Wịrt|schafts|gym|na|si|um, das:
Aufbaugymnasium mit volks- u. wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt.
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Wirtschaftsgymnasium,
Form des Fachgymnasiums, zu dessen Fächerkanon Recht und Wirtschaftslehre gehören. In einigen Ländern anstelle oder neben der Fachoberschule für Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule) eingerichtet; führt im Unterschied zu dieser zur allgemeinen Hochschulreife. Der Zugang ist über den Realschul- oder gleichwertigen Abschluss (z. B. kaufmännische Berufsfachschule) möglich. Entsprechende Bildungsgänge sind heute durch individuelle Profilbildungen (Kurswahl) der gymnasialen Oberstufe möglich (besonders am Kolleg).
In Österreich bietet die Handelsakademie eine ähnliche Schulbildung; in der Schweiz entspricht dem Wirtschaftsgymnasium der Maturitätstyp E.
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Wịrt|schafts|gym|na|si|um, das: Aufbaugymnasium mit volks- u. wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt.
Universal-Lexikon. 2012.