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Pro|be|zeit ['pro:bəts̮ai̮t], die; -, -en:Zeitraum, in dem jmd. seine Eignung für eine Arbeit nachweisen soll:
in vielen Firmen beträgt die Probezeit sechs Monate.
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Pro|be|zeit 〈f. 20〉 Frist zum Einarbeiten u. Begutachten (eines Anwärters auf einen Posten)
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Pro|be|zeit, die:
1. befristete Zeit, in der jmd. seine Befähigung, seine Eignung für eine Arbeit o. Ä. nachweisen soll.
2. (schweiz. Rechtsspr.) Bewährungsfrist.
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Probezeit,
Probearbeitsverhältnis.
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Pro|be|zeit, die: 1. befristete Zeit, in der jmd. seine Befähigung, seine Eignung für eine Arbeit nachweisen soll. 2. (schweiz. Rechtsspr.) Bewährungsfrist.
Universal-Lexikon. 2012.