach dem Gewinn der Staatsmacht die Ämter unter dem Gesichtspunkt der Belohnung an ihre Anhänger verteilt. In der Auseinandersetzung um ein konstitutionelles, später parlamentarische Regierungssystem bildeten sich im 19. Jahrhundert die liberalen Parteien und die konservativen Parteien; diese »bürgerlichen« Parteien waren in ihrer Organisationsstruktur zunächst durchweg Honoratiorenparteien: dezentral und unprofessionell geführte, lockere Vereinigungen von angesehenen Persönlichkeiten, die anlässlich von Parlamentswahlen bestimmte Kandidaten für ein Abgeordnetenmandat unterstützten. Angesichts der sozialen Frage in der sich entfaltenden Industriegesellschaft entwickelten sich im Rahmen der Arbeiterbewegung die sozialistischen Parteien (sozialistische und sozialdemokratische Parteien). Gestützt auf ein Programm, geleitet von gewählten, hauptamtlichen Parteivorständen, integrierten sie eine hohe Zahl von Menschen gleicher Interessenlage (Arbeiterparteien); als Programmparteien und zugleich Massenparteien suchten sie in Staat und Gesellschaft eine möglichst große Wirksamkeit zu erzielen. Aus der sozialistischen Bewegung gingen nach dem Ersten Weltkrieg die kommunistischen Parteien hervor. Unter Berufung auf Lenin, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine »Partei neuen Typs« als Motor der revolutionären Erneuerung der Gesellschaft beim Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus gefordert hatte, schufen die Kommunisten den Typ der Kaderpartei: eine straff organisierte, personell begrenzte, durch ständige »Säuberungen« sich erneuernde, auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus fixierte politische Gruppierung. Im Zeichen des Gegensatzes von (National-)Staat und Kirche sowie des vom Liberalismus und Sozialismus getragenen Laizismus entstanden christliche Parteien.
 
Traditionelle »Parteifamilien« sind sowohl Weltanschauungsparteien als auch Interessenparteien. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete sich der Typus der Volkspartei aus, die sich in ihrem Selbstverständnis v. a. im Gegensatz zur Klassenpartei sieht und unterschiedliche Interessen zu einem gemeinsamen politischen Willen bündeln will. Seit den 1970er-Jahren artikulieren verschiedene politische Gruppen (grüne Parteien) neben ökologischen besonders frauen- und friedenspolitische Ziele.
 
 Parteisysteme
 
Im Rahmen parlamentarisch-demokratischer Staaten gilt der Verfassungs-Grundsatz der freien Parteienbildung. Je nach den historischen und gesellschaftlichen Bedingungen bilden sich - meist schwer voneinander abgrenzbar - Zwei-, Mehr- und Vielparteiensysteme. In diesen Systemen stehen die Parteien beim Wettbewerb um Parlamentsmandate und Ämter in freier Konkurrenz zueinander. Bei einer möglichen Vielzahl kleiner und kleinster Parteien stehen sich im Zweiparteiensystem zwei Großparteien (z. B. in den USA und Großbritannien) gegenüber, die bei allgemeinen Wahlen - besonders auf nationaler Ebene - allein die politische Kraft aufbringen, die Regierungsmacht zu erringen. Im Gegensatz zum Vielparteiensystem ist im Mehrparteiensystem die Zahl der Parteien, die nach Wahlen in der Lage sind, sich als Koalitionspartner an der Regierung eines Landes zu beteiligen, begrenzt. Während das Mehrheitswahlrecht das Zweiparteiensystem begünstigt, führt das Verhältniswahlrecht (z. B. in den Niederlanden und Dänemark) zu einem ausgeprägten Vielparteiensystem (historisch gesehen auch in der Weimarer Republik, 1919-33, und im Frankreich der Vierten Republik, 1946-58). Mischformen von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht (z. B. in der Bundesrepublik Deutschland und im Frankreich der Fünften Republik) halten die Zahl regierungsfähiger Parteien in Grenzen.
 
In Diktaturen herrscht der Typ des Einparteiensystems vor, so im nationalsozialistischen Deutschland (1933-45) und im faschistischen Italien. In der UdSSR verzichtete die KPdSU unter Führung von M. S. Gorbatschow 1990 auf ihr 1917/18 erzwungenes Machtmonopol. Eine besondere Spielart des Einparteiensystems war im von der UdSSR geführten früheren Ostblock das Blocksystem in den Volksdemokratien, das 1989 v. a. in Polen, Ungarn, der DDR und der Tschechoslowakei gänzlich, in Rumänien, Bulgarien (1990) und Albanien (1991) begrenzt aufgehoben wurde.
 
 Funktion der Partei
 
K. von Beyme arbeitete folgende grundlegende Funktionen der Parteien heraus: 1) politischen Willen öffentlich zu äußern und organisatorisch zu bündeln (»Artikulations- und Aggregationsfunktion«), 2) politischen Willen auf den Weg zu bringen und in einen größeren Willen einzubringen (»Mobilisierungs- und Sozialisierungsfunktion«) und 3) Führungskräfte bereitzustellen und Herrschaft auszuüben (»Eliterekrutierungs- und Regierungsbildungsfunktion«). In offenen Demokratien organisieren die Parteien, meist auf der Basis eines Parteiprogramms, den öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess, beteiligen sich als gleichberechtigte Konkurrenten um die Regierungsbildung an Wahlen und suchen in den Parlamenten (dort als Fraktion organisiert), ihre Ziele in allgemein verbindlichen Gesetzen zu verwirklichen. In Einparteiensystemen ist die herrschende Staatspartei die alleinige programmatische und ideologische Basis und der alleinige personelle Rahmen der politischen Willensbildung und der Regierung.
 
 Organisation und Arbeitsweise
 
Mit Ausnahme der Parteien in den USA, die keine Mitgliedschaft kennen (offene Parteien), schließen die Parteien ihre Mitglieder zu einem dauernden Verband zusammen; die Mitgliedschaft in konkurrierenden Parteien ist meist durch die Satzung ausgeschlossen. Parallel zu den verschiedenen Ebenen des Staates bauen die Parteien, v. a. auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene, hierarchisch einander zugeordnete Strukturen auf. In demokratisch orientierten Parteien werden die Vorstände und sonstigen Funktionsträger gewählt. Im Gegensatz zu faschistisch und nationalsozialistisch bestimmten Parteien, die sich am Führerprinzip ausrichten, bekennen sich parlamentarisch-demokratisch gesinnte Parteien zum Prinzip der »innenparteilichen Demokratie«; Verstöße gegen diesen Grundsatz sucht in Deutschland das Parteiengesetz einzugrenzen. - Im Zuge des Verbots der innenparteilichen Fraktionsbildung (1921) wich in der politischen Praxis der kommunistischen Parteien, v. a. dort, wo sie die Herrschaft ausübten, das Prinzip der innenparteilichen Demokratie der Unterordnung des einzelnen Parteimitglieds unter den Willen der obersten Parteiführung.
 
 Probleme des traditionellen Parteiwesens
 
Kritiker beklagen die vom repräsentativen Verfassungssystem begünstigte Monopolstellung der Parteien bei der Gestaltung von Staat und Gesellschaft gegenüber anderen gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden; sie fordern die Stärkung von Elementen der direkten Demokratie (z. B. Volksabstimmungen). Bezweifelt wird die Innovationsfähigkeit der Parteien bei der Lösung neu auftauchender sozialer Fragen (z. B. der Frauenemanzipation) und technologischer Probleme (z. B. Kernenergie). Hervorgehoben wird darüber hinaus auch der wachsende personelle Einfluss der Parteien im nichtstaatlichen Bereich (z. B. bei den Massenmedien), Parteienproporz bei der Besetzung hoher Gerichte und öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Parteispendenaffäre machte das Problem der Parteienfinanzierung besonders deutlich. Die Entstehung der neuen sozialen Bewegungen gilt vielen als Zeichen der Funktionsschwäche des herkömmlichen Parteiwesens.
 
Literatur:
 
H. Kaack: Gesch. u. Struktur des dt. P.-Systems (1971);
 
Theorie u. Soziologie der polit. P., hg. v. K. Lenk u. a., 2 Bde. (Neuausg. 1974);
 
Die P. der Bundesrepublik Dtl., hg. v. O. K. Flechtheim (31976);
 M. T. Greven: P. u. polit. Herrschaft (1977);
 M. T. Greven: P.-Mitglieder (1987);
 W. Hennis in: Regierbarkeit. Studien zu ihrer Problematisierung, hg. v. W. Hennis: Bd. 1 (1977);
 J. Hartmann: P.-Forschung (1979);
 
Hb. des dt. P.-Systems, hg. v. H. Kaack u. a., 2 Bde. (1980);
 K. Janda: Political parties. A cross-national survey (New York 1980);
 E. Wiesendahl: P. u. Demokratie. Eine soziolog. Analyse paradigmat. Ansätze der P.-Forschung (1980);
 M. Duverger: Les partis politiques (Paris 101981);
 
Lex. zur Gesch. der P. in Europa, hg. v. F. Wende (1981);
 
Die polit. P. in Westeuropa, hg. v. J. Raschke (16.-18. Tsd. 1981);
 
P.-Hb., hg. v. R. Stöss, 2 Bde. (1983-84);
 K. von Beyme: P. in westl. Demokratien (21984);
 K. von Beyme: Die polit. Klasse im P.-Staat (21995);
 A. Mintzel: Die Volks-P. (1984);
 R. Steininger: Soziolog. Theorie der polit. P. (1984);
 G. A. Ritter: Die dt. Parteien 1830-1914 (1985);
 M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft (Neuausg. 19.-23. Tsd. 1985);
 
P. in der Krise, hg. v. C. Graf von Krockow u. a. (1986);
 D. Nohlen: Wahlrecht u. P.-System (Neuausg. 1990);
 
Stand u. Perspektiven der P.-Forschung in Dtl., hg. v. O. Niedermayer u. R. Stöss (1993).
 
 2) Recht: im materiellen Recht (z. B. im BGB) die jeweiligen Partner eines Vertrages (Vertragsparteien); im Verfahrensrecht (Zivilprozessrecht) die Person, die vor Gericht für sich Rechtsschutz verlangt (je nach Verfahrensart z. B. Kläger, Antragsteller) oder gegen die der Rechtsschutz begehrt wird (z. B. Beklagter, Antragsgegner). Als Prozessvoraussetzungen erforderlich sind v. a. die bestimmte Bezeichnung der Partei und ihre Parteifähigkeit. Einige Verfahrensordnungen (v. a. die der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aber auch z. B. Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung) verwenden statt des Begriffs Partei den des Beteiligten. (Partei kraft Amtes)
 

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Par|tei, die; -, -en [mhd. partīe = 2Abteilung (1) < frz. partie = Teil, 2Abteilung, Gruppe; Beteiligung, zu älter: partir = teilen < lat. partiri, zu: pars (Gen.: partis) = (An)teil]: 1. a) politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen: die politischen -en; eine bürgerliche, konservative P.; Was die Bundesrepublik brauche, sei eine starke kommunistische P. (Chotjewitz, Friede 188); eine P. gründen, führen, auflösen, verbieten; eine bestimmte P. wählen; die P. wechseln; einer P. angehören, beitreten, seine Stimme geben; sich einer P. anschließen; Kandidat einer P. sein; aus einer P. austreten; er wurde aus der P. ausgeschlossen; in eine P. eintreten; Der Löffler hat mich hineingebracht ins Paketzustellamt. Dafür hab' ich in seine P. hineinmüssen (Kühn, Zeit 293); b) <o. Pl.; nur mit bestimmtem Art.> Staats-, Einheitspartei: die P. hat immer Recht; Er nehme an, dass Mehlig auch in der P. gewesen sei (Chotjewitz, Friede 148); Im Jahr 1992 sprach die P. das offizielle Verdikt über Zhao Ziyang (FAZ 4. 6. 99, 11). 2. einer der beiden Gegner in einem Rechtsstreit; einer von zwei Vertragspartnern: die streitenden -en; die P. des Klägers, des Beklagten; die -en zu einem Vergleich bringen. 3. kurz für ↑Mietpartei: am Samstagnachmittag kehrt die Frau das Trottoir und wischt noch die Stiegen für zwei -en (Sommer, Und keiner 51). 4. Gruppe [von Gleichgesinnten]: im Verlauf der Diskussion bildeten sich zwei -en; die feindlichen -en einigten sich; Währenddessen dauert der Krieg mit Bränden, Hungersnot und vielen Toten ... und wechselndem Glück für beide -en (Kronauer, Bogenschütze 378); *P. sein (voreingenommen, nicht neutral sein [weil man selbst betroffen ist]); jmds. P./für jmdn. P. ergreifen, nehmen (für jmdn. eintreten; jmds. Standpunkt verteidigen, jmds. Interessen vertreten); über den -en stehen (unparteiisch sein).

Universal-Lexikon. 2012.