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Be|klag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., gegen den eine zivilrechtliche Klage erhoben worden ist; Ggs Kläger
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Be|klag|ter, der Beklagte/ein Beklagter; des/eines Beklagten, die Beklagten/zwei Beklagte (Rechtswiss.):
beklagte Person, Institution, Firma o. Ä.
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Beklagter,
im Zivilprozess und ähnliches Verfahren die Gegenpartei des Klägers, gegen die sich die Klage richtet und die als Beklagter mit Rechtshängigkeit in den Prozess einbezogen wird.
Universal-Lexikon. 2012.